Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen >  Ausnahmebewilligung für den Deutscher Aero Club e.V.
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Herbert

Epoxy-Meister

Herbert

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Beitrag 30366 [Alter Beitrag01. Juni 2003 um 11:26]

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Als einer derjenigen, die am Zustandekommen dieser Ausnahmegenehmigung hart gearbeitet haben, bin ich froh, dass wir zunächst mal so weit gekommen sind und dass diese Genehmigung so schnell zustandekam. Es war immerhin die erste Genehmigung dieser Art. Die BAM und wir, d.h. der DAeC (Sportfachgruppe Modellflug) betraten hier Neuland.

Wegen der Dinge, die jetzt noch nicht passen, hat die BAM Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Zunächst ging es der BAM und uns mal darum, die ersten Veranstaltungen mit der Genehmigung abzusichern. Dabei waren wir zum Schluss unter erheblichem Zeitdruck, was allerdings nicht auf eine späte Antragstellung des DAeC zurückzuführen war.

Eines ist nochmals zu betonen: Es geht um eine Ausnahmegenehmigung für eine überschaubare und klar abgrenzungsfähige Anzahl von Veranstaltungen für einen überschaubaren und klar abgrenzungsfähigen Personenkreis. Für einen anderen Rahmen wäre diese Art von Genehmigung nicht möglich gewesen.

Herbert
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Herbert

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Beitrag 30367 [Alter Beitrag01. Juni 2003 um 11:27]

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Als Doppeleintrag gelöscht.
Josef

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Beitrag 30369 [Alter Beitrag01. Juni 2003 um 12:36]

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Hallo

Zitat:
Original geschrieben von Herbert

Eines ist nochmals klarzustellen: Es geht um eine Ausnahmegenehmigung für eine überschaubare und klar abgrenzungsfähige Anzahl von Veranstaltungen für einen überschaubaren und klar abgrenzungsfähigen
Personenkreis. Für einen anderen Rahmen wäre diese Art von Genehmigung nicht möglich gewesen.

Herbert





Diese Ausnahme ist für:


Raketenmdellsportler in einer FAI-Klasse

Ohne Sportlizenz geht nichts.

Folgende Datei wurde angehängt:

Herbert

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Beitrag 30375 [Alter Beitrag01. Juni 2003 um 15:28]

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Das ist nur die halbe Wahrheit, Josef.

Nochmals die Zusammenfassung:

Ausnahmegenehmigung für überschaubare und klar abgrenzungsfähige Veranstaltungen für einen überschaubauen und klar abgrenzungsfähigen Personenkreis

Für die Veranstaltungen gilt:
Es müssen Veranstaltungen sein, die klar mit den FAI-Bestimmungen d.h. mit dem Raketenmodellsport in Einklang zu bringen sind. Also nichts mit "High-Power und kiloweise Startgewicht".

Für den Personenkreis gilt:
Anmeldung in der DAeC-Sportleistungsgruppe der Klasse S (Raketensportmodelle), Zahlung des Startgeldes und Teilnahme an den Wettbewerben ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme.
Möglich ist ist auch die Teilnahme als Inhalber einer Internationalen FAI-Sportlizenz - die Möglichkeit, die Josef aufgezeigt hat.
Dies ist allerdings mit gewissen Nachteilen durch die "wenigen" Veranstaltungen verbunden, die als sog. offene Wettbewerbe stattfinden (der nächste ist der Carl-Neubronner-Wettbewerb 5./6.Juli 2003 in Roggden).
Es gibt aber noch einen weiteren Personenkreis, der zwangsläufig auch mit berücksichtigt werden mußte. - Es sind die sog. Sportzeugen, die im Veranstaltungsablauf mit den Motoren "in Berührung kommen", sei es als Wettbewerbsleiter oder als Zeitnehmer oder sonstige unterstützende Personen z.B. bei der Modellkontrolle. Wer zu diesen Sportzeugen gehört, regeln die Landesluftsportverbande. In der Regel ist aber ein Kurs und eine Prüfung erforderlich.

Wer möchte da noch zu Hause bleiben ?

Herbert
Josef

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Beitrag 31373 [Alter Beitrag24. Juni 2003 um 09:30]

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Muster

Raketen-Modellsport-Club
über:
* (
00.00.2003
Verwendungsbericht
zur Ausnahmegenehmigung Nr. 1286/03 vom 15.05.2003-06-23
X. Teilwettbewerbe zur Deutschen Meisterschaft in der FAI-Klasse S
DAeC Nr. DAeC 106/2003
ausgeschrieben für die Kategorien S1
am ........... in .................................. , durchgeführt vom .............................
In den Wettbewerben wurden ausschließlich A...- und B-Raketenmotoren der Klasse T1 mit einem Impuls von 2,5 Ns bzw. 5 Ns verwendet. Die Motoren wurden bei der Modellabnahme vom Wettbewerbsleiter abgenommen und gekennzeichnet. Die Kennzeichnung wurde von den Sportzeugen vor dem Start kontrolliert. Es gab keine Vorkommnisse.
Nicht zugelassene Motoren wurden in allen 4 Teilwettbewerben verwendet. Fast alle dieser Motoren wurden von der Firma DELTA (Jiri Taborski Tschechische Republik) hergestellt, ein Sportler verwendete Motoren der Firma VMRP Vymopo Model Rocket Motors (Milan Jelinek Slovakia).
S1A
einstufige Modelle DELTA B-1-4 2 Motoren
B-1-5 3 Motoren
B-1-6 1 Motor
B-2-4 3 Motoren
zweistufige Modelle DELTA A-1-5 1 Motor
A-1-6 3 Motoren
A-2-0 1 Motor
A-2-6 1 Motor
A-3-0 3 Motoren
A-5-0 2 Motoren
S3½B
DELTA A-1-4 6 Motoren
A-1-5 6 Motoren
A-2-4 15 Motoren
A-2-5 3 Motoren
S4A
DELTA A-1-4 9 Motoren
A-2-2 9 Motoren
VMRP A-1-5 3 Motoren
S6B
DELTA B-1-4 9 Motoren
B-2-3 3 Motoren
B-2-4 24 Motoren
B-2-6 3 Motoren
B-3-7 3 Motoren
VMRP B-1-5 3 Motoren
Die Teilnehmer und Sportzeugen können dem beigefügten Wettbewerbsbericht und den Ergebnislisten entnommen werden.
B...........
Wettbewerbsleiter (..............)
Str.
Tel.:
Mail:
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