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Achim

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Achim

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Beitrag 40416 , §27 - Verlängerung [Alter Beitrag07. Dezember 2003 um 19:07]

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Ich habe die Verlängerung für meine Erlaubnis §27 zurückerhalten. Zum stolzen Preis von 125Euro musste ich mein schönes gummiertes Heftlein gegen simple Pappe tauschen.
Dafür wurde meiner Bitte zur "statischen und dynamischen Erprobung" stattgegeben. Allerdings mit der Einschränkung "nur im Auftrag des Herstellers".
Wenn ich jetzt also für Meisterschaften z.B. mit Sauer oder ATs trainieren will, brauche ich praktisch eine Bestätigung der Motorenhersteller, die mich sozusagen als "Testperson" ausweist. Ist so was überhaupt machbar?

Gruß,
Achim

Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 40418 [Alter Beitrag07. Dezember 2003 um 19:20]

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...ich habe schon die abenteuerlichsten Formulierungen gesehen, die von unwissenden Sachbearbeitern in §27-er Erlaubnisse eingetragen wurden. Wie weit das einem im Fall des Falles hilft, hoffe ich, daß keiner ausprobieren muß. Papier ist geduldig und bei weitem nicht alles, was da so eingetragen wird, ist durch das SprengG gedeckt.

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Oli4

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Beitrag 40422 [Alter Beitrag07. Dezember 2003 um 19:40]

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Das ist allerdings richtig, Stefan! ABER - Beamten machen ja bekanntlich keine Fehler. Wenn das also so drinnen steht und das Dienstsiegel drunter prangt, dann ist das amtlich!

Kleines Beispiel: Normalerweise, wenn man ein Kleingewerbe anmeldet, muss die Firma auf den vollen Vor- und Zunamen lauten. So stehts im Handelsgesetz. Füllt man allerdings das Formular ein wenig falsch aus und gibt seiner Firma einen abweichenden Namen (bspw. "T-Rocketry big grin wink ) und der Stempel ist erstmal drunter...dann ist die Sache gelaufen und es ist amtlich richtig! stick out tongue

cheers,

Oli4

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http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne

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