Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes
Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (4): [1] 2 3 4 »

Autor Thema 
Andreas B.

Grand Master of Rocketry

Andreas B.

Registriert seit: Nov 2002

Wohnort: Freistaat Sachsen

Verein: AGM (P2,L2) TRA#9711

Beiträge: 5116

Status: Offline

Beitrag 7057936 , Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes [Alter Beitrag23. Juli 2009 um 18:31]

[Melden] Profil von Andreas B. anzeigen    Andreas B. eine private Nachricht schicken   Besuche Andreas B.'s Homepage    Mehr Beiträge von Andreas B. finden

Hallo Leute,

heute haben mich mal wieder die Beamten eines Ordnungsamtes sprachlos gemachtmad .


Der Sachverhalt: wegen einer privaten Feierlichkeit (70. Geburtstag meines Vaters) habe ich
vor 3 Wochen ordnungsgemäß beim Ordnungsamt eine Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes,
auf Privatgrundstück eingereicht, welche ja für § 27 SprengG Inhaber ja normalerweise kostenfrei ist.
Soweit sogut, diese Prozedur habe ich schon mehrmals bei verschiedenen Ordnungsämtern
(z.B. für die Rote Jahne) problemlos durch.

Dieses mal musste ich aber zu einem neuen Ordnungsamt welches für den anderen "Abbrandplatz"
zuständig ist.
Da ich trotz Bitte um Bestätigung in meinem Antrag bis heute keine Rückinfo erhielt, fragte ich
telefonisch einfach mal nach, da der Feiertermin ja bereits in 2 Wochen ist.

Nach langen "Zuständigkeitsgerangel" erhielt ich, recht patzig, folgende Antwort, tja sie sind
zwar Erlaubnisinhaber nach § 27 und haben das Recht zum Umgang und Erwerb im
nichtgewerblichen Bereich für Raketenantriebe Kl. T2 und Raketenmotoren großer 20g
aber noch lange nicht für Feuerwerkskörper Klasse II im laufe des Jahres !?
Dafür brauchte ich eine extra Schulung mit Eintrag in meinen Schein????
Ich wies den guten Mann darauf hin das am 31.12. eines jeden Jahres jeder Bürger
ab 18 Jahre solche pyrotechnischen Gegenstände kaufen und verwenden dürfe!
Das beeindruckte ihn wenig und er lies sich absolut nicht davon überzeugen mir die Erlaubnis
kostenlos zu erteilen...mad !
Außerdem würden Feuerwerke nach 22:00 Uhr wegen Störung der Nachtruhe sowieso nicht
genehmigteek! !?

Es wäre höchstens möglich noch einmal einen ganz neuen "normalen Antrag", welcher dann
natürlich kostenpflichtig (ca.50,-Euro) wäre, zu stellen.
Eventuell würde dieser dann genehmigt aber nur vor 22:00 Uhr.

Da ich merkte, das mein Blutdruck, nach dieser Diskussion beängstigende Werte annahm
und ich der Logig dieses Mannes nicht mehr folgen konnte, vertagte ich die Sache
lieber erst mal um kompetenten Rat einzuholen......!

Jetzt mal maine Frage in die Runde, habt ihr schon mal sowas erlebt?
Und was sagen die Rechtsexperten dazu, muss in meinem Schein neuerdings für die
kostenfreie Erlaubnis der Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes auch
Feuerwerkskörper Klasse II drinn stehen???????????

Ich bin jetzt erst mal platt!

Gruss Andreas

PS.: Mein Antrag umfasste folgende Feuerwerkskörper:
5 Vulkane/Bengallichter Klasse 2
10 Batterien/ Römische Lichter 10-24mm Klasse 2

Keine Raketen und kein anderes Feuerwerk Kl. 3 und 4



Geändert von Andreas B. am 23. Juli 2009 um 18:36


Nicht quatschen, machen ;-)!

http://www.megacluster.de
Rocketboy25

SP-Schnüffler

Rocketboy25

Registriert seit: Jul 2002

Wohnort: Dinslaken

Verein: RAMOG,Solaris,TRA, AGM

Beiträge: 586

Status: Offline

Beitrag 7057939 [Alter Beitrag23. Juli 2009 um 19:18]

[Melden] Profil von Rocketboy25 anzeigen    Rocketboy25 eine private Nachricht schicken   Besuche Rocketboy25's Homepage    Mehr Beiträge von Rocketboy25 finden

Hi Andreas,
leider muß ich dem neuen Ordnungsamtbeamten recht geben .... Dein alter Sachbearbeiter hat anscheinend nie in Deinen Schein geschaut. .... Die Nutzung der Anzeige ist eigendlich nur Pyrotechnikern erlaubt (Bühnenfeuerwerker/ Großfeuerwerker) . Für den Normalbürger gilt während des Jahres die Genehmigungspflicht (§ 24 I der 1.V.SprengG) auch mit 27er für Raketenmotoren. Vielleicht hat es der alte Beamte nur nicht so genau genommen....

Gruß Jochen

Abstürzende Einbauten:#43251
CharlyMai

Foren-Prediger


Administrator

CharlyMai

Registriert seit: Mär 2005

Wohnort: Hannover

Verein: SOLARIS-RMB e.V. (P2;T2) / AGM / TRA#21598

Beiträge: 1970

Status: Offline

Beitrag 7057940 [Alter Beitrag23. Juli 2009 um 19:28]

[Melden] Profil von CharlyMai anzeigen    CharlyMai eine private Nachricht schicken   Besuche CharlyMai's Homepage    Mehr Beiträge von CharlyMai finden

Scheininhaber nach §27 ....

was in dem schein steht ist Theoretisch egal ...

ich werde mal den Stefan Wimmer anrufen, und das Ergebnis hier posten (mit den entsprechenden Paragraphen)

•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse

•Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen.

SOLARIS-RMB e.V. AGM
Rocketboy25

SP-Schnüffler

Rocketboy25

Registriert seit: Jul 2002

Wohnort: Dinslaken

Verein: RAMOG,Solaris,TRA, AGM

Beiträge: 586

Status: Offline

Beitrag 7057941 [Alter Beitrag23. Juli 2009 um 19:38]

[Melden] Profil von Rocketboy25 anzeigen    Rocketboy25 eine private Nachricht schicken   Besuche Rocketboy25's Homepage    Mehr Beiträge von Rocketboy25 finden

ne eben nicht! Es ist explz. nur das erlaubt was im Schein steht! Darfst ja auch nicht mit nem "Böllerschein" Raketenmotoren (T2)kaufen.... Gestände der Klasse Bam PII unterliegen nun mal der Abgabebeschränkung auf die letzten drei Werktage im Jahr....

Gruß Jochen

Abstürzende Einbauten:#43251
CharlyMai

Foren-Prediger


Administrator

CharlyMai

Registriert seit: Mär 2005

Wohnort: Hannover

Verein: SOLARIS-RMB e.V. (P2;T2) / AGM / TRA#21598

Beiträge: 1970

Status: Offline

Beitrag 7057942 [Alter Beitrag23. Juli 2009 um 20:07]

[Melden] Profil von CharlyMai anzeigen    CharlyMai eine private Nachricht schicken   Besuche CharlyMai's Homepage    Mehr Beiträge von CharlyMai finden

Es geht hier um die Anzeigepflicht ...

Und Anzeigen darf jeder Inhaber einer Erlaubnis nach §27....

Es darf dann ja "nur" Klasse II Feuerwerk abgebrannt werden... das ist klar, aber Anzeigen darf jeder inhaber nach § 27


Ich erreiche Stefan im Moment nicht ....


Geändert von CharlyMai am 23. Juli 2009 um 20:07


•"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit.
Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse

•Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen.

SOLARIS-RMB e.V. AGM
Dirk

Überflieger

Dirk

Registriert seit: Feb 2002

Wohnort: Woltersdorf (Berlin)

Verein: AG Modellraketen, L1, T2, §7, §20,§27

Beiträge: 1886

Status: Offline

Beitrag 7058900 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 07:49]

[Melden] Profil von Dirk anzeigen    Dirk eine private Nachricht schicken   Besuche Dirk's Homepage    Mehr Beiträge von Dirk finden

naja, mit unserem 27er hat das wirklich wenig zu tun.

Glück gehabt bisher. Du musst den Weg über die normale Ausnahmegenehmigung gehen.
Kosten je nach Nase 10 -100 € ...


Gruß Dirk


Hans R

Raketenbauer

Hans R

Registriert seit: Jul 2007

Wohnort: Lkr. GP

Verein: Solaris

Beiträge: 144

Status: Offline

Beitrag 7058901 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 08:35]

[Melden] Profil von Hans R anzeigen    Hans R eine private Nachricht schicken   Hans R besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Hans R finden

hallo zusammen,
ich habe vor einigen Jahren mit einem Feuerwerk zum 10 jährigen Bestehen unseres Vereines folgende Erfahrung gemacht. Das Feuerwerk wurde für die Zeit von 22.00 bis 22.30 Uhr genehmigt. Allerdings erst, nachdem ich meinen Böllerschein vorgelegt hatte. Kostenpunkt damals für die Gehmigung 50.-- € und ein riesiger Formularaufwand. Nicht vergessen sollte man dabei auch die Versicherungsrechtliche Frage. Nicht jede Haftpflicht deckt auch ein solches Privatfeuerwerk ab.
Grüßle, Reiner

Grüßle aus dem wilden Süden,
Reiner
osmadie

SP-Schnüffler


Supervisor

osmadie

Registriert seit: Feb 2006

Wohnort: Rhein-Pfalz-Kreis

Verein: Solaris-RMB e.V.

Beiträge: 515

Status: Offline

Beitrag 7058902 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 10:58]

[Melden] Profil von osmadie anzeigen    osmadie eine private Nachricht schicken   osmadie besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von osmadie finden

Hi,

ich habe auch im Februar '08 ein Feuerwerk angemeldet und 50,-Euro zahlen dürfen. Dafür durfte ich dann auch noch in der Gegend rumfahren, um das schriftliche Einverständnis des Grundstückeigentümers zu bekommen. Das war zum Glück Gemeinde-Gelände und die Bürgermeisterin hat sich über ein Feuerwerk gefreut. Ich musste auch vor 22.00h fertig sein.

Das war aber noch vor meiner T2-Schein-Zeit.

Gruß
Oliver

Der erste Schluck aus dem Becher der Wissenschaft führt zum Atheismus, aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott.
Werner Heisenberg
Dirk

Überflieger

Dirk

Registriert seit: Feb 2002

Wohnort: Woltersdorf (Berlin)

Verein: AG Modellraketen, L1, T2, §7, §20,§27

Beiträge: 1886

Status: Offline

Beitrag 7058903 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 11:28]

[Melden] Profil von Dirk anzeigen    Dirk eine private Nachricht schicken   Besuche Dirk's Homepage    Mehr Beiträge von Dirk finden

Im Winter ist 22 Uhr auch fast normal. Im Sommer wird das aber auf 23.00 Uhr hochgesetzt.
Sonnenuntergang ist doch erst um 22.nochwas ...


Gruß Dirk


Rocketboy25

SP-Schnüffler

Rocketboy25

Registriert seit: Jul 2002

Wohnort: Dinslaken

Verein: RAMOG,Solaris,TRA, AGM

Beiträge: 586

Status: Offline

Beitrag 7058904 [Alter Beitrag24. Juli 2009 um 12:13]

[Melden] Profil von Rocketboy25 anzeigen    Rocketboy25 eine private Nachricht schicken   Besuche Rocketboy25's Homepage    Mehr Beiträge von Rocketboy25 finden

@Dirk: i.d.R. in ja, hab aber auch schon erlebt das Gemeinden private Feuerwerke generell nur bis 22Uhr zulassen....

Es gibt auch genug Gemeinden die von der Materie gar keine Ahnung haben und auf Anzeigen nach §23 mit ner Genehmigung nach §24 für teuer Geld natürlich ankommen! Da ist dann von Seiten meines Chefs meist ein Einspruch fällig, denn 75-100Oiro für eine Genehmigung die wir nicht brauchen ist schon ein wenig viel!

Gruß Jochen

Abstürzende Einbauten:#43251
Seiten (4): [1] 2 3 4 »
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben