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Scorpion_XIII

Poseidon

Scorpion_XIII

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Beitrag 6711909 , Raketen auf Modellflugplatz [Alter Beitrag08. Januar 2008 um 19:47]

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Hallo,

ich suche einen offiziellen und genehmigten Startplatz für Raketenmodelle.
In meiner Gegend gibt es in fast jedem Örtchen einen Modellflugplatz. Die Vereine schreiben auf ihren Seiten, dass Flächenflieger und Helis (Elektro- oder Verbrennermodelle) bis zu einem Gewicht von xxkg (meist so 20kg) fliegen dürfen. Da gehe ich mal davon aus, dass die Vereine das Gelände gekauft oder gepachtet haben und eine Erlaubniss vom "Amt" besitzen.
Mir stellt sich nun die Frage, dürfen dort Raketen ebenso starten? Da ich die Gelände mal abklappern will und fragen ob man dort fliegen kann wäre es besser die Rechtslage vorher zu kennen. Da wird wohl etwas Überzeugungsarbeit nötig sein und mit Fakten argumentiert es sich besser. wink

Gesetzte:
- Modellraketen sind Luftfahrzeuge, speziell Flugkörper mit Eigenantrieb, also Raketen
- Das Land erteilt eine Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraumes
- Sollte das Modell in kontrollierten Luftraum fliegen muss vorher eine Flugverkehrskontrollfreigabe eingeholt werden. (Kann man prüfen mit den 'einfach' zu lesenden ICAO-Karten wink )

Wie ist das jetzt mit einer Rakete (mehr als 20g, z.B. Wasserrakete) die auf einem Gelände startet für Modellflieger? Reicht die vorhandene Genehmigung aus, bzw. was muss drinn stehen?
Wenn ich das richtig gelesen habe müsste man eine Erweiterung der vorhandenen Genehmigung beantragen?
Wie ist das mit den Raketenmodellvereinen bzw. den Flugtagen, ich nehme da mal Rheidt als Beispiel. Dort müsste ja sowas gemacht worden sein.

Viele Fragen, vielleicht hat jemand eine Antwort confused

Grüße
Scorpion_XIII

Geändert von Scorpion_XIII am 09. Januar 2008 um 11:55


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Neil

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Beitrag 6711920 [Alter Beitrag08. Januar 2008 um 21:56]

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Hi,

dich als WaRa Flieger kann die 20g die da irgendwo auftauchen schon beeinflußen. Es ist nämlich nicht sicher ob Wasser auch darunter fällt. Ansonsten sehe ich erst Probleme bei verlassen der erlaubten maximal Höhe. Aber du kannst dir ja eine Personenbezogene Aufstiegsgenehmigung für den ganzen Regierungsbezirk besorgen. Da sind dann Auflagen zu beachten wie Flüge rechtzeitig anzumelden und den Grundstückseigentümer zu fragen sowie Versicherung...
Nur das hat noch nie einer für eine WaRa gemacht. Spätestens bei dem Weltrekordversuch wird man eine Höhe erreichen die kaum ein Modellflugplatz als Dauerhöhe hat.
In Rheidt ist das so gelöst, das der Platz in der Kontrollzone vom Köln Bonner Flughafen liegt. Jede Flugaktivität muss vorher mit dem Tower abgesprochen sein. Der vergibt dann eine maximal Höhe. Sollte die sich ändern wird Rücksprache gehalten. Die Raketen müssen sich daran halten. Sollte einer diese Höhe überschreiten, wird der Flug gesondert angemeldet und behandelt.
Zusammen gefaßt, mit der Aufsteigserlaubnis darfst du immer so hoch fliegen wie es lokal zulässig ist. Auch mit mehr als 20g. Willst du höher mußt du es anmelden.

Gruß

Neil

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Oliver Arend

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Beitrag 6711925 [Alter Beitrag09. Januar 2008 um 04:33]

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Die Zulassung/Genehmigung für den Modellflugplatz gilt nur für Flächenflieger. Du darfst dort mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers/-pächters nur bis 20 g fliegen (ohne entspr. Einverständnis gar nicht!), siehe §16 LuftVO. Für mehr als 20 g brauchst Du eine spezielle Genehmigung, dazu verweise ich auf den Post von Neil.

Oliver
Scorpion_XIII

Poseidon

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Beitrag 6711930 [Alter Beitrag09. Januar 2008 um 11:05]

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Vielen Dank für die schnellen Antworten smile
Das Problem ist nach wie vor also die 20g Grenze. Ist Wasser-Luft ein "Treibsatz" (LuftVO §16 1. b))?
Wieder die Frage die wohl keiner beantworten kann frown

A) Nimmt man an Wasserraketen fallen, wie teilweise ja auch Hybride, nicht unter die 20g Grenze darf ich nach Einverständnis des Grundstückseigentümers/-pächters fliegen (unter Beachtung der erlaubten Flughöhe). Ob nun Einstufige, Mehrstufige oder Cluster als Wasserrakete.

B) Nimmt man an Wasserraketen werden als Raketen mit einem Treibsatz angesehen ist sie bekanntermaßen schnell über den erlaubten 20g. Also braucht entweder der Verein oder ich persönlich eine Aufstiegsgenehmigung. Das hat aber leider mit Verwaltungsaufwand und Kosten zu tun die ein Modellflugverein für einen einzelnen Wasserraketenflieger wahrscheinlich nicht machen wird. (mal davon abgesehen, dass die Behörden kein Wasser kennen wink )

Daraus leitet sich natürlich ein weiteres Problem der Versicherung ab; bei Punkt A ist alles OK und bei Schäden haftet die Versicherung (Modellflughaftpflicht für Raketen). Bei Punkt B wird die Versicherung nicht zahlen und man bekommt zusätzlich noch Probleme mit den Behörden.

Eine verzwickte Situation, wenn man alles richtig machen will.
Es bleiben also eigentlich keine Alternativen als die Aufstiegsgenehmigung?

Gruß
Scorpion_XIII

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Beitrag 6711931 [Alter Beitrag09. Januar 2008 um 11:13]

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Hi,

besser wäre das. Zumal so ein Papier auch Wirkung hat wenn man mal von jemanden angesprochen wird. Die 50€ für eine Genehmigung für ein paar Jahre lohnt sich. Du kannst ja mal direkt deinen Beamten fragen ob WaRas unter diese 20g Grenze fallen.
Was hast du konkret vor? Ich gehe mal davon aus, das du früher oder später höher als die zulässige Höhe willst, dann brauchst du die sowieso egal ob 20g oder nicht.

Gruß

Neil

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Scorpion_XIII

Poseidon

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Beitrag 6711933 [Alter Beitrag09. Januar 2008 um 13:00]

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Die zulässige Höhe definiert sich doch über die ICAO-Karten oder?
Ich bin da an der Grenze zwischen C (FL 100) / 3500 MSL und C (FL 100) / 1500 MSL. Also hoch genug mit knapp 460m. So steht es jedenfalls in der Karte die man hier sieht.

Obwohl ich mir nicht sicher bin ob da nicht was fehlt, beim Flugplatz müsste ja mindestens kontrollierter Luftraum bis Bodennähe sein; oder es ist nicht eingezeichnet. Da werde ich wohl mal vorbei schauen und nachfragen.

Gruß
Scorpion_XIII

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Beitrag 6711935 [Alter Beitrag09. Januar 2008 um 13:20]

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Dieses Problem habe ich demnächst auch.
Unser Modellflugplatz liegt meiner Ansicht nach auch in einer Einflugschneise (Flughafen Paderborn/Lippstadt).
Die Segelflieger haben mir erzählt, dass sie ihre Modell auf bis zu 500m schleppen.

Dort soll ich der erste Flugversuch von meinem Projekt EGON stattfinden. Und genaueres über die Höhe, die EGON schaffen wird, weiss ich auch noch nicht. Und in wie weit man den Simulatoren glauben darf ist auch wieder fraglich...
Grob gesagt, ich denke,dass die maximale Höhe schon zwischen 400-500m liegen wird.
Aussreichend Platz, seitlich gesehen ist vorhanden, nur die Höhe ist noch fraglich.

mfg
Dennis

Aus Egoismus handeln wir zum Nachteil der anderen und er bringt es mit sich, das unser gegenwärtiges Glück, unser gegenwärtiger Wohlstand auf Kosten der weniger Glücklichen gehen. Das sollten wir uns vor Augen halten.
Scorpion_XIII

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Beitrag 6711936 [Alter Beitrag09. Januar 2008 um 13:24]

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Hi, es gibt diese Karten tatsächlich im Netz smile
siehe http://www.vfr-bulletin.de/web20/



Da findest du bestimmt auch Flughafen Paderborn/Lippstadt muss man nur noch die Karte richtig interpretieren können wink

Gruß
Scorpion_XIII

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Oliver Arend

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Beitrag 6711937 [Alter Beitrag09. Januar 2008 um 14:31]

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Vorsicht:

1. Hybride fallen luftrechtlich auf jeden Fall unter die 20 g Grenze, denn es sind eindeutig Raketentriebwerke. Bei Wasserraketen bin ich mir da nicht so sicher. Bei pyrofreier Zündung fallen Hybride jedoch nicht unter das SprengG, das sind aber zwei komplett verschiedene Baustellen.

2. 1500 MSL bedeutet 1500 ft über Normal Null, und Mainz-Finthen liegt schon auf 751 ft. Dir bleiben also effektiv noch 749 bzw. 2749 ft über Grund (228 m bzw. 838 m) bis zum Charlie.

Um den Flugplatz gibt es keinen "kontrollierten Luftraum", allerdings wird der Luftraum in dem Bereich vom Flugleiter "kontrolliert" (es gibt da Abstufungen: Autoinfo, was in Deutschland m.W. nicht verwendet wird; Flugleiter, die nur Informationen über den Verkehr geben, aber nicht weisungsberechtigt sind (trotzdem sollte man ihren Hinweisen folgen); Fluglotsen/Controller, deren Anweisungen befolgt werden müssen).

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 09. Januar 2008 um 14:34

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