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Oli4

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Oli4

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Beitrag 88743 , Ständige allgemeine und personenbezogene Aufstiegserlaubnis [Alter Beitrag08. November 2005 um 17:54]

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Moin,

ich wüsste mal gerne, ob hier schon mal jemand eine permanente und/oder eine personenbezogene Aufstiegserlaubnis beantragt hat und sie auch bekommen oder eben warum er sie nicht bekommen hat.

Ausserdem, gibts da irgendwelche GO´s oder NOGO´s die zu beachten wären, wenn man sowas beantragen möchte?

cheers
Oli4

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Andreas H.

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Beitrag 88749 [Alter Beitrag08. November 2005 um 18:24]

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Hi Oli4,

ja, ich habe diese Genehmigung mal beim Luftfahrtamt Dresden beantragt - keine Chance!
Nach einigen Telefonaten auf den schriftlichen Antrag folgend, bei denen mir jegliche Hoffnung auf eine solche Genehmigung abgesprochen wurde, kam dann ein Schreiben mit diesem Inhalt.
Eine Erteilung einer Starterlaubnis ist möglich unter folgenden Auflagen:

1. Konkretes Gelände
2. Angaben zum vorgesehenen Startplatz:
- Ort
- Flurstück
- bauliche Verhältnisse
- weitere Beschreibungen (Bewuchs, Hindernisse, ev. Fotos)
3. Übersichtskarte im Maßstab 1:25000 mit Darstellung der Höhenschichtlinien(topographische Karte) in mindestens einem Radius von 2 km um den Bezugspunkt des Start- und Landeplatzes
4. Graphische Darstellung (Lageplan) im Maßstab 1:5000 mit Darstellung der Start- und Landefläche und der Zufahrt, Parkfläche für PKW sowie Aufenthalts-, Vorbereitungs- und Zuschauerraum.
5. Darstellung des geplanten Flugsektors für die Auf- und Abstiege (Angabe des Radius und Flughöhe auf geeignetem Kartenmaterial)
6. Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers, ggf. Pachtvertrag über das Gelände und Auszug aus der Flurkarte mit Bestimmung des/der betreffenden Flurstücks/Flurstücke
7. weitere Angaben zum Flugbetrieb, sofern vom ersten Schreiben abweichend
8. Zustimmungserklärung der zuständigen Gemeindeverwaltung/ des zuständigen Ordnungsamtes
9. Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde
10. Gutachten eines Modellflugsachverständigen über die Geeignetheit des Geländes
11. Entwurf einer Regelung für Vorraussetzung / Durchführung des Flugbetriebes
.
.
.
Sofern die Aufstiegshöhen 100 m über Grund übersteigen, ist eine Beteiligung der zivilen und militärischen Flugsicherung erforderlich.

BUMMM! ENDE! AUS!angry

Soviel zu dem Thema von meiner Seite!

Gruß Andreas eek!
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 88752 [Alter Beitrag08. November 2005 um 18:32]

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Die haben nen Knall. Braunschweig war da etwas besser, aber die wollten auch Stellungnahme von der Umweltbehörde und so weiter, und da hab ich mich mir gedacht ich zieh sowieso bald weg. Und wo ist der Vorteil eines konkreten Geländes, wenn man eine allgemeine personenbezogene Aufstiegserlaubnis haben will? Außerdem sollten die Leute sich mal das Luftrecht ankucken, der Golf geht schließlich fast überall bis 2500 ft AGL, nix mit 100 m...

Michael Witthaus hat eine persönliche Aufstiegserlaubnis für drei RegBez in NRW, IIRC.

Oliver
Andreas H.

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Beitrag 88755 [Alter Beitrag08. November 2005 um 18:38]

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Seine Erlaubnis hatte ich als Kopie beigefügt! Auf meine Frage zur Gleichbehandlung - das handhabt jedes Bundesland anders wuerg !

Habe es erstmal aufgegeben. Mitten durch mein Fluggelände wird jetzt eine Strasse gebaut - mich schockt langsam nichts mehrroll eyes (sarcastic) .

Gruß Andreas
J.Boegel

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Beitrag 88768 [Alter Beitrag08. November 2005 um 19:23]

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Zitat:
Original geschrieben von Andreas Hader

- das handhabt jedes Bundesland anders wuerg !




Das dürfen die aber nicht weil wir ja alle gleich sind, steht im GG.
Wenn man denen das vorhält kommt die Antwort stehenden Fußes: Sie können gerne Ihre rechte einklagen, was der Richter/in bewilligt soll dann so sein.
Genau wie oben angeführt hat es sich auchbei mir verhalten.
Es geht lediglich darum das man keine Verantwotung übernehmen will, that´sall wink

Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Neil

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Neil

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Beitrag 88812 [Alter Beitrag09. November 2005 um 02:46]

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Hi,

ich habe eine personenbezogene Aufsteigsgenehmigung bekommen. War kein Problem. Es gibt da ein paar Auflagen die ich beachten muss, aber die beachten wir eh schon. War übrigens der gleiche Fall wie bei Michael Witthaus.

Gruß

Neil

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Oli4

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Beitrag 88827 [Alter Beitrag09. November 2005 um 11:23]

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Kann mir vielleicht jemand den/die entsprechenden § in den Gesetzen nennen, auf die ich mich beziehen muss?

Grüsse
Oli4

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Andreas H.

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Beitrag 88836 [Alter Beitrag09. November 2005 um 12:33]

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Zitat:
Original geschrieben von Oli4

Kann mir vielleicht jemand den/die entsprechenden § in den Gesetzen nennen, auf die ich mich beziehen muss?

Grüsse
Oli4




Hi Oli4,

das ist die LuftVO §16 (6) . Hier mal ein Link zum Gesetzestext, den ich auf die Schnelle im Web gefunden habe.

Gruß Andreas
Oli4

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Beitrag 88866 [Alter Beitrag09. November 2005 um 18:34]

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Prima, das hilft! Danke!

Oli4

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Hendrik

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Beitrag 89034 [Alter Beitrag12. November 2005 um 12:43]

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Hallo Oli4,

meine "Allgemeine personenpezogene Aufstiegserlaubnis für T2" macht bei mir, wie auch für Michael, die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Detmold für uns zu einem einzigen T2-Startgelände...
Starts müssen lediglich mit der DFS Langen abgestimmt werden, Erlaubnis des Grundstückeigentümers und gewisse örtliche Gegebenheiten vorausgesetzt.

Viele Grüße,

Hendrik


PS.: Formalia würde ich bei Deinem zuständigen Regierungsbezirk erfragen. Die Anforder´derungen unterscheiden sich leider von Ort zu Ort, je nachdem, wie die Würfel fallen...

Geändert von Hendrik am 12. November 2005 um 12:43


SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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