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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 9951 , Ständige Aufstiegserlaubnis personenbezogen? [Alter Beitrag15. Februar 2002 um 19:37]

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Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob man evtl. im Gegensatz zu einer Flugplatzzulassung eine personenbezogene T2-Starterlaubnis erlangen kann?

Meine Vorstellung war, dass man innerhalb eines Landkreises, Reg.-Bez. oder sonsteiner Verwaltungseinheit auf irgendeinem Gelände (Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt) T2-Raketen starten lassen könnte, evtl. mit etwas strengeren Auflagen als bei einem zugel. Flugplatz (kleinere Massen und Flughöhen) - das würde sich z.B. anbieten, um in der Nähe des Wohnortes auf verschiedenen Feldern fliegen gehen zu können, und seien es nur kleine Modelle bis 1 kg Startgewicht mit einem Held 5000-Cluster o.ä., oder dass man auch mal zweistufig fliegen darf, ohne dass man groß vorher was anmelden muss. (Wetterabhängigkeit!)

Oliver
Stefan Wimmer

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Beitrag 9952 , Re: Ständige Aufstiegserlaubnis personenbezogen? [Alter Beitrag15. Februar 2002 um 22:21]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob man evtl. im Gegensatz zu einer Flugplatzzulassung eine personenbezogene T2-Starterlaubnis erlangen kann?


Ach Oliver,

schau' doch einfach mal in die LuvtVO, §16 (siehe unten)

Den Antrag stellen kann eine natürliche (Du) oder juristische Person (z.B. ein Verein), aber in allen Fällen muß ein Aufstiegsort (heutzutage am besten in Form von ICBM-Koordinaten (Long./Lat.) angegeben werden.

Folgende Datei wurde angehängt:


It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Oliver Arend

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Beitrag 9953 [Alter Beitrag15. Februar 2002 um 22:57]

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Ja, hast Du Recht. Aus ebd. Grund gibt es solche personenbezogenen Genehmigungen wohl nicht...

Schade eigentlich. Also doch den § 16 komplett umschmeißen und die 20 g Regel ändern (und die Stelle, die in der LuftVO nicht steht, aber wer weiß wo, dass man für mehrmotorige Flüge auch eine Genehmigung braucht).

Die VO ist vom März 1999 und hat ihre letzte Änderung erst im Dez. 2001 erfahren, wir können also nicht unbedingt auf Mitwirkung in einer baldigen Umarbeitung hoffen... Oder sagt das Verkehrsministerium was anderes?

Oliver
Herbert

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Beitrag 9960 [Alter Beitrag16. Februar 2002 um 09:23]

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Hallo Oliver,
es wird wirklich Zeit, daß Du zum Fachkundelehrgang nach Roggden kommst. Da werden die meisten Deiner Fragen beantwortet werden können. Alles hier im Forum zu behandeln, wäre zu aufwändig.

Aber ich finde es gut, wenn sich jemand um die Vorschriften kümmert, denn das ist unter uns Raketenmodellbauern leider nicht die absolute Regel.

Herbert
Oliver Arend

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Beitrag 12573 [Alter Beitrag12. April 2002 um 20:14]

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Michael Witthaus hat auf dem T2-Lehrgang vorgestellt, wie er selbst so eine allgemeine Aufstiegserlaubnis bekommen hat. Ich plane dies auch im Raum Göttingen zu machen, und werde über meine Erfahrungen berichten.

Oliver
Kai A.

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Beitrag 12575 [Alter Beitrag12. April 2002 um 20:51]

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Ich werde das auch machen und ebenfalls berichten!

Gruß,

Kai


Oliver Arend

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Beitrag 17055 [Alter Beitrag09. August 2002 um 10:05]

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Ich habe eben mit der Sachbearbeiterin in Braunschweig telefoniert, und sie sagte die Genehmigung müsste nur noch geschrieben und mir im Laufe der nächsten Woche zugeschickt werden. Wie das dann genau aussieht (Auflagen für Anmeldungen usw.) schreibe ich Euch dann.

Oliver
Herbert

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Beitrag 17169 [Alter Beitrag10. August 2002 um 13:28]

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Also war der T2-Lehrgang doch zu etwas nützlich.

wink

Herbert
Kai A.

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Beitrag 17170 [Alter Beitrag10. August 2002 um 13:38]

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Zitat:
Original geschrieben von Herbert
Also war der T2-Lehrgang doch zu etwas nützlich.

wink

Herbert




Das war er ohnehin! smile

Kai


Andreas H.

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Beitrag 20633 [Alter Beitrag16. Oktober 2002 um 23:25]

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Zitat:
Ich habe eben mit der Sachbearbeiterin in Braunschweig telefoniert, und sie sagte die Genehmigung müsste nur noch geschrieben und mir im Laufe der nächsten Woche zugeschickt werden. Wie das dann genau aussieht (Auflagen für Anmeldungen usw.) schreibe ich Euch dann.



Hi Oliver,

wie sieht es denn aus mit der personenbezogenen Aufstiegserlaubnis?

Gruß Andreas
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