Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Eintragung von CTI und AT Motoren in den T2-Schein
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holger_t

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holger_t

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Beitrag 6983914 [Alter Beitrag17. März 2009 um 13:30]

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Hallo,

also, wenn man Motoren innerhalb der Eu kauft und nach D einführt, muss man eine Verbringungsgenehmigung von der Bam haben.
Aus Drittländern ( Nicht EU... ) ist diese Genehmigung nicht nötig.
Die Einfuhr beim Zoll ist recht aufwändig und ohne entsprechendes Wissen nicht selbst durchführbar. Also benötigt man eine Zollspedition, die die Formalitäten übernimmt ( kostet wieder extra )

Wenn jemand im Ausland Motoren kauft, müssen diese in den Schein eingetragen werden.
Wenn man in D Motoren verkaufen möchte benötigt man den § 7 Schein, egal ob Deutscher oder Holländer oder Schweizer.
Exposivstoffe dürfen in Deutschland nur in eimen Ladenlokal verkauft werden !!! der Verkauf auf Flugtagen ist also nicht erlaubt. Es darf eigendlich nur bestellte Ware ausgeliefert werden.
(Mögliche Alternative, zusätzlicher Reisegerwebeschein und Ausnahmegenehmigung, die aber wieder mit Auflagen verbunden ist. Aber alles das setzt wieder den §7 voraus!

Zum Transport kommen dann wieder die ADR Richtlinien zum Tragen, wie zugelassene Verpackung, Rechtlich einwandfreie Transportpapiere die magischen 1000 Punkte und und und.

Das Alles lohnt sich nicht für 10 Motoren.

Aus sicherer Quelle weiß ich, dass es in D recht bald wieder einen Händler geben wird!

Gruß

Holger




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osmadie

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Beitrag 6983919 [Alter Beitrag17. März 2009 um 15:03]

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Hallo Holger,

kannst Du mal bitte Referenzen angeben, woher Du diese Angaben hast?

Danke!

Gruß
Oliver

Der erste Schluck aus dem Becher der Wissenschaft führt zum Atheismus, aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott.
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holger_t

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Beitrag 6983921 [Alter Beitrag17. März 2009 um 15:23]

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Hallo Oliver,

der gesetzliche Teil kommt aus dem Spreng Gesetz und die Transport und Punkte Geschichte vom ADR,
Die Gesetzes Auszüge stehen in der Lehrgangsmappe der Solaris, der Rest sind Querverweise die bei den Auszügen stehen.
Die genaue Paragraphen habe ich nicht zur Hand.

So wie es aussieht wird sich beim Transport kleinerer Mengen zum 1. 7.09 auch noch was ändern in Bezug auf den mitzuführenden Feuerlöscher. Aber das steht derzeit noch nicht ganz fest.

Der Rest ist vom GWA.

Gruß

Holger



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