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pegi

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Beitrag 17941 , Neuer BAM-Chef [Alter Beitrag26. August 2002 um 16:42]

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Lief gerade über den Ticker:

Präsidentenwechsel an der Bundesanstalt für Materialprüfung =
Berlin (dpa) _ Manfred Hennecke ist seit Montag neuer Präsident der Berliner Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der 54-jährige Chemieprofessor übernahm das Amt von Horst Czichos, der in den Ruhestand geht, teilte die Behörde mit. Die BAM mit ihren 1740 Mitarbeitern und einem 94-Millionen-Euro-Etat ist als technischwissenschaftliches Bundesinstitut für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Chemie- und Materialtechnik in Deutschland zuständig. Sie prüft unter anderem Feuerwerkskörper.
Hendrik

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Beitrag 17942 , Re: Neuer BAM-Chef [Alter Beitrag26. August 2002 um 17:02]

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Zitat:
Original geschrieben von pegi
Sie prüft unter anderem Feuerwerkskörper.



..... und macht dabei aus Unwissenheit heraus größte Fehler bei der Einteilung der Raketenmotoren in die Lagergruppen usw.

Viele Jahre waren nötig, um bei den damaligen zuständigen Mitarbeitern daß Bewußtsein Raketenmodell=Sportgeräte zu wecken. Dies führte zu der Einstufung der Raketenmodellantriebe in Richtung pyrotechnischer Gegenstände.

Heute sieht es leider wieder anders aus. Man betrachtet die Rakezenmotoren eher aus militärischen Gesichtspunkten und so erfolgt oftmals die Einstufung "explosionsgefährlicher Gegenstand".

Das ist fast als Todesurteil zu werten, weil dies sprengstoffrechlich einiges hinter sich herzieht....

Naja, nicht verzagen. Irgendwann erkennt vielleicht die BAM unseren Sport auch als solchen an.

Viele Grüße,

Hendrik

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Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Beitrag 17951 [Alter Beitrag26. August 2002 um 17:37]

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Hallo Hendrik

Darf ich das von Dir Beschriebene als Hinweis werten jetzt doch lieber mein Lager mit vorhandenen Raketenmotortypen zu füllen? confused Bevor sie demnächst verboten werden? Wenn ich da von "Todesurteil" lese, wird mir als gerade neu entstandener BAR ganz anders. confused Oder muß ich demnächst nach Holland fahren um dort zu fliegen. Hm alles ziemlich übel hier in deutschland knurr mad

MfG
Frank

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Beitrag 17980 [Alter Beitrag26. August 2002 um 21:31]

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Hallo Frank,

vor ein paar Jahren stand der GESAMTE Raketenmodellbau kurz vor dem sprengstoffrechtlichen Totalaus!

NUR durch die hartnäckigen Interventionen unseres Vereinsvorstandes Herbert Gründler konnte es vermieden werden, daß selbst A-Motoren T2-Schein-pflichtig wurden.

Wenn wir uns mal treffen, dann erzähle ich Dir nen ganzen Abend über die Wirren im SprengG und "explosionsgefährliche D7-0" und "pyrotechnische D7-3".

Laß Dir das auf der Zunge zergehen:
Ein und derselbe Motor. MIT Ausstoßladung pyrotechnisch, OHNE Ausstoßladung explosionsgefährlich....

Die Folgen DER DERZEIT PRAKTIZIERTEN Art und Weise der Motorklassifizierung sind äußerst reichweitig.

Aber sein Dir versichert! Herbert, Ernst und ich arbeiten daran...

Viele Grüße,

Hendrik

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Beitrag 18037 [Alter Beitrag27. August 2002 um 19:27]

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Hallo Hendrik

Da kann ich nur hoffen, daß Ihr bei Euren Bemühungen erfolgreich sein werdet und solange es wenigstens bei der jetzigen Regelung bleibt, gibt es wenigstens eine Möglichkeit zur Ausübung des Hobbys.
Auf Dein Angebot zur "Einweisung in die Wirren des SprengG" werde ich gerne zurück kommen. smile
Hoffen wir mal, daß mit dem neuen BAM-Chef zu reden ist.

MfG
Frank

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Beitrag 18056 [Alter Beitrag28. August 2002 um 09:54]

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Eine kleine Kostprobe:

Die MikroMaxx-Motoren sind als explosionsgefährliche Gegenstände eingestuft worden!!!!, und dürfen daher rechtlich gesehen nicht mehr mit der Post verschickt werden!!!

Ihr lest richtig: Die MicroMäxxe mit 0,2 g Treibmittel sind EXPLOSIONSGEFÄHRLICH!!!!!, (und dabei haben die sogar eine Verzögerungsladung plus Fallschirmausstoßladung, demnach ein Wiederspruch der BAM in sich, siehe mein Posting oben!)

Viele Grüße,

Hendrik

PS.: Und was bei den MicroMäxxen ging, wurde natürlich auch beim H1k und H5k gemacht....

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Beitrag 18071 [Alter Beitrag28. August 2002 um 12:06]

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Hallo Hendrik

Das ist ja wirklich unglaublich. Wer denkt sich denn so einen Unsinn aus? angry
Tja es gibt schon lächerliche Begebenheiten im deutschen Rechtssystem und den Gesetzen. roll eyes (sarcastic)


MfG
Frank

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Hendrik

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Beitrag 18075 [Alter Beitrag28. August 2002 um 12:33]

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Es liegt einfach daran, daß die BAM den durch die FAI weltweit anerkannten Raketenmodellsport NICHT als Luftsport ansieht. Zumindest scheint dies bei der Klassifizierung der Motoren der Fall zu sein.

Wir ein Motot zur Fallschirmrettung von Seglern oder als Leinenwurfmotor eingesetzt, so dient er gemäß BAM einem Zweck und ist daher ein pyrotechnischer Gegenstand für technische Zwecke. Wir erfüllen mit unserem Hobby ALLE Voraussetzungen für die Einstufung als pyrotechnische Gegenstände, denn wir betreiben einen Sport, wir erfüllen dank der Experimentalraketen den Forschungsaspekt und da Raketen z.B. auf Workshops auf Messen oder bei Projektwochen in Schulen oder insgesamt beim Nachwuchs eingesetzt werden, erfüllen wir auch den Aspekt Lehre. Unsere Motoren dienen dem Zweck der Beförderung eines Sportgerätes!

Wenn man jedoch, und das ist die derzeitige Situation, den weltweit anerkannten Raketenmodellsport BAM-seitig nicht als Luftsport ansieht, rutsch man von den technischen Zwecken in die explosionsgefählrichen Gegenstände ab, automatisch!
Wie es scheint, schaut die BAM mit einem militärischen Auge auf uns zu.... leider!

Total paradox ist: Man widerspricht sich bei der BAM selbst.
Siehe dazu:

§1 Abs. 4 Nr. 2 der aktuellen 1. SprengV

....da spricht man nämlich über die Befreiung von der Zulassungspflicht von Treibsätzen durch im Geltungsbereich des SprengG nicht ansässige Mitglieder von Raketensportclubs, zur Teilnahme an sportlichen oder Brauchtumsveranstaltungen.

Die Frage die sich nun auftut ist folgende:
Wieso kann man bei einigen Paragraphen der SprengV den Raketenmodellbau als Sport auffassen und somit es schaffen, BAM-Ausnahmebewilligungen vom Zwang des Umgangs mit zugelassenen Motoren ausztustellen, wohingegen man bei der Klassifizierung der Motoren gemäß SprengG eine andere Auffassung vertritt, Raketen nicht als Sportgeräte ansieht geschweige denn Sportclubs und Brauchtumsveranstaltungen kennt, und somit sich auf der richtigen Seite wähnt, wenn man die Motoren als explosionsgefährlich ansieht.

Dieses nicht eindeutige Bewußtsein der Auffassung vom Raketenmodellantrieben zwischen SprengG und SprengV macht mich kirre. Daher muß man versuchen, den RaketenmodellSPORT ins Bewußtsein der BAM zurückzurufen, damit unsere Motoren wieder pyrotechnisch werden.

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

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Stefan Wimmer

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Beitrag 18114 [Alter Beitrag29. August 2002 um 00:15]

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....wenn das alles mal so einfach wäre.... (Seufz)

Zuerst mal: Die BAM erlässt kein SprengG, das macht das Innenministerium. Insofern "widerspricht man sich" nicht selbst, sondern die BAM hat manchmal eine andere Auffassung als das Innenministerium - und das ist gut so. Ginge es rein nach (der Auffassung mancher Leute bei) der BAM, dann hätten wir keine Sorgen mit der 20g Regelung, sondern kämpften um das Hobby überhaupt.

Und die etwas widersprüchliche Einteilung von pyrotechnischen Erzeugnissen, Raketenmotoren und Explosivstoffen hat auch nicht die BAM zu verantworten, sondern die resultiert aus der (stellenweise wohl mit der sprichwörtlichen "heissen Nadel" gemachten) Umsetzung der "Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Harmonisierung der Bestimmungen ueber das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen fuer zivile Zwecke
Amtsblatt Nr. L 121 vom 15/05/1993 S. 0020 - 0036", denn dort wird in Artikel 1 (2) auf eine UN-Liste verwiesen, in welcher leider auch unsere Raketenantriebe erfasst sind. Deshalb greift die Ausnahme für "pyrotechnische Erzeugnisse" in Artikel 1 (3) dafür leider nicht (mehr).
(Siehe hierzu auch die im §1 (1) SprengG genannten Bezüge.)

Die BAM und das Innenministerium haben darauf leider keinen direkten Einfluss. Wer das geändert haben will muß bei den EU-Gremien ansetzen (da wünsche ich dann viel Spass und starke Nerven frown)

Die zitierte Ausnahme in §1 Abs. 4 Nr. 2 der aktuellen 1. SprengV kam übrigens auf Betreiben von Herbert Gründler im letzten Moment wieder ins novellierte Sprengstoffrecht (siehe andere Threads hier und im Vorgänger-Forum) und wurde - vermute ich - wohl "mal eben schnell" aus der alten Fassung übernommen ohne sie mit aktuellem Bezug umzuformulieren. Seien wir Herbert für seinen Einsatz dankbar und rühren besser nicht unnötig an dem Absatz, denn das könnte schnell wieder nach hinten losgehen...



PS: Ich bin sicher, dass für Luft- und Seerettungsgeräte (der angesprochene Fallschirmauswurf bzw. Seilwurf) bestimmt wieder ganz andere Vorschriften und Ausnahmen gelten. Wer möchte kann das ja mal recherchieren.

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Hendrik

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Beitrag 18115 [Alter Beitrag29. August 2002 um 06:24]

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Zitat:
Original geschrieben von Stefan W
....wenn das alles mal so einfach wäre.... (Seufz)

PS: Ich bin sicher, dass für Luft- und Seerettungsgeräte (der angesprochene Fallschirmauswurf bzw. Seilwurf) bestimmt wieder ganz andere Vorschriften und Ausnahmen gelten. Wer möchte kann das ja mal recherchieren.




Hallo Stefan,

Du hast völlig Recht! Nur wollte ich hier extra nicht auf den bestehenden Konflikt zwischen Bundesinnenmiisterium und BAM eingehen.

Wenn es nach der BAM und dem SprengG ginge, dann wäre der T1-Raketenmodellbau vor wenigen Jahren verschwunden. Da hatte dann Herbert stark beim Innenministerium interveniert und wir bekamen dann doch wieder unseren Platz.

Grob gesagt kann man zusamenfassen, daß das SprengG eigentlich am liebsten alles verbieten möchte. Dazu gibt es dann die SprengV, die Ausnahmen zum SprengG aufzeigt und unter Einhaltung bestimmter Punkte die Wirkung entsprechender Paragraphen des SprengG aufhebt. Insofern leben wir wegen der SprengV und bekommen auch allein nur wegen der SprengV z.B. unsere Ausnahmegenehmigungen und allgemein unsere Daseinsberechtigung!

Leider sieht es zur Zeit so aus, als ob die BAM ausschließlich nach dem SprengG handele und die SprengV außer Sicht verloren hat.

Bitten, die SprengV in Urteilsbegründungen mit einzubeziehen, verhallten schier ungehört.

Die Würfel wurden halt wieder neu geworfen. Neue Mitarbeiter im Lab. III, neues Spiel !, neues Glück ? ....

Es kommt viel viel Arbeit auf uns zu!

Beruhigend ist nur, daß Herbert beste Kontakte ins Bundesinnenministerium hat und somit am Quell der Gesetze hofffentlich auf diesmal wieder Einfluß nehmen kann.

Viele Grüße,

Hendrik

PS.: Wenn Herbert aus dem Urlaub ist, wird er sich bestimmt mal hierzu in diesem Thread äußern!

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