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Flyer

Anzündhilfe

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Beitrag 80311 [Alter Beitrag27. Juli 2005 um 13:10]

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Hi,

ich wollt an der Stelle mal Fragen, ob Streichhölzer nicht unter die Mindermenge fallen, oder wie das heißt, denn Streichhölzer kann ich ja auch im 1000er - Pack kaufen und so viel zu Hause bunkern wie ich Lust habe. (Obwohle das natürlich Blödsinn wäre)

Aber da der Thread noch da ist, denk ich dass das Ganze schon legal ist smile
wie schon gesagt, eben ein "elektrisches Streichholz"


MfG, Flyer

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Harald Hügel

Anzündhilfe

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Beitrag 80375 [Alter Beitrag28. Juli 2005 um 22:08]

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Grundsätzlich fallen alle frei erwerbbaren Pyrotechnischen Stoffe und auch frei erwerbbare Anzündmittel in die Gruppe der explosionsgefährlichen Stoffe. Das wird einem ganz schnell bei der Herstellung von primitiven Streichhölzern klar. Das darf nicht jeder machen. Nun hat der Otto-Normalverbraucher aber auch keine Genehmigung zur Herstellung, Verarbeitung oder zum Wiedergewinnen solcher frei erwerbbaren Gegenstände, zum Glück! Es ist recht komplex; schon bei der Zulassung solcher frei erwerbbaren explosionsgefährlicher Stoffe, bzw. Produkte wird bereits die Zusammensetzung und Beschaffenheit durch die BAM geprüft. Der Hersteller bekommt dann die Zulassung für diese Produkte. Wird nun ein Produkt verändert, so ändert man also die Beschaffenheit, sprich die jeweiligen Anforderungen entsprechen nicht mehr dem jeweiligen EG-Baumuster. Im Übersetzten Sinne: Das Wiedergewinnen der Zündmasse von Streichhölzern ist nicht zulässig. Es handelt sich hiermit wieder um einen gewöhnlichen explosionsgefährlichen Stoff, welcher natürlich unter das Sprengstoffgesetz fällt. Ergo, das Streichholzmorden einstellen und lieber ein Stück dünnen Draht zum Glühen bringen.

Gruß,
Harald

Harald
Flyer

Anzündhilfe

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Beitrag 80415 [Alter Beitrag29. Juli 2005 um 13:45]

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Hi,

Danke für die schnelle Antwort, so hätt' ich mir das eigentlich denken müssen, klar
man verändert das Ding ja...
Ich verwende nur dünne Drähtchen, das reicht auch vollkommen, macht Puff und dann
is nur noch Dampf übrig -> ist heiß genug smile

Viele Grüße, Flyer

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MKone

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Beitrag 80422 [Alter Beitrag29. Juli 2005 um 15:28]

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Das ist wie beim Auto, tieferlegung eingebaut und nicht eingetragen erlischt die betriebserlaubnis des Fahrzeuges, ergo Streichholz "getunt" und die betriebserlaubnis erlischt.
hybrid

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Beitrag 80446 [Alter Beitrag29. Juli 2005 um 20:03]

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Zeigt aber auch, wie übertrieben einige Regeln sind.

Bei Wind mal drei Streichhölzer zusammen anzünden, oder die allseits bekannte Streichholzrakete sind schon nicht mehr erlaubt...

Grüße
Malte
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