Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Ständige allgemeine und personenbezogene Aufstiegserlaubnis
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Eberhard

SP-Schnüffler

Eberhard

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Beitrag 89322 [Alter Beitrag14. November 2005 um 22:07]

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Zitat:
Die Klage wäre das letzte Mittel!



Und dann klagst Du wie ich gegen das Land Baden-Württemberg - und stehst mit einem guten(!) Anwalt (RA Felling) vor dem Verwaltungsgericht, und hast ausser einem verlorenen Verfahren auch noch die Anwalts- und Verwaltungsgerichtskosten zu tragen.

Begründung (mal von den üblichen Umweltschutz- Terrorismus- und Verkehrsgefährdungsargumenten abgesehen):


...laber, laber

...Im Unrecht liegt kein Recht begründet (bezogen auf die schon erteilten Genehmigungen)

...nach §16 kann.... laber, laber, aber: § 16 (7) 4 sagt: Aufstiegsort und Zielgebiet müssen im Antrag enthalten sein. Dies ist bei einer allgemeinen Erlaubnis nicht gegeben.

...laber, laber, ... personenbezogene, ortsgebundene Aufstiegserlaubnis: ja, allgemeine: nein!
...wir entscheiden hier nach Gesetzeslage, laber, laber.....
...aber Sie können ja beim OVG Berufung... laber, laber.....

So ist das nun mal mit unserem Recht: da wird Dir im §16 einerseits die Möglichkeit einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis in Aussicht gestellt, andererseits wird Dir diese Möglichkeit in der Auslegung wieder entzogen.

Viele Grüsse

Eberhard



J.Boegel

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J.Boegel

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Beitrag 89338 [Alter Beitrag15. November 2005 um 07:47]

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btw.:
Ich hatte gestern ein längeres Gespräch mit einem Polizeibeamten den ich sehr gut kenne.
Ich fragte mal gezielt danach wie es sich darstellen würde wenn folgende Situation gegeben wäre:

Ein Raketeur steht aufm Acker mit seiner Roc auf dem Pad als plötzlich ein Streifenwagen den Feldweg langkommt, stopt, die Beamten aussteigen und quasi dadurch unmittelbar da sind.

Um mal ein konkretes Bild in euren Köpfen zu erzeugen( ich liebe Visualisieren über alles) :

- Ich stehe da mit Eberhadts L3 Roc aufm Pad. (egal warum ich die jetzt habe...)

Nu wirds lustig:

Der Polizist fragt was da gerade passiert und ich erzähle ihm ( und zeige, weil ich alles dabei habe)

- mein T2 Schein
- die schriftliche Einverständniserklärung des Grundeigentümers
- die Aufstiegsgenehmigung vom RP (in meinem Fall Kassel)
- einen BAM Ausdruck das der Motor zugelassen ist( tun wir so als wäre es eben so...)
- Berechnungen über Flughöhe, Flugverlauf und, und ,und...

Damit nicht genug findet das ganze Spektakel in der Lüneburger Heide statt wo es im Umkreis von 20 Km weder Baum noch Haus gibt.

Klar soweit?

OK!!

Der Polizist als Raketenlaie glaubt das alles aber net weil er kann das auf die Schnelle eh net prüfen.
-Er denkt an den 11. Sep...
-Er sieht eine aufgerichtete Rakete auf einer Startrampe
-Er kann als Laie weder beurteilen ob das Teil bei all den Kabeln und Salt gepiepe Startbereit ist oder nicht... er nimmt es aber an
-Er kann auf den ersten Blick nicht erkennen ob die Rakete evtl. mit sprengstoffähnlichen Substanzen versehen ist oder nicht.

Seine Schlußfolgerung: Das Teil stellt eine potentielle, (für ihn) nicht kalkulierbare Gefährdung der Öffentlichkeit dar ( oher soll der auch wissen ob es bei den angegebenen 5000 Metern "Reichweite" bleibt)

Daher darf er die Gefährdung verhindern...setzt sich in sein Auto und fährt drüber!!
!!BRUCH!!

Wie gehts nun weiter?

Wir klagen auf Schadensersatzt, den wir natürlich auch bekommen, schließlich waren wir ja im Recht was der gute Mann vorort aber nicht beurteilen konnte. Das ist ihm auch nicht anzulasten. Man kann es zwar versuchen, klappt aber eh net.

Nu gehts vor Gericht und der Richter stellt fest (Sachverständige, nicht der Richter selbst) dass das ein Marschflugkörper war welcher mit div. Massenvernichtungswaffen bestückt war.
Jetzt gibts keine Kohle zurrück was aber mein geringstes Problem sein wird.

oder

Es wird festgestellt das es die angegebene Rakete war für die aber kein Versicherungsschutzt bestand.
Wieder keine Kohle und der Schein wird wohl wegen charakterlicher Nichteignung (sorgloser Umgang) auf ewig verschwinden (ebenso mein Personenbeförderungsschein, aber anderes Thema warum das so ist)

oder

Die Aufstiegsgenehmigung (falls erforderlich, T1 bleibt davon natürlich unberührt) fehlte.
Wieder keine Kohle.

oder

Die Einverständnis des Grundeigentümers fehlte.
Wieder keine Kohle + Kohle abgeben den der Versuch alleine ist hier schon strafbar.

oder

Es hat alles gepaßt.
Dann gibts natürlich Schadensersatz.

Die Aussage mit dem Kaputtmachen fande ich natürlich auch doof, aber:
Der Polizist könte ja ach ein SEK bestellen was die Rakete untersuchen soll ob die wirklich "harmlos" ist.
Das wäre aber unverhältnismäßig denn bis zu deren Eintreffen könnte das Teil ja starten (innere Zeittriggerung oder so).
Und gerade weil der Kollege in grün keine Ahnung von sowas hat wird der Spaß für ihn "unkalkulierbar", was ihm fast alles erlaubt um es mal salopp auszudrücken.
Es reicht volkommen wenn er "meint" das eine Gefahr möglich "währe".

Das ist, zugegebenermaßen ein sehr extremes Beispiel aber ohne weiteres möglich.

Wer nun meint das er beim "Schwarzfliegen" lediglich mit 25€ Owi zu rechnen hat, liegt "etwas" daneben big grin

Richtig lustig würde es werden wenn jemand die Polizei gerufen hat, z.B. Passanten die man blöd angemacht hat und die der Polizei erzählen:"Da ist so ein Spinner mit ner riesen 3 meter Rakete die auf ein Haus zielt( halt leicht in den Wind geneigt, das in Verlängerung in 5 km eine Bauernhof steht....dumm gelaufen)

Das soll jetzt bitte keine Panik mache sein aber ich finde es schon interessant zu wissen was "möglich" ist, dadurch kann man meist objektiver Einschätzungen treffen:"...tu ichs oder laß ichs lieber..."


Nur mal so am Rande...

Gruß Jens

...das ist sogar in Westpolen möglich wink

Geändert von J.Boegel am 15. November 2005 um 07:58


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Stefan Wimmer

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Beitrag 89363 [Alter Beitrag15. November 2005 um 19:25]

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Zitat:
Original geschrieben von J.Boegel

...das ist sogar in Westpolen möglich wink

Klaro - wir hatten ja auch schon mal das "Vergnügen" mit dem SEK, der Sicherstellung etc. (und sogar einem BILD-Zeitungs-Artikel, der dann aber mit den tatsächlichen Gegebenheiten lediglich die Entfernung zu Berlin und das Wort "Rakete" gemeinsam hatte).

Geändert von Stefan Wimmer am 15. November 2005 um 19:26


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Oli4

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Beitrag 89956 [Alter Beitrag21. November 2005 um 22:47]

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Jo, und gerade heute in der aktuellen Focus ist ein Artikel über einen Chemikalien-Dealer und das man ja übers Internet alles bekommt, um sich zuhause seinen eigenen Sprengstoff herzustellen, usw. Sogar Pikrinsäure hätte er im Keller gehabt, bla bla bla...

Meine Güte, mir wird ganz schlecht!

Wollen wir doch mal bei der Sache bleiben. Im Normalfall geht das so aus, dass man den Polizisten kennt, weil der in der Strasse wohnt und der einen mit Handschlag begrüsst und fragt, was man diesmal auf der Rampe habe und wie hoch das Dingen geht. wink Da der ja einen kennt und auch weiß, dass man nur halb so verückt ist, wie alle anderen sie so rumlaufen, sagt der dann auch gleich seinen Kollegen auf der Wache Bescheid: Wenn also irgendwelche Verrückte anrufen, dann sei das schon ok, weil er vor Ort ist und alles unter Kontrolle hat. So und nicht anders sollte das sein... wink ODER? Also, dann etwas Nachbahrschaftspflege betreiben und schon gibts ein paar Probleme weniger...

Die andere Variante, die auch billiger als eine Klage kommt: Bei 26 Großfeuerwerken mithelfen, seinen Klasse IV-Schein in Siegen oder Dresden machen und dann - ganz offiziell - ein Testfeuerwerk anmelden. Jetzt kann man fliegen - und zwar ALLES! Zugelassen oder nicht!

Aber ich werde erstmal mein Glück in Kassel versuchen, mit der Erlaubnis! wink

cheers
Oli4




Geändert von Oli4 am 21. November 2005 um 22:54


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Beitrag 89966 [Alter Beitrag22. November 2005 um 05:35]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4



Aber ich werde erstmal mein Glück in Kassel versuchen, mit der Erlaubnis! wink




..das brauchste nichgt zu versuchen, das kannste machen, incl. Erfolg. Trust me... wink

Gruß Jens

-Katasteramt --> Karte holen und mitnehmen um das Gebiet aufzuzeigen( um die 5€)
-Erlaubnis des Grundstückeigentümers

...dann sollte das fluppen

Geändert von J.Boegel am 22. November 2005 um 05:36


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Neil

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Beitrag 89978 [Alter Beitrag22. November 2005 um 13:06]

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Hi,

man kann ja auch vor der Aktion die Polizei benachrichtigen das man da was plant.

Gruß

Neil

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Stefan Wimmer

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Beitrag 89997 [Alter Beitrag22. November 2005 um 19:23]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4

...Die andere Variante, die auch billiger als eine Klage kommt: Bei 26 Großfeuerwerken mithelfen, seinen Klasse IV-Schein in Siegen oder Dresden machen und dann - ganz offiziell - ein Testfeuerwerk anmelden. Jetzt kann man fliegen - und zwar ALLES! Zugelassen oder nicht!

...das dachte ich auch mal und klopfte unsere "heilige" Gesetzgebung ab:

PUSTEKUCHEN!
Pyrotechnik definiert sich u.a. über die Verwendung: Ein Raketenmotor könnte also einmal z.B. zum Antrieb einer Modellrakete dienen ( -> T1/2) oder als Antrieb einer Feuerwerksrakete (-> Klasse II, III oder IV). Deine Erlaubnis bezieht sich aber nur auf Feuerwerk. Damit darfst Du keine Raketenantriebe für Modellraketen verwenden (und umgekehrt). Wenn Du umgekehrt z.B. einen in Klasse II zugelassenen Treiber in eine Modellrakete packst, verwendest Du einen nicht nach Klasse T zugelassenen Antrieb und machst Dich strafbar. Soll der Motor für beide Anwendungsfälle erlaubt sein, muss er 2-mal zugelassen werden (ein Schelm, wer da an Beutelschneiderei denken sollte - natürlich dient das alles nur unserer Sicherheit!).

Wie schreibt der Ami: "Sorry to rain in your parade"...


PS: Mit der Bescheid-Sagerei auf der zuständigen Wache sind wir bei den RJDs bisher immer sehr gut gefahren: Keinerlei Probleme (trotz eines anfänglich "etwas" aufgebrachten Bürgermeisters) und manche Beamten schauten als begeisterte Zuschauer sogar samt Family mal vorbei.

Geändert von Stefan Wimmer am 22. November 2005 um 19:27


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Beitrag 90001 [Alter Beitrag22. November 2005 um 20:27]

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Nun ja, viele Dinge lassen sich eben auf dem "kleinen Dienstweg" regeln.

Das ist aber langfristig auch nicht das Gelbe vom Ei.

Solange es eben gewisse "Handlungsspielräume" innerhald der Gesetzte gibt muß man sich teilweise Sprüche wie "..dann ziehen sie halt in ein anderes Bundesgebiet" gefallen lassen.

Es wäre zwar schön wenn maneine andere handhabe hätte, aber die gibt es bislang noch nicht.

Ansonsten, um das mal etwas vorranzutreiben, führwohl kein Weg an einem sachverständigem Rechtsbeistand vorbei der sich dieser Geschichte mal ausgibig annimmt.

Danach sollte das Feld großflächig abgeklopft sein, Recht ist eben auch Auslegungssache.

Die Frage ist nur wer den bezahlen soll eek!

Gruß Jens


btw.: habe ich das nicht schonmal vorgeschlagen?

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Beitrag 90090 [Alter Beitrag23. November 2005 um 20:49]

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@Stefan:

Und was ist wenn im Schein steht: Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen? Das ist dann alles - ohne wenn und aber! Sogar Herstellen ist mit drinnen! wink

Eben die Verwendung ist sehr weit auslegbar: Ich fliege (der Sicherheit wegen) den Treibsatz erstmal in einem Modell ohne Effektladung. Wenn alles prima läuft kann man ja mal über einen Effektsatz nachdenken. wink big grin *DISCLAIMER: ALLES GAR NICHT WAHR!* Und bevor ich mich strafbar mache und einen zugelassenen Raketenmotor als Klasse II-Motor einsetze, verwende ich doch lieber nicht zugelassene Motoren! big grin big grin *DISCLAIMER: ALLES GARNICHT WAHR!*

cheers
Oli4

Geändert von Oli4 am 23. November 2005 um 20:52


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Beitrag 90155 [Alter Beitrag24. November 2005 um 19:50]

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Tja, da sind halt immer diese (nicht explizit erwähnten) Randbedingungen:
Und wenn z.B. das Herstellen hundertmal im Schein drin steht: wenn es nicht in einer zugelassenen Arbeitsstätte erfolgt, kann man böse Probleme bekommen.

Ich will ja nicht päpstlicher sein als der Papst, aber man kann halt nicht immer davon ausgehen, dass jeder der hier mal reinliest all die gesetzlichen Feinheiten kennt...

Geändert von Stefan Wimmer am 24. November 2005 um 19:51


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