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Neil

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Neil

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Beitrag 10401 , Gedanken über die Druckbehälterverordnung [Alter Beitrag26. Februar 2002 um 11:46]

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Hi,

200lbar darf er also höchstens haben der Hobbiedrucktank.
Das bedeutet bei einem Druck von 1 bar höchstens 200l Volumen.
Wie sieht es denn da mit Fahrzeugreifen aus?
So ein dicker TagebauabraumLKW hat doch sicherlich mehr drauf, sind die Dinger dann Zulassungsplichtig?
Was ist mit einem Heißluftballon?
Da der ja stramm vor uns steht, und ein gewisses Volumen von sagen wir mal 3.000.000 l hat, darf der Inndruck nicht mehr 6,6 *10^-5 bar betragen.
Oder zählt das nicht, da der ja unten offen ist? Ist doch unser Tank auch.
Oder die Einspritzanlage unseres Dieselmotors. Da darf ja die Pumpe nicht mehr 0,06 l Volumen haben.
...

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 10559 [Alter Beitrag01. März 2002 um 19:16]

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Mmh, dann dürfen wir ja keine Luft in Räumen mit geschlossenen Türen und Fenstern haben. Is ja günstig.

Oliver
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