Josef
(verstorben)
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Gesetzes-Vorschlag für Raketenmodell-Feststoffantriebe
Deutscher Aero Club e.V. Deutsche Gesellschaft für Luft- u. Raumfahrt – Lilienthal-Oberth-e.V. Ramog e.V.
Vorschlags-Konzept zur Neuregelung der Erwerbs- und Verwendungsbestimmungen für Raketenmodell-Feststoffantriebe
Stand (01.12.1998) – eingereicht beim Bundesministerium des Innern am 02.12.1998
Ziel: Angleichung der deutschen Regelungen an die französischen Regelungen im Sinne der Harmonisierung europäischer Bestimmungen
Verwendungszweck der Raketenmodell-Feststoffantriebe: Raumfahrt-Erziehung in Schulen und Vereinen, Anwendung für Raketenmodellsport und technisch-wissenschaftliche Ausbildung
Klasse Treibstoffmasse Erwerb; Anwendungbereich 1 bis 10 g freier Erwerb und keine Verwendungsvorschriften; Einstieg in den Raketenmodellsport, schulische Grundlagenversuche zur Raketenphysik 2 bis 50 g freier Erwerb ab 18 Jahren, keine Verwendungsvorschriften; fortgeschrittener Raketenmodellsport 3 bis 100 g Erwerbsberechtigung nach vorheriger Teilnahme an beschränkter Fachkundeprüfung bei staatl. anerkanntem Lehrgangsträger; Bedürfnisnachweis – Versicherungsnachweis; fortgeschrittener Raketenmodellsport, experimenteller Raketenmodellflug, studentische Versuche mit Nutzlasten u.s.w. 4 über 100 g Erwerbsberechtigung nach vorheriger Teilnahme an vollwertiger Fachkundeprüfung nach § 9 SprengG bei staatlichem oder staatlich anerkanntem Lehrgangsträger; Bedürfnisnachweis – Versicherungsnachweis; fortgeschrittener Raketenmodellsport, experimenteller Raketenmodellflug mit Nutzlasten
** Das Bündeln von Motoren ist nur mit Erwerbsberechtigung ab Klasse 3 oder Luftsportlizenz vorgesehen.
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Tom
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Ich bin der Meinung mit diesem Vorschlag wäre eine solide Basis zur Diskussion gegeben.
Über die Gewichtsangabe sollte man eventuell nochmal denken, da man hier vielleicht schon auf das bestehende Klassifierungssystem der NAR / TRA schauen sollte.
Auf jeden Fall ist es meiner Meinung nach ein Muss, daß Treibmittel über 10 gr nur an Volljährige abgegeben werden darf. Ich bin nicht der Meinung, man sollte Motoren an Jugendliche abgeben. Wer sich wirklich mal mit der Materie beschäftigt, der sieht sehr gut welchen Schaden man anrichten kann.
Wird nun ohne Aufsicht erwachsener Personen unsachgemäß mit Treibsätzen hantiert und eventuel ein Schaden verursacht, dann ist es nur eine Frage der Zeit wie lange es dauert, bis der Gestzgeber hier einen Riegel vorschiebt.
Ich selbst habe mit A u. B. Motoren angefangen und war von der Leistungssteigerung zum C bzw. D Motor überwältigt. Natürlich ist immer ein Bestreben zum größeren Motor da, aber hier sollte man erst das laufen lernen, bevor man an Rennen denkt...
Wer haftet denn im Schadensfall ? Meiner Meinung nach ist das Gesetz in Deutschland nicht, wie vielerorts heiß diskutiert, verknöchert und nicht mehr zeitgemäß.
Wer große Modelle fleigen will, braucht große Motoren. Wer große Motoren will, der braucht Erfahrung. Jedoch keine Erfahrung wie man es nicht macht...
In diesem Sinne. Fly safe. Tom
------------------ Der Größenwahn ist die Kinderkrankheit der Zwerge
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Oliver Arend
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Ich halte den Gesetzesvorschlag zwar für besser als die momentane Situation. Da die Mehrheit der raketenfliegenden EU-Länder inzwischen auch die Tripoli-Regelungen mehr oder weniger adaptiert hat (NL, I, UK, S), sollten wir uns auch daran orientieren und nicht an Frankreich. Dazu haben wir bereits ebenfalls zwei interessante Diskussionen (pro Forum eine) laufen.
Oliver
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Tom
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Zitat: Da die Mehrheit der raketenfliegenden EU-Länder inzwischen auch die Tripoli-Regelungen mehr oder weniger adaptiert hat (NL, I, UK, S), sollten wir uns auch daran orientieren und nicht an Frankreich.
Und hier liegt dann der Knackpunkt: Sind dies endgültige Regelungen oder sind diese bis 2002 befristet und werden im Zuge einer EU Harmonisierung umgeworfen ?
Macht es Sinn sich die Arbeit aufzubürden, oder ist es da nicht besser wie Peter Quartier schreib: eine vorläufige Präfektur zu gründen ?
Dazu sollten wir mal festhalten wieviele TRA zert. Flieger es in der BRD gibt.
Tom
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Oliver Arend
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Meines Wissens bezieht sich die 2002-Problematik eher auf die Zulassung von Motoren als auf Fachkundebescheinigungen o.ä., so wie wir sie im Moment diskutieren. Der Präfektur stehe ich außerdem (siehe anderer Thread) positiv gegenüber. Lass mal Stefan Wimmer dazu hören, wie das mit den Änderungen 2002 steht.
Oliver
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Stefan Wimmer
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Muß es denn nun wirklich sein, daß hier eine Parallel-Diskussion zu der im "andern Forum" geführt wird? Genau dieses wollte ich vermeiden!
Nun denn: Zitat: Original erstellt von Oliver Arend: Meines Wissens bezieht sich die 2002-Problematik eher auf die Zulassung von Motoren als auf Fachkundebescheinigungen o.ä., Lass mal Stefan Wimmer dazu hören, wie das mit den Änderungen 2002 steht.
Wie ich in beiden Foren schon mehrmals darlegte (liest das überhaupt jemand??), läuft am 31.12.2002 die Übergangsregelung ab, die es erlaubt Explosivstoffe gemäß der Liste im Anhang der Richtlinie 93/15/EWG (und da sind leider auch unsere Raketemotoren mit aufgeführt) mit nationalen Zulassungen in den Verkehr zu bringen. Danach dürfen AUSSCHaraldIESSLICH noch Explosivstoffe mit EU-Baumusterbescheinigung in Verkehr gebracht werden, dies dann aber EU-weit. Die Regelung dient der Umsetzung des gemeinsamen Marktes - nun auch für Explosivstoffe. In der Praxis werden alle großen Hersteller bis dahin eine Umschreibung (ggf. Nachprüfung) ihrer Erzeugnisse vornehmen. Kleinere Hersteller (Herr Maurer?) werden sich stark überlegen müssen, ob sich die Aufwendungen (speziell für das dann zwingend vorgeschriebene Qualitätssicherungsverfahren) lohnen.
Ich denke, daß ESTES z.B. keine Probleme haben wird, ihre Raketenmotoren umschreiben zu lassen. Ich hoffe sehr stark, daß Aerotech, deren Motoren in England, Italien, Schweden und Norwegen (und der Schweiz als nicht-EU-Land) zugelassen und eingeführt sind, irgendwo in der EU eine Zulassung durchführen wird. Diese kommt dann automatisch uns hier in Deutschland zu gute.
Allerdings ist es genau das, was mir auch ein wenig Angst macht. Ich weiß nicht, wer von euch schon mal einen M1939 in der Hand gehabt hat und bei dessen Zündung dabei war. Wer es erlebt hat, weiß, daß im "echten" HPR-Bereich ganz andere Konstruktionsmethoden und Sicherheitsansprüche gelten (müssen), als bei den hierzulande bisher üblichen "Kleinkram" (ohne Abwertung gemeint!).
Theoretisch kann aber nach der EU-Zulassung dieser Motoren jeder Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach §27 SprengG ("T2-Schein") hergehen und solche Motoren erwerben und verwenden. Und da sehe ich Unfälle (und zwar der dramatischen Art) vorprogrammiert. Hier finde ich das stufenweise Heranführen der Raketeure mittels einem Stufenverfahren dringend erforderlich (auch für mich selbst!). Wenn wir uns dabei an die NAR/TRA-Regelungen anlehnen (so wie England, Schweden, Norwegen und die Schweiz - von Italien weiß ich es jetzt nicht definitiv), hat dies zusätzlich den Vorteil, daß auch dt. Raketeure bei internationalen Veranstaltungen nach TRA-Schema zugelassen und versichert sind. Wir können uns natürlich auch ein anderes System ausdenken (á la RAMOG-Vorschlag), damit würden wir uns aber weltweit (unnötigerweise) isolieren.
Ich weiß, daß einige von euch Vorbehalte gegenüber dem anderen Forum haben (und trotzdem dort mitlesen ), aber ich bitte trotzdem, die weitere Diskussion dort zu führen. Das Thema wurde dort schon etwas früher angeschnitten und ich möchte vermeiden, daß gerade bei solch einem wichtigen Thema in getrennten Foren aneinander vorbeigeredet wird. Ich würde für die bevorstehenden Gespräche mit BAM und Innenministerium gerne alle Argumente wissen/berücksichtigen.
Vielleicht können auch die sonst eher "stillen Beobachter" (Herbert et. al.) über ihren Schatten springen und ein paar Worte zum Thema verlieren?
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Anzündhilfe
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Hat jemand schon mal auf das Datum gekuckt?
Zitat: Original erstellt von Josef: Gesetzes-Vorschlag für Raketenmodell-Feststoffantriebe
Stand (01.12.1998) – eingereicht beim Bundesministerium des Innern am 02.12.1998
Zum Vergleich die Aktion Modellraketen 2000 wurde im Herbst 1999 ins Leben gerufen.
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Josef
(verstorben)
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Die RAMOG arbeitet seid 1975 mit Erfolg an Verbesserung der Gesetze. Bei diesem neuen Anlauf sind die Vereine und Verbände (FAI) mit eingebunden. Wir hoffen,dass sich noch viele beteiligen werden.
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Peter
alias James "Pond"
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Also ich persönlich würde die fest eingeschliffene T1 Grenze von 20 Gramm nicht freiwillig unterbieten, aber das ist nicht so wichtig. Mich interessiert vor allem: wie hat das Ministerium reagiert, und wie geht es nun weiter mit diesem Vorschlag?
Peter
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Stefan Wimmer
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Zitat: Original erstellt von Peter Quartier: Also ich persönlich würde die fest eingeschliffene T1 Grenze von 20 Gramm nicht freiwillig unterbieten, aber das ist nicht so wichtig.
Hmm, nun ja - da kann man auch anderer Auffassung sein... Warum was verschenken?
Zitat: Mich interessiert vor allem: wie hat das Ministerium reagiert, und wie geht es nun weiter mit diesem Vorschlag?
..interessiert mich auch - kann nicht einer der "RAMOG-Offiziellen" mal ein paar Zitate aus dem sicher ergangenen Antwortschreiben des Innenministeriums zum Besten geben?
Aber mal ganz prinzipiell: Was will denn die geneigte Raketengemeinde nun?
Kaum stelle ich meinen aus etlichen Gesprächen (auch mit RAMOG Mitgliedern wie Herbert G.) und Forumsbeiträgen herauskristallisierten Vorschlag zur Anpassung der Gesetze in die Öffentlichkeit, schon wird wieder ein anderer Vorschlag in die Runde geworfen. Soll ich nun meinen wieder zurückziehen bis wir (die Raketeure) das nochmal ausdiskutiert haben?
Etwas verwirrt, Stefan
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