Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (5): [1] 2 3 4 5 »

Autor Thema 
Stefan Wimmer

Grand Master of Rocketry


Moderator

Stefan Wimmer

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Berlin

Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA)

Beiträge: 2398

Status: Offline

Beitrag 2869 [Alter Beitrag02. Januar 2001 um 21:05]

[Melden] Profil von Stefan Wimmer anzeigen    Stefan Wimmer eine private Nachricht schicken   Besuche Stefan Wimmer's Homepage    Mehr Beiträge von Stefan Wimmer finden

Hallo Leute,
immer wieder wurde ich gefragt, doch mal den Text des Gesetzesvorschlags zu veröffentlichen. Das gesamte Anschreiben an das Ministerium ist ca. 3,5 Seiten lang und ich halte eine Komplett-Veröffentlichung immer noch für unangebracht.
Hier aber eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Verfahren:
o Für erlaubnisfreie Raketenmotoren (bis 20g Treibstoffmasse) ändert sich nichts.
o Nach Nachweis der Fachkunde (z.B. im Rahmen einer Belehrung oder eines Lehrgangs) erhalten Personen ab 16 Jahren eine Erlaubnis nach §27 SprengG, die zum Erwerb und zur Verwendung von Raketenmotoren bis zu einer Treibstoffmasse von 62,5g befähigt (bei Personen unter 18 Jahren ist für die Verwendung die Anwesenheit entweder eines Erziehungsberechtigten oder eines entsprechend fachkundigen Raketenhobbyisten über 18 Jahren erforderlich). Für die Verwendung von nachladbaren Raketenmotoren ist auf jeden Fall eine gesonderte Belehrung/Unterweisung erforderlich.
o Nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Level 1 Zertifizierung (Demonstrationsflug, Erhalt der vom Prüfer gegengezeichneten Dokumentation), werden diese Unterlagen an die zuständige Ordnungsbehörde gesandt bzw. dort vorgelegt und von dieser ein entsprechender Eintrag in die Erlaubnis vorgenommen, der dann den eigenständigen Erwerb und die Verwendung von Raketenmotoren der entsprechenden Impulsklassen ermöglicht (die Erlaubnis muß ja weiterhin beim Einkauf vorgelegt und bei der Verwendung mitgeführt werden). Diese Zertifizierung kann erst ab 18 Jahren erworben werden.
o Entsprechendes gilt für die Level 2 und 3: Nach Absolvieren der jeweiligen theoretischen und praktischen Prüfungen werden die Unterlagen von der Ordnungsbehörde durch den Eintrag in die Erlaubnis legitimiert.
Der Unterzeichnende des prüfenden Vereins steht mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Unterlagen gerade und muß bei einem Unfall, verursacht durch einen seiner Prüflinge z.B. innerhalb eines Jahres nach der Prüfung (irgendwann kann man den Prüfer wohl aus der Verantwortung entlassen), ggf. mit einigen Nachfragen seitens der Ordnungsbehörde oder Exekutive rechnen (bzw. könnte als eine Art Sachverständiger zu am Unfall beteiligter Person und Raketenmodell Stellung nehmen). Alleine diese 'Drohung' sollte schon für ein gewisses Verantwortungsbewußtsein bei den Prüfern sorgen.
Die Voraussetzungen für einen Verein für die Erlangung einer Prüfungsberechtigung sollten diskutiert werden.
Da es für Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG bisher im T2-Bereich mit dem BC360 als einzigen zugelassenen größeren Raketenmotor schon einen I-Motor gab, sollten früher erworbene Erlaubnisse nach Inkrafttreten einer neuer Regelung auf Level 1 umgeschrieben werden können.
Auf Anraten von Herbert Gründler werde ich wahrscheinlich die ersten beiden Punkte zusammenfassen und versuchen eine Anhebung der "Freigrenze" von 20g in die Diskussion zu werfen.
Die Raketenmodellsport-Szene wurde in diesem Vorschlag ausgeklammert, weil hierzu von Herbert Gründler schon ein sehr guter Vorschlag bei BAM und Ministerium vorliegt, der z.B. in Zukunft auch wieder internationale Wettkämpfe auf dt. Boden ermöglichen würde.
Soweit in Kürze...

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Neil

99.9% harmless nerd


Administrator

Neil

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Delft

Verein: SOLARIS

Beiträge: 7776

Status: Offline

Beitrag 2870 [Alter Beitrag03. Januar 2001 um 07:29]

[Melden] Profil von Neil anzeigen    Neil eine private Nachricht schicken   Neil besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Neil finden

Hi,
Für die Verwendung von nachladbaren Raketenmotoren ist auf jeden Fall eine gesonderte Belehrung/Unterweisung erforderlich.
Gilt das dann auch für Hybridtriebwerke?
Laut deinem Text würde ich denken ja. Das gleiche würde dann ja auch für Wasser-Druckluftraketen gelten.
Bis dann.

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Stefan Wimmer

Grand Master of Rocketry


Moderator

Stefan Wimmer

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Berlin

Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA)

Beiträge: 2398

Status: Offline

Beitrag 2871 [Alter Beitrag03. Januar 2001 um 12:09]

[Melden] Profil von Stefan Wimmer anzeigen    Stefan Wimmer eine private Nachricht schicken   Besuche Stefan Wimmer's Homepage    Mehr Beiträge von Stefan Wimmer finden

Zitat:
Original erstellt von Neil:
Gilt das dann auch für Hybridtriebwerke?
Laut deinem Text würde ich denken ja. Das gleiche würde dann ja auch für Wasser-Druckluftraketen gelten.



Ja, wäre ja auch irgendwie sinnvoll, denn - wie der Ami sch schön sagt - sind die ja auch "a different kind of animal".
Eine Unterweisung läuft dann ungefär so ab, wie die für die Verwendung von Notsignalmitteln bei Segelvereinen: Man bekommt die wichtigsten Dinge von einem Sachkundigen mal gezeigt und ggf macht man mal einen gemeinsamen Zusammenbau oder gar Start. Dafür bekommt nan dann einen unterschriebenen Zettel und das war's.
Sollte in der Praxis nicht so sehr schmerzhaft sein.

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Neil

99.9% harmless nerd


Administrator

Neil

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Delft

Verein: SOLARIS

Beiträge: 7776

Status: Offline

Beitrag 2872 [Alter Beitrag03. Januar 2001 um 12:24]

[Melden] Profil von Neil anzeigen    Neil eine private Nachricht schicken   Neil besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Neil finden

Hi nochmal,
wobei man sich dann ja wieder fragen muß, warum das woanders nicht geschieht. Es wurde ja schon mal das Beispiel mit den Modelldüsenjets genannt. Würde man im Straßenverkehr so handeln, dann müßte sich jeder Autofahrer wenn er sein Auto wechselt, erst vom Vorbesitzer bestätigen lassen, das er mit dem Fahrzeug zurecht kommt.
Ich denke auch, das die Gefahr nicht von dem Motor ausgeht, sondern von der Rakete. Wie oft kommt es den vor, das ein Motor nicht richtig funktioniert. Man müßte eher die Rakete abnehmen lassen.
Bis dann.

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Peter

alias James "Pond"


Moderator

Peter

Registriert seit: Sep 2000

Wohnort: D-84034 Landshut

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 2235

Status: Offline

Beitrag 2873 [Alter Beitrag03. Januar 2001 um 17:55]

[Melden] Profil von Peter anzeigen    Peter eine private Nachricht schicken   Besuche Peter's Homepage    Mehr Beiträge von Peter finden

Also mich reißt das nicht vom Hocker. Es ist eine typisch deutsche Diskussion: was kann ich wo noch reglementieren, wie kann ich ggfs. den armen Prüfer nach irgendeiner Panne seiner Schüler verfolgen usw. Hilfe!
Seit ich den T2-Schein in Händen halte, weiß ich erst, wie toll diese Regelung ist. Ein Stück echte Liberalität in einem bis zur Karikatur überreglementierten Land!
Eigentlich wäre für mich jetzt ein Leben lang Schluß mit dem Behördengeschiß, höchstens alle fünf Jahre mal den Schein formlos verlängern- aber da kommen schon wieder die großen Reformideen. Nun ist dieser T2 Schein morgen im Rahmen eines Gnadenaktes gerade mal Level 1 wert. Sorry, aber das ist ein Witz!
Ja, ich hab schon davon gehört daß die Behörden gerne die Schraube andrehen würden. Die Herrschaften sollte vielleicht lieber mal die Futtermittel auf BSE kontrollieren als eine unbedeutende Handvoll Raketenenthusiasten schikanieren zu wollen.
Vielleicht läuft die ganze Diskussion ja falsch, und wir sollten nicht noch als Stichwortgeber für neue Zwangsjacken auftreten, sondern geradlinig und einfach für den Erhalt der jetzigen T2-Regelung kämpfen.
Denn eines fällt ja doch auf: Was die einzelnen T2-Kollegen bei der Beantragung des Schein so alles erleben (..legen Sie und bitte noch Ihren Waffenschein vor..), ist reif für stand-up comedy. Es ist für mich nicht nachvollziehbar weshalb ein Gesetzgeber, der hinten und vorne nicht durchblickt, in einem offiziellen Akt jedes einzelne Level beglaubigen soll. Und das für rund 125 Mark pro Verwaltungsakt, oder was auch immer.

Stefan Wimmer

Grand Master of Rocketry


Moderator

Stefan Wimmer

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Berlin

Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA)

Beiträge: 2398

Status: Offline

Beitrag 2874 [Alter Beitrag04. Januar 2001 um 00:24]

[Melden] Profil von Stefan Wimmer anzeigen    Stefan Wimmer eine private Nachricht schicken   Besuche Stefan Wimmer's Homepage    Mehr Beiträge von Stefan Wimmer finden

Zitat:
Original erstellt von Peter Quartier:
Ja, ich hab schon davon gehört daß die Behörden gerne die Schraube andrehen würden. Die Herrschaften sollte vielleicht lieber mal die Futtermittel auf BSE kontrollieren als eine unbedeutende Handvoll Raketenenthusiasten schikanieren zu wollen.


...dummerweise sind die Leute, die das SprengG "machen" nicht auch gleichzeituig für BSE etc. zuständig. Der Ablenkungsfaktor durch BSE ist daher recht klein.
Zitat:
Vielleicht läuft die ganze Diskussion ja falsch, und wir sollten nicht noch als Stichwortgeber für neue Zwangsjacken auftreten, sondern geradlinig und einfach für den Erhalt der jetzigen T2-Regelung kämpfen.


Wohlan, ans Werk!
Zitat:
Denn eines fällt ja doch auf: Was die einzelnen T2-Kollegen bei der Beantragung des Schein so alles erleben (..legen Sie und bitte noch Ihren Waffenschein vor..), ist reif für stand-up comedy. Es ist für mich nicht nachvollziehbar weshalb ein Gesetzgeber, der hinten und vorne nicht durchblickt, in einem offiziellen Akt jedes einzelne Level beglaubigen soll. Und das für rund 125 Mark pro Verwaltungsakt, oder was auch immer.


Du verwechselst/vermischst hier Legislative und Exekutive. Dafür daß die Leute "draußen in den Ämtern" sich manchmal so dumm anstellen kann der Gesetzgeber nur insofern was, als er in seinen Richtlinien (z.B. SprengVWV) überhaupt nicht auf die Raketenthematik eingeht. Aber genau dies soll ja nun auch mit geändert werden.

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
Unregistriert

Anzündhilfe

Registriert seit: Jan 1970

Wohnort:

Verein:

Beiträge: 0

Status: Offline

Beitrag 2875 [Alter Beitrag04. Januar 2001 um 09:33]

[Melden] Profil von Unregistriert anzeigen    Unregistriert eine private Nachricht schicken   Unregistriert besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Unregistriert finden

Hmmm!
Also ich muß Peter teilweise zustimmen. Ich kann in Stefan's Vorschlag nicht unbedingt eine Erleichterung erkennen. Einziger Pluspunkt: Erlangung der Erlaubnis nach §27 bereits ab 16 Jahren.
Stefan, kannst du mal erläutern was an dem dann geänderten Lehrgang gegenüber dem bisherigem weggelassen werden kann?
Peter

alias James "Pond"


Moderator

Peter

Registriert seit: Sep 2000

Wohnort: D-84034 Landshut

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 2235

Status: Offline

Beitrag 2876 [Alter Beitrag04. Januar 2001 um 11:52]

[Melden] Profil von Peter anzeigen    Peter eine private Nachricht schicken   Besuche Peter's Homepage    Mehr Beiträge von Peter finden

Zitat:
Original erstellt von Stefan W:
Du verwechselst/vermischst hier Legislative und Exekutive.


Nö. Ich stelle mir nur vor, daß weder die Leute, die eine Gesetzesänderung planen, noch die, die sie später vollziehen, die geringste Ahnung von Raketen haben. Was also sollen die bei uns pro Level zertifizieren? Daß wir den Druckmittelpunkt richtig gelegt haben?
Der Anteil des Staates sollte dort sein, wo seine Kompetenz liegt. Also z.B. das polizeiliche Führungszeugnis bzw. die "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Ferner in der Unterrichtung und Prüfungsabnahme in Sachen gesetzliche Vorschriften (SprengG, Luftrecht, Lager- und transportvorschriften etc). Im Endergebnis stellt der Staat die grundsätzliche Eignung des Kandidaten zum verantwortlichen Umgang mit unserem Hobby fest.
Die raketenspezifische, fachliche Eignung zu prüfen und Fortbildung anzubieten liegt notwendigerweise bei denen, die was davon verstehen. Das dürften im allgemeinen die Vereine sein. Und die sollten das völlig losgelöst von irgendwelchen Behörden ausüben dürfen, da diese -siehe oben- es eh nicht könnten. Ob dann Tripoli 3 HPR Level anbietet oder Josef den A-D Schein, ist eine andere Diskussionsebene. Im Zeitalter flächendeckender Privatisierungen sollte man nicht ausgerechnet das dem Staat auch noch aufdrängen.
Der Rest ist dem freien Spiel der (Markt-)kräfte überlassen. Keiner zwingt mich, Level 3 zu machen, aber keine Versicherung ist gezwungen, meinen Absturz mit dem gern zitierten M-Motor zu versichern, und kein Hersteller ist gezwungen, mir diesen M-Motor zu verkaufen. Jeder kann nach Belieben entsprechende Qualifikationen verlangen. Im gesunden Konkurrenzkampf der Vereine darum, daß ihre jeweiligen Fortbildungen von Versicherungen und Herstellern anerkannt werden, hebt sich das allgemeine Niveau mehr, als wenn der unkundige Gesetzgeber irgendeine blinde Mechanik vorgibt.
Übrigens: vielleicht kaufe ich mir den besagten M ja nur aus Sammlertrieb und genieße seinen Anblick in der Panzerglasvitrine? Oder ich kaufe ihn mir, um ihn auf einen Prüfstand zu stellen, weil ich das halt einfach so gut finde- was hätte das alles mit irgendeinem Level zu tun?
Was mir persönlich noch wichtig ist: ich will als Bürger behandelt werden, dem man grundsätzlich eigenverantwortliches Handeln zugesteht, nachdem er die Grundprüfung abgelegt hat (-> den heutigen T2 Schein). Und nicht als jemand, den man pausenlos vor sich selber schützen muß.
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8333

Status: Offline

Beitrag 2877 [Alter Beitrag04. Januar 2001 um 12:57]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Also,
ich glaube erstmal, dass eine Vereinfachung im MidPower-Bereich durchaus angebracht ist. Dann muss man zwar zwei Scheine machen, kommt aber mit nennenswert kleinerem Aufwand erstmal an Motoren bis G und darf in dem Bereich auch bündeln und mehrstufig fliegen (könnte man nicht sowieso Bündelung/Staging im Bereich bis 20 g erlauben? Oder bis 30 g, so dass man C6-0 und C6-7 fliegen darf, oder so? Das wär ma echt praktisch).
Darüber bleibt dann der echte T2-Schein. Die Levels sollten wir am besten komplett aus dem Gesetz rauslassen, sondern dem Gesetzgeber nur sagen, dass wir wie in Amerika die Levels verteilen und Händler sowie RSOs, LCOs usw. darauf achten, wer diese Levels hat, das ganze also freiwillig. Und wenn sich ein Händler nicht daran hält und einem Level 1-Inhaber einen K verkauft, dann können wir das auch nicht ändern. Nur im Amerika scheint es sehr gut zu funktionieren. Ich weiß nicht ob sich das hier in der Form durchsetzen ließe (so viele HPR-Händler wirds nicht geben), aber ich denke schon. Denn ich teile die Besorgnis, dass man mit einer Bescheinigung vom Präfekten zum Amt rennen muss, und sich da für teuer Geld n Eintrag machen lässt. Besser ist es, wenn man dem (Versand-) Händler seine Nummer geben kann, der prüft ob man auch den entsprechenden Level hat, und verkauft den Motor dann. Dann müssen vor allem keine originalen T2-Scheine mit teuren Einschreiben usw. durch die Weltgeschichte geschickt werden (kann man an der Stelle nicht auch gleich was mit Eintragungen im T2-Schein bei Kauf und Neubeantragung bei Ausreizung der Kapazität des Scheines (wenn man seine 250 kg Raketentreibsätze gekauft hat) ändern?).
Wenn nur der T2-Schein in der jetzigen Form erhalten bleibt, haben wir jedoch nichts gewonnen.
Oliver
Peter

alias James "Pond"


Moderator

Peter

Registriert seit: Sep 2000

Wohnort: D-84034 Landshut

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 2235

Status: Offline

Beitrag 2878 [Alter Beitrag04. Januar 2001 um 19:08]

[Melden] Profil von Peter anzeigen    Peter eine private Nachricht schicken   Besuche Peter's Homepage    Mehr Beiträge von Peter finden

Zitat:
Original erstellt von Oliver Arend:
Wenn nur der T2-Schein in der jetzigen Form erhalten bleibt, haben wir jedoch nichts gewonnen.


Aber auch nichts verloren, das sollte man nicht vergessen! Trotzdem ist Deine Forderung natürlich berechtigt. Ich würde das so lösen:
Man darf den T2-Schein bereits mit 18 machen, erhält jedoch einen Zusatzeintrag, der die Treibstoffmenge auf z.B. 50-100g beschränkt. Gebündelt werden darf alles, was diese zulässige Gesamtmenge nicht überschreitet. Eine weitere Einschränkung könnten sein, daß man kein Schwarzpulver oder so kaufen darf (da sind die GAAs eher nervös).
Ab dem 21. Geburtstag werden diese Einschränkungen ungültig (vielleicht muß man den Schein zu diesem Zeitpunkt verlängern und dabei den Eintrag löschen lassen) und der Wisch mutiert zum vollwertigen T2-Schein.
Vorteil: one size fits all. Ich glaube übrigens nicht, daß zwei getrennte Scheine billiger werden als unser jetziger T2. Logischerweise müßte der erste Schein ungefähr soviel kosten wie der heutige T2, und der T2 selbst käme obendrauf.
Den "T1" Einstieg würde ich nicht unbedingt erweitern, um alles einfach zu halten. Schließlich ist der SF D-Motor für den Anfänger bereits ein respektables Gerät.

Seiten (5): [1] 2 3 4 5 »
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben