Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Änderung des SprengG
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MikeHB

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MikeHB

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Beitrag 63704 , Änderung des SprengG [Alter Beitrag16. Dezember 2004 um 10:17]

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Folgenden Link fand ich in einem anderen Modellraketenforum. Kann sich einer der Experten mal damit befassen? Da wird irgendwas im SprengG geändert.



VG
Michael

Anhang: sprengstoffgesetz.pdf

"Clustern? Find' ich Clusse!"
(Von mir)
MikeHB

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MikeHB

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Beitrag 63842 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 10:49]

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Und, hat schon mal jemand einen Blick da reingeworfen?

Fragt sich
Michael


PS: Gefunden habe ich diese Info übrigens hier: klick
Ich hoffe das das Verlinken auf Gegenseitigkeit beruht? Gruß nach München!

"Clustern? Find' ich Clusse!"
(Von mir)
Brzelinski

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Beitrag 63858 , BH [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 13:06]

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Natürlich. Aber ich bin kein Jurist. Und der Artikel ist seh sehr lang. Es ist mir im Augenblick hier zu viel los. Ich schaff das nicht mehr.

Bis nemnächst.
Brzelinski

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Beitrag 63860 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 13:20]

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Vieles hat nur formellen Charakter.
Rocketom

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Beitrag 63871 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 14:50]

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..und Luftheuler werden demnächst verboten...grazy

"Am Schluß jeder Berechnung steht das Experiment" (Rolli)
MikeHB

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MikeHB

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Beitrag 63872 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 14:52]

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...und T2-Scheininhaber sollen alle 5 Jahre auf ihre Eignung geprüft werden. Müssen wir dann zum Idiotentest? tinysmile

VG
Michael

"Clustern? Find' ich Clusse!"
(Von mir)
Ulrich

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Beitrag 63873 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 14:54]

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OT : Das ist ja schlimmer (genau so schlimm) wie ein KOM- Schein....eek!

*Dienackenhaareaufstell*

Uli
Brzelinski

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Beitrag 63884 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 15:59]

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Der wurde schon immer bei der Verlängerung überprüft.
Rocketboy25

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Rocketboy25

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Beitrag 63944 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 22:18]

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Bei mir wurde nach dem ich den Schein beantragt hatte erneut überprüft, da war meine Unbedenklichkeitsbescheinigung erst 6Monate alt.....

Abstürzende Einbauten:#43251
Tom

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Tom

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Beitrag 63959 [Alter Beitrag17. Dezember 2004 um 23:22]

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Zitat:
Original geschrieben von MikeHB
...und T2-Scheininhaber sollen alle 5 Jahre auf ihre Eignung geprüft werden. Müssen wir dann zum Idiotentest? tinysmile

VG
Michael




Hallo Michael,

Viel interesanter ist die Frage, wer diesen Eignungstest vornehmen soll/wird ?

Gruss
Tom
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