Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Mehrstufenraketen ohne "T2" ?
Du kannst keine neue Antwort schreiben


Autor Thema 
Felix N

Überflieger

Felix N

Registriert seit: Nov 2001

Wohnort: Leimen

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 1437

Status: Offline

Beitrag 17174 , Mehrstufenraketen ohne "T2" ? [Alter Beitrag10. August 2002 um 16:53]

[Melden] Profil von Felix N anzeigen    Felix N eine private Nachricht schicken   Besuche Felix N's Homepage    Mehr Beiträge von Felix N finden

Hi!
Folgenden Ausschnitt habe ich in einem Artikel im Countdown-Online Archiv gefunden:

"Während es in der Schweiz keine besonderen Einschränkungen zu geben scheint, galt in der BRD bislang die Formel, daß Modellraketen nur einstufig geflogen werden dürfen; mehrstufige Modelle nur mit T2- Schein. Das ist falsch und richtig. Es gibt kein Gesetz, das Mehrstufenmodelle direkt untersagt. Allerdings gilt auch für Mehrstufenmodelle die Klausel, daß nur bis 20g Treibmittel erlaubnisfrei (d.h. T1) geflogen werden darf. Mit den hier zugelassenen Motoren ist ohne Erlaubnis praktisch eine zweistufige Kombination von B6-0 (Treibmittelgewicht 6,24 g) mit einem A8-3 (Treibmittel 3,12 g) oder B4-6 (8.33 g) bzw. B6-6 (6.24 g) bzw. C6-0 (12.48 g) mit B6-6 möglich. Was darüber hinausgeht, ist allerdings nur mit einer T2-Genehmigung erlaubt."

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Wenn der Artikel stimmt, dürfte ich ja auch ohne Erlaubnis nach §27 Spreng-Gesetz Mehrstufenraketen fliegen.
Oder wurde dass gesetzlich geändert?(der Artikel ist schon "etwas" älter-->1988)


mfg Felix
(ich hoffe ich hab keine Copyright Rechte verletzt, aber auf der Seite stand nur was von NachDRUCK ohne Genehmigung verboten.Ich zitiere ja nur einen Absatz aus dem ganzen Artikel.Oder hätte ich nur per Link auf den Artikel verweisen dürfen?)

Sky´s not the limit! smile
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8317

Status: Offline

Beitrag 17176 [Alter Beitrag10. August 2002 um 17:19]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Meines Wissens steht das mit dem Bündeln und mehrstufig Fliegen in keinem Gesetz, sondern in den Zulassungsbestimmungen der einzelnen Treibsätze. Was auf jeden Fall richtig ist, ist dass Du keine luftfahrtrechtliche Genehmigung für einen Flug mit weniger als 20 g Treibmittel benötigst, egal wieviele Motoren in Deiner Rakete sind.

Um das Copyright mach Dir mal keine Sorgen.

Oliver
Felix N

Überflieger

Felix N

Registriert seit: Nov 2001

Wohnort: Leimen

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 1437

Status: Offline

Beitrag 17181 [Alter Beitrag10. August 2002 um 20:43]

[Melden] Profil von Felix N anzeigen    Felix N eine private Nachricht schicken   Besuche Felix N's Homepage    Mehr Beiträge von Felix N finden

Meines Wissens steht das mit dem Bündeln und mehrstufig Fliegen in keinem Gesetz, sondern in den Zulassungsbestimmungen der einzelnen Treibsätze.

So ganz hilft mir das noch net weiter(Klartext). Ist es jetzt verboten oder erlaubt? Ich tipp mal auf "Verboten"!frown


mfg Felix

Sky´s not the limit! smile
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8317

Status: Offline

Beitrag 17182 [Alter Beitrag10. August 2002 um 21:17]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Richtig. In den Zulassungsbestimmungen wird das Bündeln und mehrstufig Fliegen Leuten ohne Erlaubnis untersagt.

Oliver
Harald

SP-Schnüffler

Harald

Registriert seit: Mär 2001

Wohnort: Deutschland, 71069 Sindelfingen

Verein:

Beiträge: 755

Status: Offline

Beitrag 17244 [Alter Beitrag12. August 2002 um 14:53]

[Melden] Profil von Harald anzeigen    Harald eine private Nachricht schicken   Besuche Harald's Homepage    Mehr Beiträge von Harald finden

Wie ist eigentlich die rechtliche Lage:
- bei mehrstufigen Wasserraketen?
- bei n-stufigen Raketen von denen
(n - 1) - Stufen Wasserraketen und eine Stufe aus einem T1 - Motor besteht?
- bei mehrstufigen Hybrid- und Flüssigkeitsraketen?
Neil

99.9% harmless nerd


Administrator

Neil

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Delft

Verein: SOLARIS

Beiträge: 7776

Status: Offline

Beitrag 17245 [Alter Beitrag12. August 2002 um 15:01]

[Melden] Profil von Neil anzeigen    Neil eine private Nachricht schicken   Neil besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Neil finden

Hi,

wenn man davon ausgeht, das die erste Stufe ein Modell ist, darf ich keine zweite Stufe davon starten lassen, da sowas ja im allgemeinen untersagt ist.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8317

Status: Offline

Beitrag 17258 [Alter Beitrag12. August 2002 um 16:36]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Nein, es geht um die Mehrmotorigkeit der Rakete bezogen auf Feststoff-Raketenantriebe, die dem SprengG unterliegen.

Du brauchst für alle Raketen mit mehr als 20 g Treibstoff (auch Hybride, Flüssige und sogar Kaltwasserraketen) eine luftfahrtrechtliche Genehmigung, einen T2-Schein allerdings nur für große oder mehrere Feststoff-Treibsätze.

Oliver
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben