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Oli4

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Oli4

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Beitrag 7639669 , Bald keine Treibsätze mehr? - §47 SprengG Übergangsvorschriften [Alter Beitrag08. Februar 2017 um 19:21]

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Moin,

mein letzter Beitrag ist hier schon Jahre her - aber aus aktuellem Anlaß mal hier ein Thema zur Diskussion:

In oben besagtem §47 Abs. 2 heißt es: "Pyrotechnische Gegenstände nach §5, für die vor dem 1.10.2009 eine Zulassung erteilt wurde, dürfen auch weiterhin, längstens jedoch bis zum 3.7.2017 im Geltungsbereich dieses Gesetzes hergestellt, eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden."

Aufbewahren steht hier nicht, d.h. wir müssen unsere CTI/AT-Motoren nicht sofort nach der Deadline direkt fachgerecht vernichten. Allerdings bestimmungsgemäß verwenden würde danach eine OwiG nach sich ziehen, wenn mal eine Kontrolle auf den Platz kommt.

Fakt ist nämlich, das die BAM AT/CTI-Motoren als Raketenmotore klassifizert hat. Damit fallen sie unter Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände der Kat. 4. Die Zulassung/Registrierung bei der BAM erfolgte in 2006, also fallen wir da drunter.

Da werden wir dieses Jahr am RJD einiges zu verfeuern haben. alarm Spaß beiseite - ich bin gerade am Abklären mit RP und BAM, ob das für die besagten Motore zutrifft. Wenn ja, sollten wir darüber nachdenken, die mal auf P1/P2 bei der BAM im Rahmen eine Konformitätsverfahrens, sonst bewegen wir uns wieder in einer Grauzone, die wir schon mal vor 2006 hatten.

Hat jemand andere Informationen - her damit!

cheers
Oli4

Geändert von Oli4 am 11. Februar 2017 um 16:20


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thomasm

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Beitrag 7639687 [Alter Beitrag12. Februar 2017 um 15:28]

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Das trifft doch nur auf Weco/SF/alte Estes Motoren zu.

Die AT und CTI Motoren haben eine CE Zulassung als EX-Stoff, da kam die Harmonisierung doch viel früher.
Btw. die BAM hat doch gar nicht das Konformitätsverfahren gemacht, das war der TÜV in den Niederlanden.

Das dumme ist nur dass man die alten Motoren ohne CE ohne Schein nicht mehr besitzen darf ab Juli.

Geändert von thomasm am 12. Februar 2017 um 15:31

Oli4

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Beitrag 7639689 [Alter Beitrag12. Februar 2017 um 21:34]

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Hier gibts mal vom RA Wübbe was zu dem Thema:

http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=50723

Als EX Stoff bliebe für uns dann immer noch das Thema Track & Trace.

cheers
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thomasm

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Beitrag 7639693 [Alter Beitrag13. Februar 2017 um 16:43]

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Wie hat rebel dass denn gemacht, die letzten CTI Treibsätze die ich bekommen hab hatten Track and Trace Nummern.
Oli4

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Beitrag 7639696 [Alter Beitrag14. Februar 2017 um 09:52]

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Das genau ist ja das Problem! Du musst diese Track&Trace Nummern auch verwalten und über den Verbleib der Ex-Gegenstände Auskunft geben. Diese Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen und das 24/7, damit der Staat zu jede Minute weiß, wann und wo was abgeblieben ist. Viel Spaß! Welcher Händler will sich den Aufwand antun? Ich sehe da dunkle Zeiten für unser Hobby, wenn wir die Motoren nicht nach P1/P2 bekommen.

Geändert von Oli4 am 14. Februar 2017 um 09:57


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Beitrag 7639701 [Alter Beitrag14. Februar 2017 um 10:41]

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Das würde ja denke ich auch der Endanwender nicht wollen, oder?!

Das betrifft die ganze EU, korrekt? Wenn dem so ist, dann wäre doch jetzt echt die Zeit, auch mit Kollegen aus dem EU-Ausland (Sierrafox!) alles was geht nach P1, und den Rest nach P2 zu bringen. Dann hat man wenigstens ein wenig "Sicherheitsabstand" zu weiteren Regelverschärfungen. Denn die werden für EX-Stoffe ja mit Sicherheit kommen, und an der Diskussion um die "Drohnenverordnung" sehen wir grade, wie wenig Rücksicht auf Besonderheiten von Nischenhobbies die Politik dann nimmt...
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Beitrag 7639710 [Alter Beitrag14. Februar 2017 um 22:48]

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Track & Trace gilt nicht für private Endanwender, das heißt für die Erlaubnisinhaber nach § 27 weiterhin einfach nur in den Schein eintragen und gut ist. Das ist allerdings nur ein kleiner Trost, wenn man sich den bürokratischen Aufwand für die Händler vor Augen führt.

Oliver
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Beitrag 7639716 [Alter Beitrag15. Februar 2017 um 21:09]

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Genau. Also es gibt eine Teil - Entwarnung:

Gestern hab ich eine offizielle telefonische Stellungnahme des RP Kassel erhalten.

1) T1/T2 Motoren mit alter Zulassung werden nach dem 3. Juli nicht mehr fliegbar sein. Auch die Sammler unter euch müssen sich warm anziehen, denn in dem §47 ist auch Verbringen und Überlassen aufgeführt. D.h. aufbewahren ja, aber jeglicher Tausch oder gar Handel mit diesen Gegenständen wird dann illegal. Selbst das Vernichten wird dann schwer, weil das Verbringen zum Vernichtungsplatz ja schon untersagt ist.

2) Die Motoren, die auf EX zugelassen waren, was Aerotech und CTIs momentan sind, behalten ihre Zulassung. Allerdings, wie Oliver schon geschrieben hat, wird hier Track & Trace vom Händler erwartet. Ob sich ein Händler bei dem zu erwartenden Umsatz diesen Aufwand antun möchte, wage ich zu bezweifeln. Einzige (für mich vorstellbare) Variante: Die Motoren aus einem Drittland selbst importieren. Wenn das ein Privatmann macht, z.B. mit einer Sammelbestellung ist kein T&T notwendig - wenn es das Drittland nicht auch vorschreibt.

cheers
Olivier

Geändert von Oli4 am 15. Februar 2017 um 21:11


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Beitrag 7639718 [Alter Beitrag15. Februar 2017 um 21:20]

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Zitat:
Original geschrieben von DKE150

Das würde ja denke ich auch der Endanwender nicht wollen, oder?!

Das betrifft die ganze EU, korrekt? Wenn dem so ist, dann wäre doch jetzt echt die Zeit, auch mit Kollegen aus dem EU-Ausland (Sierrafox!) alles was geht nach P1, und den Rest nach P2 zu bringen. Dann hat man wenigstens ein wenig "Sicherheitsabstand" zu weiteren Regelverschärfungen. Denn die werden für EX-Stoffe ja mit Sicherheit kommen, und an der Diskussion um die "Drohnenverordnung" sehen wir grade, wie wenig Rücksicht auf Besonderheiten von Nischenhobbies die Politik dann nimmt...




Tja, mein Vorstoß letztes Jahr in diese Richtung ist auf wenig Resonanz bei der AGM gestoßen. Aber vielleicht können wir hier ein breiteres Publikum für die Idee begeistern. Stefano steht schon in den Startlöchern und will sich gerne an den Kosten beteiligen. Die einzige Hürde ist: Die BAM besteht derzeit auf einem neuen Konformitätsverfahren. Ich habe aber argumentiert, als wir die Motoren damals (2006) angemeldet haben (CE hatten sie ja schon) gab es ja P1/P2 noch gar nicht in Europa - folglich wurden die Motoren einfach nur falsch von der BAM klassifiziert - nämlich als EX-Stoff (Treibmittel). Per Definition sind das aber "pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke". Da könnte die BAM doch einfach eine Re-Klassifizierung durchführen. Naja, das ist auf taube Ohren gestoßen. Der Grund: Mit dem Konformitätsverfahren geht auch ein jährlich QA-Verfahren durch die BAM einher - mit Ortstermin und pipapo...und das lässt sich die BAM natürlich vergolden. Und bezahlen darf das der Antragssteller. Also wiederkehrende Kosten. Das macht allerdings bei dem zu erwartenden Umsatz wiederum keinen Sinn. Also müsste es den Weg gehen, dass ein erneutes CE nur im Ausland gemacht werden kann, wo das jährliche QA nicht durchgeführt wird (Polen oder so, ich weiß es nicht - nur eine Vermutung ;-) ) und die Kosten für das Konformitätsverfahren noch zu stemmen sind.

Happy to discuss....

Oli4

Geändert von Oli4 am 15. Februar 2017 um 21:23


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DKE150

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Beitrag 7639721 [Alter Beitrag16. Februar 2017 um 10:12]

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Hi,

die Eingruppierung als EX-Stoff wurde doch bei TNO in den Niederlanden gemacht, vermutlich weil es damals dort vergleichsweise einfach und günstig war, oder? Wer hat das denn damals durchführen lassen? Für AT wohl SpaceTec, und für CTI?

Könnte man nicht statt die BAM zu befassen bei TNO fragen ob die im einfachsten Fall umgruppieren, oder, wenn das nicht, dort einfach nochmal "korrekt" neu klassifizieren? Jährliche Kosten scheint es da ja nicht zu geben sonst wären sie jetzt auch schon da, und zumindest damals war es offensichtlich ja ein zu stemmender finanzieller Aufwand.

Viele Grüsse,
Dominik
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