Noch ein kurzer Hinweis, da ich selbst durch meinen Pilotenschein etwas luftrechtgeschädigt bin:
Man muss ganz klar zwischen Sprengstoffrecht (welche Motoren darf ich kaufen, lagern, benutzen usw.) und Luftrecht (wo, wann und wie darf ich Raketen fliegen) unterscheiden. Zum Sprengstoffrecht wurde hier genug gesagt.
Zum Luftrecht:
- Alle Raketen: nur im Luftraum G (also nicht in der Nähe von Flughäfen, Kernkraftwerken oder Truppenübungsplätzen) fliegen. Der geht meist bis 750 m über Grund. Wenn Du wissen willst, ob ein bestimmter Punkt im Luftraum G liegt, eine entsprechende Karte kaufen (http://friebe.eu/Luftfahrtkarten--Manuals/ICAO-Karten-Deutschland/ICAO-Karten-Deutschland-230/) oder mich fragen. Ggf. auch bei https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp registrieren und dort nachschauen.
- Alle Raketen: wenn Du höher als Luftraum G fliegen willst, eine entsprechende Luftraumfreigabe bei der DFS einholen. Wird an den größeren Flugtagen für Dich erledigt.
- Alle Raketen ab 20 g Treibstoffmasse: Benötigen eine Aufstiegserlaubnis nach §16 LuftVO (http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html) durch die Landesluftfahrtbehörde (http://www.lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/Landesluftfahrtbeh%C3%B6rden/A_Z_Landesluftfahrtbehoerden.html?nn=20280). Wird an den größeren Flugtagen für Dich erledigt. Dies hat zunächst einmal nichts mit der Luftraumfreigabe zu tun. Ganz wichtig: die 20 g Treibstoffmasse bezieht sich auf Raketen jeglicher Bauart, also Feststoffantrieb, Hybridtriebwerke, Flüssigtreibstoffe etc. und natürlich auch raketengetriebene Gleiter.
Oliver
Geändert von Oliver Arend am 28. Februar 2014 um 18:38