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CharlyMai

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CharlyMai

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Beitrag 121352 [Alter Beitrag22. Mai 2007 um 21:06]

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HEUTE ?

Wann hattest du die denn beantragt ???

Grüße
Pierre

Geändert von CharlyMai am 22. Mai 2007 um 21:24


•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse

•Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen.

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holger_t

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holger_t

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Beitrag 121356 [Alter Beitrag22. Mai 2007 um 21:17]

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Hallo Pierre,

ich schrieb doch gestern !!!
Ich konnte es auch nicht glauben, aber er liegt vor mir.

Gruß
Holger

Meine Bilder können gerne privat genutzt werden, jedoch sollte eine Namensnennung und info an mich erfolgen!
CharlyMai

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CharlyMai

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Beitrag 121358 [Alter Beitrag22. Mai 2007 um 21:25]

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Boah .. DAS nenne ich mal FIX ....

Hier dauert das zwischen 4 und 6 Wochen ....

Wieso ging die Abfrage bei Dir so schnell?? Die Kosten?? per Rechnung ??

viele Grüße
Pierre

•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse

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Andreas Jörg

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Beitrag 121406 [Alter Beitrag23. Mai 2007 um 14:01]

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Erst einmal Danke, für die Beantwortung meiner bisherigen Fragen. Ich habe aber jetzt noch ein Problemchen. Mit meiner Unterschrift auf der Anmeldung zum Kurs bestätige ich, dass ich 21 Jahre alt bin - bin ich aber nicht, und werde es wahrscheinlich trotz Anstrengungen in näherer Zukunft nicht. Wenn der Kurs stattfindet bin ich 18. Ich muss also einen Ausnahmeantrag stellen. Wann und wie muss ich diesen stellen? Ich habe vor, als begründetes Interesse meine regelmäßige "Jugend-forscht" Teilnahme anzuführen, da ich dieses Hobby auch schwerpunktmäßig unter experimentellen bzw. wissenschaftlichen Aspekten durchführen möchte. Geht das? Oder würdet ihr mir gar raten, zu warten, bis ich so alt bin? Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Es ist so wie es ist, denn wenn es nicht so wäre, könnten wir nicht Fragen, warum es so ist, wie es ist.
Neil

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Neil

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Beitrag 121409 [Alter Beitrag23. Mai 2007 um 14:34]

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Hi,

das kannst du als Grund angeben. In der Regel reicht auch eine Vereinsmitgliedschaft als Nachweis aus. Welcher Verein ist völlig egal, es sollte nur ein Raketenmodellverein sein. Hast du schon mal mit deiner Behörde Kontakt aufgenommen? Es ist immer gut persönlichen Kontakt zu haben. Dann ist man nicht nur Papierkram sondern eine reale Person. Kannst es ja wie Pierre machen und mal vorbei schauen und zeigen was du so vor hast.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Oliver Arend

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Beitrag 121432 [Alter Beitrag23. Mai 2007 um 17:53]

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Ich war bei Antrag und Lehrgang 19. Wenn Du ein Bedürfnis nachweisen kannst (Jufo/Vereinsmitgliedschaft) ist das überhaupt kein Problem, es sei denn Du hast n sturen Sachbearbeiter. Also nochmal der Tipp: Kurz anrufen und ggf. auf dem Antragsformular anmerken.

Oliver
morning

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morning

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Beitrag 121597 [Alter Beitrag25. Mai 2007 um 13:10]

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Servus,

komm gerade vom Gewerbeaufsichtsamt, war gar kein Problem...
Hat zwar'n bissl seltsam geguckt der Kerl (bin auf unser'm Amt der Erste mit dem Anliegen gewesen),
hat sich aber gerne aufklären lassen- dafür hatte ich auch den Flyer und die Anmeldung zum Lehrgang
dabei.

Dauer: 6-8 Wochen
Kosten: 50 EUR

Grüße,
Morning
CharlyMai

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CharlyMai

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Beitrag 121834 [Alter Beitrag27. Mai 2007 um 22:52]

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Info für die unter 21-jährigen:

Nach einem Telefongespräch mit Ernst Maurer steht von SEINER Seite her der Teilnahme von 18-21 Jährigen
NICHTS entgegen...

Das Problem ist, das EUER zuständiges Amt später zum ausstellen der Erlaubnis die Bedürftigkeit anerkennen muss !!

Das Bedeutet :

Fragt bei euerm Amt nach, ob sie euch auf Grundlage der Bedürftigkeit eine Erlaubnis nach §27 ausstellen würden,
und das möglichst VOR der Anmeldung und VOR dem Anmeldeschluss !!!


Grundlagen der Bedürftigkeit sind in dem Forum ja einige erwähnt... wenn ihr Hilfe braucht PM zu mir...

viele Grüße, und Erfolg beim Ordnungsamt

euer Charly


PS: für die unter 18-jährigen sehe ich da KEINE Chance .. da heist es Warten und hoffen auf den nächsten Kurs..

Geändert von CharlyMai am 27. Mai 2007 um 22:55


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•Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen.

SOLARIS-RMB e.V. AGM
FabianH

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Beitrag 121865 [Alter Beitrag28. Mai 2007 um 11:12]

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Das hört sich ja gut an, da werd ich mich mal informieren und dann steht hoffentlich auch meinem T2-Schein nichts mehr im Wege.

Mfg Fabiansmile
Kai Schneider

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Kai Schneider

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Beitrag 122042 , Unbedecklichkeitsbescheinigung [Alter Beitrag31. Mai 2007 um 10:04]

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Hi,

heute konnte ich (erneut) zum zuständigen auf dem Amt gehen und meine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Nur mal zur Info: Wenn hier auf dem Amt jemand Urlaub hat, dann Zitat "müssen Sie halt warten bis er aus dem Urlaubt wieder da ist."

Jetzt ist es zwar noch ein Monat hin bis zum Anmeldeschluss, aber ich habe das Gefühl das es knapp wird. Der Herr (war wirklich sehr nett), meinte aber das es 2-6 Wochen dauern kann. Sechs Wochen sind aber leider wie Ihr alle wisst zu viel.

Kosten die Anträge eigentlich auf jedem Amt das gleiche? Mich hat ein bisschen der Schlag getroffen als er sagt das der Antrag auf Unbedenklichkeit 50€ kosten würde!

MfG Kai Schneider

With sufficient thrust, pigs fly just fine. However, this is not necessarily a good idea. It is hard to be sure where they are going to land, and it could be dangerous sitting under them as they fly overhead.
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