Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen >  Ausnahmebewilligung für den Deutscher Aero Club e.V.
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Josef

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Beitrag 29371 , Ausnahmebewilligung für den Deutscher Aero Club e.V. [Alter Beitrag16. Mai 2003 um 11:37]

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Sport und Lehre
================


"BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG
(BAM)

Ausnahmebewilligung
Nr. 1286/03


Auf Antrag des Deutscher Aero Club e.V.
Sportfachgruppe Modellflug
Hermann-Blenk-Straße 28
38108 Braunschweig

vertreten durch den Geschäftsführer der
Sportfachgruppe Modellflug
Herrn Michael Thoma
Hermann-Blenk-Straße 28
38108 Braunschweig


vom 14. März 2003 wird gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz -
SprengG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I, S. 3518), eine Ausnahme von dem
Erfordernis der Zulassung nach § 5 Abs. 1 SprengG zum Zwecke der Einfuhr, des Verbringens, des Überlassens an
andere und der Verwendung im Rahmen von
Wettbewerben der Raketenmodellsportflieger des Deutschen Aero Clubs e.V.
in der Bundesrepublik Deutschland für folgende Veranstaltungen:


1. Internationale Wettbewerbe

2. Nationale Wettbewerbe "


USW.........


Josef
Josef

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Beitrag 29372 [Alter Beitrag16. Mai 2003 um 11:43]

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Vom Sport


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Na ja, ein paar Tage dauert es schon noch, da die BAM Originalgenehmigungen nicht über E-Mail verschickt. Dafür
wird schließlich auch Urkundenpapier, eine hochrangige Originalunterschrift und ein Prägesiegel verwendet. Die
Genehmigung ist fertig geschrieben und wird morgen rausgehen.

...... Die Genehmigung geht über den DAeC an seine angeschlossenen -
raketenmodell-SPORT-treibenden Vereine.

Ihr könnt schon mal mit dem Bauen anfangen, aber nach FAI-Bestimmungen, keine HP-Geräte.( Und das Anmelden
beim DAeC nicht vergessen und das Startgeld vor den Wettbewerben einzuzahlen). Und bevor ich es vergesse: S1F
ist auch FAI !

Viel Erfolg
Herbert"
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Herbert

Epoxy-Meister

Herbert

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Beitrag 29378 [Alter Beitrag16. Mai 2003 um 14:33]

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Ach ja, hätte ich beinahe vergessen:

Die Ausnahmebewilligung der BAM umfaßt T1- und T2-Motoren. Letztere gehen nach dem neuesten Verständnis der BAM nur bis 75 Gramm Treibstoffgewicht. Damit fallen größere Aerotech-Motoren schon nicht mehr unter diese Ausnahmebewilligung.

Viel Erfolg
Herbert
Josef

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Beitrag 29754 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 08:23]

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Ausnahmebewilligung Nr. 1286/03


Diese Ausnahmebewilligung ist befristet bis zum 31.12.2005


für Vereine im DAeC zb.DERA -Abteilung-Sport S1F usw.......,RMV82ev,RAMOG,RMC-Berlin,RMC-Sachsen........
Josef

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Beitrag 29756 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 09:06]

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PS

nicht im DAeC zb. AGM............big grin..IMR.. wink .......
Hendrik

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Hendrik

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Beitrag 29759 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 10:10]

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Hallo zusammen!

Noch was gaaanz wichtiges!

Um in den Genuß der von Josef zitierten Ausnahmebedingung zu sein muß man noch einige wenige und leicht einzuhaltene Vorschriften einhalten:


  • Name des Raketeurs muß sichtbar auf der Rakete sein
  • Name seines dem DAeC e.V. angeschlossenen Vereines
  • und natürlich auch seine Nummer im Luftsportverband (LV), bei mir z. B. BY-4830


Wer seine LV-Nummer nicht kennt, der sollte mal einen flüchtigen Blick auf das Adressfeld seiner DAeC-Zeitschrift "Luftsport" werfen. Dort ist die die persönliche LV-Nummer vermerkt!

Wer diese drei Sachen auf seiner Rakete hat läßt die Aufsichtsämter erkennen, das er RaketenmodellSPORT im DAeC betreibt und damit in den Genuß der Ausnahmebedingungen kommen DARF!

Viele Grüße,

Hendrik, in Form des Modellflug-Fachreferenten für Raketenflug des DAeC LV NRW

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Neil

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Beitrag 29760 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 11:36]

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Hi,

da mein Verein auch im DAeC ist, gilt dann diese Ausnahme auch für diesen? Bedeutet dass, das ich jetzt euch zum fliegen einladen kann?

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Josef

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Beitrag 29763 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 12:35]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil
Hi,

da mein Verein auch im DAeC ist, gilt dann diese Ausnahme auch für diesen? Bedeutet dass, das ich jetzt euch zum fliegen einladen kann?

Gruß

Neil






.............der Verein: LSV Albatros JA


er braucht eine Abteilung-Sport für eine FAI Klassse S1-----------S11

Josef
Hendrik

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Beitrag 29765 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 12:53]

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Einladen darfst Du immer und jeden...

Aber, die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Sportler mit T2-Schein!

Also, Neil, wenn Du einen hast, der aktiv T2-Sportler mit Lizenz ist und Du einen Wettbewerb im DAeC anmeldest und ausschreibst, sagen wir einen Scale-Wettbewerb, ist der einfachste Wettbewerb, denn mit irgendwelchen Raketen ähnlen die unsrigen (Fun-)Raketen ja immer, dann kommt auch Ihr in den Genuß der BAM-Dauerausnahmegenemighung bis 2005!

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

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Tom

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Beitrag 29766 [Alter Beitrag21. Mai 2003 um 12:54]

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Zitat:
Original geschrieben von Hendrik
Einladen darfst Du immer und jeden...
...Du einen Wettbewerb im DAeC ausschreibst, sagen wir einen Scale-Wettbewerb,....




Das wäre mal eine super Sache !!

Gruss
Tom
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