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Lschreyer

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Beitrag 7630012 [Alter Beitrag28. Februar 2014 um 17:54]

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Zur eigentlichen Frage, ob es die IMR noch gibt, verweise ich auf die Website, dort ist das "Aktuell" bei Oktober 2010 stehen geblieben...

Der Verein ist eine geschlossene Veranstaltung für ausgewählte, dem Chef wohlgesonnene, Personen. Alle anderen wurden aus dem einstmals gut laufenden Forum verbannt. Ob da überhaupt noch etwas läuft weiß niemand, zumindest nichts wesentliches.
99% der aktiven Flieger sind in den großen Vereinen, Agm, Solaris, HGV, Dera usw. Die treffen sich hauptsächlich auf die hier genannten Flugtage. Der größte Flugtag ist Ende Mai in Roitzschjora, da kommen immer 30-40 Flieger.

Falls Du Interesse ah HP hast, würde ich da mal vorbei kommen, da gibt es die gesamte Bandbreite zu sehen, an 4 Tagen. Von A bis meistens L fliegt da alles was Flügel hat. M-Motoren hatten wir auch schon, aber dieses Jahr wird wohl keine dabei sein.

Da kannst Du auch mit einem Paten Motoren ab H fliegen, und wenn gewünscht den L1 oder L2 machen.

Louis

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Beitrag 7630013 [Alter Beitrag28. Februar 2014 um 18:37]

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Noch ein kurzer Hinweis, da ich selbst durch meinen Pilotenschein etwas luftrechtgeschädigt bin:

Man muss ganz klar zwischen Sprengstoffrecht (welche Motoren darf ich kaufen, lagern, benutzen usw.) und Luftrecht (wo, wann und wie darf ich Raketen fliegen) unterscheiden. Zum Sprengstoffrecht wurde hier genug gesagt.

Zum Luftrecht:

- Alle Raketen: nur im Luftraum G (also nicht in der Nähe von Flughäfen, Kernkraftwerken oder Truppenübungsplätzen) fliegen. Der geht meist bis 750 m über Grund. Wenn Du wissen willst, ob ein bestimmter Punkt im Luftraum G liegt, eine entsprechende Karte kaufen (http://friebe.eu/Luftfahrtkarten--Manuals/ICAO-Karten-Deutschland/ICAO-Karten-Deutschland-230/) oder mich fragen. Ggf. auch bei https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp registrieren und dort nachschauen.

- Alle Raketen: wenn Du höher als Luftraum G fliegen willst, eine entsprechende Luftraumfreigabe bei der DFS einholen. Wird an den größeren Flugtagen für Dich erledigt.

- Alle Raketen ab 20 g Treibstoffmasse: Benötigen eine Aufstiegserlaubnis nach §16 LuftVO (http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html) durch die Landesluftfahrtbehörde (http://www.lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/Landesluftfahrtbeh%C3%B6rden/A_Z_Landesluftfahrtbehoerden.html?nn=20280). Wird an den größeren Flugtagen für Dich erledigt. Dies hat zunächst einmal nichts mit der Luftraumfreigabe zu tun. Ganz wichtig: die 20 g Treibstoffmasse bezieht sich auf Raketen jeglicher Bauart, also Feststoffantrieb, Hybridtriebwerke, Flüssigtreibstoffe etc. und natürlich auch raketengetriebene Gleiter.

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 28. Februar 2014 um 18:38

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