Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um Elektronik und Programmierung > Elektronik allgemein > Bauteile > knopfzelle-glühender draht
Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (3): « 1 2 [3]

Autor Thema 
AlexanderM

Epoxy-Meister

Registriert seit: Feb 2004

Wohnort: Düsseldorf

Verein: FAR

Beiträge: 238

Status: Offline

Beitrag 106313 [Alter Beitrag19. Oktober 2006 um 00:24]

[Melden] Profil von AlexanderM anzeigen    AlexanderM eine private Nachricht schicken   Besuche AlexanderM's Homepage    Mehr Beiträge von AlexanderM finden

Zitat:
Also sind Anzündmittel von der Erlaubnispflicht ausgenommen - sonst bräuchte jeder für seine Streichhölzer eine Erlaubnis nach §27 !



Nun ja, es könnte ja doch auch sein, daß nicht alle Anzündmittel gleich sind, so kann ja jeder Streichhölzer ohne Erlaubnis kaufen (gibt's ja schließlich auch in fast jedem Supermarktsmile ),
aber für bestimmte elektrische Anzünder braucht's dann vielleicht doch die o.g. Erlaubnis.
Selbstverständlich ist's mir weit lieber, wenn dem nicht so ist. Das macht das Leben wenigstens ein bißchen einfacher. smile

Übrigens, wo wir gerade dabei sind: Was bedeutet eigentlich das "ZZE-" in "ZZE- nicht sprengkräftig"? Soweit ich mich erinnere, wird algemein zwischen Zündern (machen einen Bums) und Anzündern (machen nur 'ne Flamme) unterschieden und erstere kriegen wir nicht (brauchen wir ja auch nicht). Aber was bedeutet dann das "ZZE-"?

Zitat:
Schwaches Bild, meine Herren T2-ler!


Nun ja, wenn selbst die Mitarbeiter der Behörden, die die Scheine ausstellen, sich da nicht immer ganz sicher sind, wie soll das ein (juristischer) Laie immer alles perfekt hinkriegen? confused

Eine einfachere und klarere Gesetzgebung wäre da sicher hilfreich (wie auch in so vielen anderen Bereichen)

Mit besten Grüßen,
Alexander
Stefan Wimmer

Grand Master of Rocketry


Moderator

Stefan Wimmer

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Berlin

Verein: Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe (DERA)

Beiträge: 2398

Status: Offline

Beitrag 106314 [Alter Beitrag19. Oktober 2006 um 08:28]

[Melden] Profil von Stefan Wimmer anzeigen    Stefan Wimmer eine private Nachricht schicken   Besuche Stefan Wimmer's Homepage    Mehr Beiträge von Stefan Wimmer finden

(Ich hoffe, es war trotz des nur einen Smilies halbwegs klar, dass die "Rüge" nicht ganz ernst gemeint war...)

It's the Government - it doesn't have to make sense! (B. Kaplow in r.m.r)
AlexanderM

Epoxy-Meister

Registriert seit: Feb 2004

Wohnort: Düsseldorf

Verein: FAR

Beiträge: 238

Status: Offline

Beitrag 106321 [Alter Beitrag19. Oktober 2006 um 14:01]

[Melden] Profil von AlexanderM anzeigen    AlexanderM eine private Nachricht schicken   Besuche AlexanderM's Homepage    Mehr Beiträge von AlexanderM finden

Zitat:
Ich hoffe, es war trotz des nur einen Smilies halbwegs klar, dass die "Rüge" nicht ganz ernst gemeint war...)


Ja, klar, hab ich auch so verstanden smile
Trotzdem wüste ich gerne, was das "ZZE-" denn bedeutet. Nächste Woche habe ich nämlich einen Termin mit dem Ordnungsamt (Schein muß bald verlängert werden) und vielleicht werde ich das dann dort selber gefragt. Dann wär's schon gut, wenn mir dazu was schlaues einfiele cool
Abgesehen bin ich einfach neugierig, kennst mich ja. big grin

Beste Grüße,
Alexander
AlexanderM

Epoxy-Meister

Registriert seit: Feb 2004

Wohnort: Düsseldorf

Verein: FAR

Beiträge: 238

Status: Offline

Beitrag 106322 [Alter Beitrag19. Oktober 2006 um 14:09]

[Melden] Profil von AlexanderM anzeigen    AlexanderM eine private Nachricht schicken   Besuche AlexanderM's Homepage    Mehr Beiträge von AlexanderM finden

Ich nehme die Frage zurück, hab's nämlich gerade selber gefunden:
Laut "Erste Verordnung zum SprengG" in der Fassung vom 31. Januar 1991 (eine neuere hab ich leider nicht, kann man die irgendwo herunterladen?)
handelt es sich bei ZZE um das Zeichen für "Elektrische Brückenzünder"
Also doch nix spannendes roll eyes (sarcastic)

Egal, trotzdem alles Gute,
Alexander
AlexanderM

Epoxy-Meister

Registriert seit: Feb 2004

Wohnort: Düsseldorf

Verein: FAR

Beiträge: 238

Status: Offline

Beitrag 106408 [Alter Beitrag20. Oktober 2006 um 21:57]

[Melden] Profil von AlexanderM anzeigen    AlexanderM eine private Nachricht schicken   Besuche AlexanderM's Homepage    Mehr Beiträge von AlexanderM finden

Heute habe ich per Zufall auf Wikipedia folgendes gefunden:

Zitat:
Durch die BAM zugelassene Anzündmittel, wie beispielsweise elektrische Anzünder und Zündschnüre dürfen seit Anfang 2004 ohne Nachweis einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist jede Form der gedeckten Stoppine und alle Anzündmittel ohne BAM-Zulassung.


Das könnte dann erklären, warum es in T2-Scheinen, die vor 2004 ausgestellt wurden für Brückenzünder eine Erlaubnis eingetragen ist.
Wenn jemand seinen T2 erst nach 2004 gemacht hat, steht's dann da nicht mehr extra drin?

Das heißt ja, daß nicht immer nur alles verschärft wird, sondern auch mal etwas freigegeben wird.
bounce bounce

Freut sich
Alexander
Seiten (3): « 1 2 [3]
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben