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J.Boegel

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J.Boegel

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Beitrag 29451 , Ja wie denn nu? [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 02:12]

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Moin zusammen.

Also ich hab da mal ein paar Fragen und womöglich auch ein paar nicht allzubekannte News.
Achso vorweg. Was ich hier nu schreibe meine ich durchaus ernst, also net das jemand denkt ich wil Euch verschaukeln oder so.
Ich versuch das jetztmal halbwegs zuordnen.
Frage:
1. Der t2 Schein umfaßt: den Umgang mit EX-Stoffen nach §27 Sprengstoffgesetz. Das beinhaltet den Umgang Transport, Aufbewagrung/Lagerung ---> sachgemäßer Umgang.
Den Sprengschein hab ich.
Und wie es im gesetz steht gibts auch nur den einen.
Wer mehr weiß, gerade in Bezug auf Pyrotechnik, bitte posten.

2.Luftrecht: Den Schein hab ich auch, gabs quasi bei meinem Pilotenschein gratis mit dabei big grin

Was fehlt nu noch?
Die Geschichte mit dem Bau und der "Prüfungsstart"?
Sagt mir mal bitte in welchen Gesetzt das genau steht,weil ich jetzt nicht weiß wo ich suchen soll.

Startplatz: Der muß dpch von der Bundes Luftzfahrtbehörde genehmigt sein, richtig?
Also such ich mir eine Wiese auf der ICAO VFR Karte die im unkontrolierten Luftraum liegt frag den Bauer dem die gehört ob ich drauf darf und geb die koordinaten bei meine Stadtverwaltung ab weil die des ja als Staatliche Behörde bearbeiten müssen und nicht zurückweisen dürfen?
Auch hier bitte mal korrigieren und ergänzen.

Bedürfnis nachweisen: Ab wann hab ich den ein Bedürfnis?
Also laut Grundgesetz ist die Ausübung von sportlicher Aktivität ein Grundrecht. Modellflug zählt in Deutschland als Sport.
Gehören Modellraketen auch zu Modellflug im allgemeinen Sinn?
-->Bedürfnis nach sportlicher Aktivität = Grundrecht.

Mal abgesehen davon: Wenn doch eine Behörde vorschreibt das man eine staatlich anerkannte Qualifikation für etwas brauche aber mal sogut wie feststeht der der nächste Lehrgang nicht innerhalb der der nächsten 12 Monate stattfindet, engt das doch ebenfalls die Grundrechte in Bezug auf "freie Entfaltung" ein.
Bitte hier auch nochmal korrigiern, vielleicht seh ich des ja aus einem falschen Blickwinkel.

So, nu is aber gut.
Bitte schreibt mal möglichst genau den thematischen Aufbau eines T2- Lehrgangs.

Dank Euch

Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 29452 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 02:36]

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1. Du hast vermutlich keinen §27er-Schein, in dem das "Erwerben, Befördern, Verwenden und Aufbewahren von T2-Raketenantrieben, Raketentreibladungen (Reloads), Raketenmotoren , el. Satzauslösern" erlaubt wird. Sondern nur vorg. Aktivitäten mit irgendwelchen anderen Stoffen - Schwarzpulver, Nitropulver, irgendwelche Munition.

2. Was fürn Schein gibts denn im Luftrecht? Du brauchst ab 20 g Treibmittel in der Rakete eine Aufstiegsgenehmigung nach §16 LuftVO. Wie man die bekommt steht sowohl da als auch hier im Gesetze & Paragraphen Subforum. Es gibt auch ständige personen- oder platzbezogene Aufstiegserlaubnisse. Darüberhinaus brauchst Du noch Luftraumfreigaben, falls Du Lufträume != G nutzen willst, aber so sehr habe ich mich da noch nicht mit auseinander gesetzt.

Auch alle anderen Fragen bzgl. "Was brauche ich für eine Starterlaubnis", "Wo darf ich starten" usw. werden hier im Forum und in der LuftVO (liest sich im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzestexten recht interessant, finde ich) ausführlich beantwortet.

Was beim T2-Lehrgang "so abgeht" schaust Du am besten in den vielen T2-Lehrgangs-Freds hier im Forum nach. Oliver (> Mitgliederliste > Profil) hat glaube ich auch einen Erfahrungsbericht auf seiner Homepage.

Oliver
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Beitrag 29459 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 11:26]

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Pilotenschein? Borken? Hmmm, grüß mir Hermann, Belmondo u.v.m.

Groetjes
Boris

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Gestern eine Dose Sardinen aufgemacht, alles voller Öl, alle Fische tot!
J.Boegel

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Beitrag 29460 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 13:39]

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hi

@ Oli:
Im Luftrecht gibt es so gesehen keinen Schein, jedenfalls keinen den man in der Hand halten kann.
Gestatte mir einen etwas "seltsamen" Vergleich:
Stell Dir vor es ginge um Verkehrsrecht(mit autos, nicht das Andere :fg )
Das Du Dich damit auskennst falls eine Behörde danach Fragt kannst Du dann auch lediglich mit Deinem Führerschein nachweisen.
Ich sach mal so: Lufträume sind wie Straßen, es gibt halt unterschiedliche. In manche darfst du nicht mit der Mofa z.B. Autobahn, das würde einem Drachen oder ultraleichtflieger in Bezug auf einen beschränketen Luftraum entsprechen.
Der müßte auch erst gewisse Auflagen erfüllen das er da hin darf: Funk und Navigatins geräte in Diesem Beispiel.
Die Mofa Müßte halt schneller wie 50km/h sein.
der ganze Modellkram darf nur in den unkontrolluierten Luftraum, der Bundesweit Fächendeckend bei 2500 Feet beginnt(ca. 1000 Meter). Örtlich auch schon darunter, aber um das zu Prüfen gibt es die ICAO Blätter (Karten). Das sind auch nur Landkarten mit bunten Rahmen drauf. Du mußt halt sehen das Du Dich samt Roc in einem Gebiet aufhälst das als "unkontrollierter Luftraum" deklariert ist.
Der Acker, Wiese oder was auch immer gehört aber jemand. Also mußt Du ihn vorher fragen ob Du da überhaupt hindarfst. Ist aber ne andere Geschichte.
Die ICAO VFR Karte (Sichtflug Karte) gibts u.A. bei :www.Eisenschmidt.de Kostet mit PuP 13.70 €.
Wenn Du in göttingen Bist brauchst Du das Blatt: Hanover.
Natürlich gibts da Ausnahmen was Modellflug im Kontrollierten Luftraum angeht.
Einzel-oder Sondergenehmigung.
ODER: Du bist Reservist und spazierst mit der Roc unterm Arm in den nächsten Militärflugplatz(hafen) und fragst bei der Kommandatur ob Du darfst. SAgen die ja darfst du und das geht KEINEN Anderen was an, nichtmal das Luftfahrtbundesamt, denn die BW verwaltet ihre Lufträume selber.
Für den Zivilbereich sind diese Lufträume kontrolliert bis auf den Boden runter.

der §27: Recht hast du das ich lediglich den für Nitro und Schwarzpulver habe. Darum gehts ja auch das ich in den lediglich eine erweiterung eingetragen bekomme. Ist in diesen grünen Lappen der Eintrag, habe ich den T2 Schein, der eigentlich ja keiner ist sondern ledeiglich ein erweiterter "Sprengstoffschein mit Zusatzeintrag".

Der Witz ist: Warum soll ich einen ganzen kompletten Lehrgang machen, der sowieso erst in frühestens einem Jahrangeboten wird(wenn überhaupt), wenn ich doch von den geforderten Qualifikationen schon die meisten habe??
Mal abgesehen davon das ich auch den Lehrgang machen würde weil er sicher sehr interresant ist und man viele Leute kennenlernt und auch sicher Spaß hat ohne Ende, stellt das vor dem Gesezt her eine "Ungleichbehandlung" dar.
Ob ich mir die Qulifikation "am Stück" oder in Scheiben hole ist doch egal.
Ich mache doch nicht nochmal Luftrecht bis der Arzt kommt und bezahle wieder Gebühren für etwas das ich nachgewiesener Weise schon erbracht und geleistet habe.
Das ganze zielt darauf ab, das wenn meien zuständige Behörde nicht in der Lage sein sollte aus welchen grund auch imer eine Einzelprüfung mit mir durchzuführen, dann sollen die bitte wenigsten den ganzen Schmökes der da mit reinspielt und den ich schon habe anerkennen.

Nimms net persönlich, aber seh´s mal von Gesetzesseite aus.

Letztenendes sollen es doch wenn es nach mir geht alle nur einfacher haben.
Dafür muß man halt mal auf dem einen oder anderen Amt ein bissi Terror machen und die Jungs und Mädels mal dezent aber lautstark darauf aufmerksam machen was alles in Ihren Arbeitsbereich fällt außer Bildzeitung zulesen.
Es gibt zwar hier und da auch ein paar sehr verständnisvolle Beamten die sich auch kümmern und alles, aber eher selten. big grin


@Boboto: Welches Borken meinst du?
Die Freggel kenn ich net. >>>grübel<<
Ich wohn in Borken Hessen so zwischen Kassel und Marburg.


Gruß Jens

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Beitrag 29461 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 13:42]

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@ Bobito.....ich bin so schlecht *smilie der kopf gegen Wand haut*

irgendwann lern ich auch noch wie man Dein Nick richtig schreibt,
hoffentlich ist das keien "Vorraussetzung" fürn T2 Schein....hehe.

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Oliver Arend

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Beitrag 29464 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 14:33]

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Ich weiß dass es keinen Luftrecht-Schein gibt für Modellflugzeuge. Aber man braucht z.T. Aufstiegserlaubnisse. Der _unkontrollierte_ Luftraum G, den wir ja fast ausschließlich benutzen, geht vom Boden bis 2500 ft, nicht darüber. Hier in Stuttgart haben wir leider den Flughafen, daher ist es etwas schwierig. In Göttingen und Umgebung habe ich bereits nachgefragt, da geht G überall bis 2500 ft.

Was Dir noch fehlt für die entspr. Eintragungen in Deinen §27er sind das ganze Fachwissen um Raketen herum (Flugstabilität z.B.). Sprengstoffrecht und Luftrecht ist ja nicht alles. Ansonsten muss ich Dir aber Recht geben.

Oliver
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Beitrag 29465 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 14:55]

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Hi,



Was Dir noch fehlt für die entspr. Eintragungen in Deinen §27er sind das ganze Fachwissen um Raketen herum (Flugstabilität z.B.). Sprengstoffrecht und Luftrecht ist ja nicht alles. Ansonsten muss ich Dir aber Recht geben.


(oder wie immer man Zitate einfügt)

Genau darum gings mir ja.
Also könnte ich mich ja lediglich auf die "Konstruktionsgeschichte" beschränken.

Weil der Kurs tatsächlich dieses Jahr nicht mehr stattfindet, würde diese Ausbildung über die fehlende sequenz doch ausreichen (zumindest vom Verstand her, das Gesetz sieht das wahrscheinlich ein bissi anderst).

Momentan bin ich dran hier bei uns in borken um umgebung, bis Kassel einen Startplatz zusuchen/finden. Denn für den FAll das ich Kassel eine Einzelprüfung bekommen sollte, brauchen wir ja auch ein Startgelände für den Lehrgang/Prüfung.

Ich finde das Zur Pflege eine jeweiligen Hobbys halt auch dazu gehört das man dritte heranführt und möglicherweise ebenfalls begeistert.
Nu is das hier halt so das man für alles was Spaß macht gleich ein Schein braucht und das schreckt halt zum Teil schon ab.
Das irgentwo FAchkunde dazugehört ist ja schon klar, kann ja net sein das der versierte Bastler seinem Sohn eine Nike Bodenlufrakete im Maßstab 1:1 zimmer und sagt:" Hier haste und nu geh damit aufn Acker spielen du Schisser".

Aber muß man beim Erwerb einer jeweiligen Lizens quer durch Deutschland reisen oder Jahre warten um das geforderte zu erfüllen?

Muß das sein?
Da man doch willens ist den gesetzlichen Forderungen genüge zutun sollte man doch auch dafür auch entsprechende Möglichkeiten und Eingangsvorraussetzungen schaffen.

Gruß Jens

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Erwin Behner

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Beitrag 29481 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 21:39]

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Hallo Jens,

ich habe zugeben die Postings hier nur überflogen (wegen Zeitmangel). Ich möchte aber betonen, daß Du nur durch einen entsprechenden Lehrgang die Fachkunde nachweisen kannst. Wer den Lehrgang in Wertingen besucht hat, weiß / sollte wissen, daß dabei das Luftrecht und Sprengstoffrecht nicht mal die halbe Miete sind. Neben der "Konstruktionsgeschichte" ist z.B. auch eine praktische Prüfung abzulegen und weitere Dinge mehr.

Ach ja, nachdem Du das Sprengstoff ja Auswendig zu kennen glaubst. Wieviel T2-Motoren darfst Du wo lagern? Was gilt bei gemeinsamer Lagerung z.B. mit Schwarzpulver?

Viele Grüße
Erwin
J.Boegel

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Beitrag 29509 [Alter Beitrag18. Mai 2003 um 23:28]

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Hallo Erwin,

wer hat denn gesagt das ich mich perfekt auskenne?
oder besser : Wo steht das denn? (paßt besser zum Thema)
big grin
Aber mal Spaß beiseite, die Zusammenlagerung in Verbindung mit Schwarz- und/oder Nitropulver weiß ich ehrlich gesagt (noch)nicht.

Woi darf man wieviel lagern --->die Frage ist gut und min. ebenso aufwendig.

Wo hättest Du es den gerne?
Privat, geschäftlich, inner oder Außerhalb?
Aufwendig eben.
Ausgehen von nicht gewerblich:
In Wohnräumen garnicht
nicht bewohnte Räume 10kg (Brutto)
Gebäude ohne Wohnraum 10kg (Brutto)
Außerhalb von Gebäuden 200-800Kg (brutto)

Druckausgleichsflächen, Kennzeichnung, Schutz vor unbefugtem Zugriff, Brandschutz....etc.

Aber davon mal abgesehen es geht hier nicht darum jemand auf den Schlips zutreten, oder mich hinzustellen von wegen: Meine Scheine sind aber toller wie Eure, oder dergleichen.

Ich hab so das Gefühl das Du den Eindruck von mir hast.
Leß Dir am besten alles nochmal in Ruhe durch.
Es geht mir darum das ich den Eintrag in mein 27er will.
Und da der nächste Lehrgang dieses Jahr nichts mehr wird, habe ich mein Kopf mal bissi angestrengt und angefangen die ganze Geschichte mal zudurchleuchten.

Deshalb steht ja in meinem ersten Post: Bitte ergänzen und nicht mir irgentwelche Fragen stellen um mir zuzeigen wie d*** ich bin.

Ich möchte einfach nur die Informationen haben.
Oder:
Mir teilt jemand mit wo in absehbarer Zeit ein solcher Lehrgang stattfindet.

Informationsaustausch halt - nicht Streit übers i-Net.

big grin


Gruß Jens

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Rolf

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Beitrag 29607 [Alter Beitrag19. Mai 2003 um 22:00]

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Das Einfachste für den Eintrag dürfte folgendes sein:
Zum zuständigen GAA gehen, mit den Herren mal drüber reden und einen Antrag auf den Fachkundenachweis nach §9(1)2. stellen (=den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat.)

Leider kennen sich die Behörden hier nicht so gut aus, daß sie eine Einzelprüfung abnehmen wollen (bzw. können) und wiederum auf einen Lehrgang verweisen (§9(1)1. ->bei dieser Möglichkeit waren wir ja schon, siehe oben). Tja, und wenn man den bestanden hat, darf man T2-Raketen, aber keine Feuerwerke abbrennen. Wenn man diesen Kurs hat, darf man noch keine Bühnenfeuerwerke abbrennen. Und wenn man das hinter sich gebracht hat... usw. usf. Aber nach entsprechend vielen Lehrgängen hat man endlich die Fachkunde für alles. Dies klingt zwar am Anfang recht uferlos und überbürokratisch, aber wenn man mal wirklich mehrere Scheine gemacht hat, versteht man auch, warum dies so geregelt ist. Wenn man das eine kann, hat man definitiv erst 10% des Wissens, welches für eine andere Tätigkeit gefordert ist (daher für alles eine eigene Prüfung bzw. ein extra Lehrgang).
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