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Autor Thema 
Rainer

Grand Master of Rocketry

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Beitrag 52162 , Kann das rechtlich stimmen ? [Alter Beitrag05. Juli 2004 um 23:13]

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Mal eine Frage an die Raketen Rechtsexperten.

Kann das stimmen oder ist das nur eine Ausrede
eines 1. Vorsitzenden eines Modellflugvereines
der keine Raketen mag - wie so oft - im Gegensatz
zu Rheidt.

Auf eine ganz simple höfliche Anfrage, ob man da nach Termin-
absprache und Treffen eventuell mal starten und dem Modell-
flugverein etwas vorführen dürfe, kam folgende Rückantwort.
***ZITAT
Hallo.

Bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass gemäß unserer Aufstiegsgenehmigung Modellraketen nicht gestattet sind.

zu Ihrer info: Das Gelände ist ca. 12000 m² groß, der Flugraum natürlich erheblich größer. WC´s , Strom usw sind in unsererm Vereinsheim vorhanden.

........ ............. , 1.Vorsitzender

*** ZITAT Ende

Traumhaftes Wiesengelände, beste Verkehrsanbindung,
Super Infrastruktur, keine Bebauung in der Nähe, nördl. Ruhrgebiet.

Also:

Kann das wahr sein, dass eine Aufstiegsgenehmigung für Flugmodelle
Raketenmodelle explizit ausschliesst oder ist das eher der eigenen privaten
Vereinssatzung oder dem (un-)Willen des Vorstands entwachsen... ???

Wer weiß was und macht mich schlau ? Nur Interesse halber, denn wenn
die nicht wollen ist sowieso klar, zweimal fragen braucht man dann nicht.

VG
Rainer
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 52170 [Alter Beitrag05. Juli 2004 um 23:55]

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Er hat Recht, wenn Du da T2-Modelle starten willst. Dazu brauchst Du eine Aufstiegsgenehmigung, weil diese für Raketen (§16 Abs. 6 LuftVO) nicht in der Genehmigung für den Flugplatz enthalten ist. T1-Modelle darfst Du mit Einverständnis des Besitzers (also des Pächters) fliegen.

Wenn Du ihn also nochmal freundlich darauf hinweist, dass Du nur kleine Modelle fliegen möchtest, die keinerlei luftrechtlicher Genehmigung benötigen, sondern nur seiner Zustimmung, dann klappts vielleicht. Oder Du kümmerst Dich um die Genehmigung, so dass er auch nur einen Schrieb aufsetzen muss. Normalerweise stehen solche Leute aber in gutem Kontakt mit den Behörden, so dass es da nichmal eines Schriebs, sondern nur einem Anruf bedarf.

Das basiert alles auf der rechtlichen Lage und natürlich den sehr positiven Erfahrungen die ich in Günterode und Neuhausen ob Eck gemacht habe.

Oliver
Brzelinski

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Beitrag 52220 [Alter Beitrag06. Juli 2004 um 15:01]

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Oliver hat recht. Es gibt nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße, Gert.
bobito

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bobito

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Beitrag 52241 [Alter Beitrag06. Juli 2004 um 18:06]

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Das muss ja keine luft- oder raketenrechtliche Aufstiegsgenehmigung sein. Wer weiß, mit wem der verein Absprachen hat, bzw. von wem das Gelände gepachtet worden ist. Oder unter welchen Bedingungen dort überhaupt ein Modellfluggelände in Betrieb genommen werden konnte.

Unser Segelfluggelände hat z.B. die Auflage aus Lärmschutzgründen Sonntags zwischen 13:00 und 15:00 keine Flugzeugschlepps zu bewegen, dazu halten wir uns in allen anderen Zeiten strikt an festgelegte Schleppstrecken. Das wird man auch nicht im LuftVG, in der LuftVO, in der SegelflugBO oder in sonstigen Regelwerken wiederfinden, weils eine individuelle - gleichwohl verbindliche - Absprache ist.

Wenn also zwei von Aufstiegsgenehmigung sprechen, muss es noch lange nicht dasselbe sein.

Hubahopp
Boris

Schrecklich diese Umweltverschmutzung:
Gestern eine Dose Sardinen aufgemacht, alles voller Öl, alle Fische tot!
Wombat

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Wombat

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Beitrag 56073 [Alter Beitrag09. September 2004 um 13:40]

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Jawolll Bobito!

Aber man erlebt auch komische Sachen.

Ich selber habe schon Aufstiegsgenehmigungen gesehen, da waren z.B. Modelle mit "Jet-Antrieb" explizit verboten.
Was meint die Behörde mit "Jet" (Turbine? Pulso-Rohr? Raketenantrieb?)


Vielleicht haben die wirklich ein Verbot für "Raketen".

Aber bei vielen Vereinen sind z.B. Modell-Hubschrauber verhasst! Da sagen die dann das bei denen die Quirle verboten sind.

Everything is vague to a degree you do not realise until you try to make it precise!
Christian S.

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Beitrag 56097 [Alter Beitrag09. September 2004 um 17:25]

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Die Jetfrage ist eindeutig geregelt: Damit sind Modellturbinen gemeint, keine Raketen. Der Hintergrund dieser Verbote ist klar: Lärm sowie das Gefährdungspotenzial durch Modelle mit hohem Gewicht und hoher Geschwindigkeit in der Horizontalen.

Helis gelten im Vergleich zu Modellflugzeugen ebenfalls als riskanter, weil der Rotor so etwas wie eine fliegende Kreissäge darstellt. Wobei ich als RC-Heli-Pilot auch nicht unbedingt vom Propeller eines 25ccm-Flächenmodells einen Scheitel gezogen haben möchte.

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit... burnout
Andi Wirth

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Beitrag 56134 [Alter Beitrag09. September 2004 um 23:22]

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Zitat:
Original geschrieben von Christian Schims
Helis gelten im Vergleich zu Modellflugzeugen ebenfalls als riskanter, weil der Rotor so etwas wie eine fliegende Kreissäge darstellt. Wobei ich als RC-Heli-Pilot auch nicht unbedingt vom Propeller eines 25ccm-Flächenmodells einen Scheitel gezogen haben möchte.


Stimmt. Beim Heli kommt ausserdem dazu, dass er praktisch "im Stehen" die fast gelch grosse kinetische Energie im Rotor hat wir im Schnellflug. Wenn du nach einer Bö nicht schnell genug reagierst und den Boden nur leicht touchierst, fliegen dir die Blätter ev. um die Ohren. Oder wenigstens Stücke davon. Heckrotorblätter, die nach einer unbemerkten Bodenberührung irgendwann viel später im Schwebeflug am rechten Arm vorbei zwitschern, habe ich auch schon erlebt. Vom eigenen Heli, wohl bemerkt.
Bei uns auf dem Platz ist das an sich kein Problem; wir versuchen einfach, Flächenflieger und Helis zeitlich versetzt fliegen zu lassen, dann geht es. Machen wir hin und wieder auch mit Raketen.

Gruss

Andi

Lebenserfahrung ist die Summe der Fehler, die zu machen sich kein anderer gefunden hat. (Jules Romains)
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