Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > „Drohnenführerschein“ soll demnächst schon ab 250 g Startmasse kommen
Du kannst keine neue Antwort schreiben


Autor Thema 
AchimO

Poseidon

AchimO

Registriert seit: Jul 2014

Wohnort: Berlin

Verein: AGM

Beiträge: 1445

Status: Offline

Beitrag 7646923 , „Drohnenführerschein“ soll demnächst schon ab 250 g Startmasse kommen [Alter Beitrag15. Mai 2020 um 05:23]

[Melden] Profil von AchimO anzeigen    AchimO eine private Nachricht schicken   AchimO besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von AchimO finden

Hier die neueste Verlautbarung unseres Verkehrsministers.

Gruß Achim

laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
NewWaterRockets

Wasserraketenbauer

NewWaterRockets

Registriert seit: Mär 2020

Wohnort: Südwestpfalz

Verein:

Beiträge: 111

Status: Offline

Beitrag 7646924 [Alter Beitrag15. Mai 2020 um 09:53]

[Melden] Profil von NewWaterRockets anzeigen    NewWaterRockets eine private Nachricht schicken   NewWaterRockets besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von NewWaterRockets finden

Hi Achim,

Die Frage, die jetzt noch offen ist, ist die, ob diese neue Regel für motorenbetriebene Luftfahrzeuge (Drohnen) gilt, oder ob es auch für motorenlose Luftfahrzeuge (WaRas). Zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Regel für den Führerschein nämlich nur für Erste. Die Frage ist also, ob man jetzt wirklich die Regel für alle Luftfahrmodelle einführt, oder ob sie dies nur für motorisierte Modelle einführen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie jetzt nicht noch auf die Idee kommen, dass man Aufstiegsgenehmigungen braucht.

Gruß Felix.

Flüge sind schön,
Vorsicht ist besser.
AchimO

Poseidon

AchimO

Registriert seit: Jul 2014

Wohnort: Berlin

Verein: AGM

Beiträge: 1445

Status: Offline

Beitrag 7646925 [Alter Beitrag15. Mai 2020 um 10:11]

[Melden] Profil von AchimO anzeigen    AchimO eine private Nachricht schicken   AchimO besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von AchimO finden

Das Ding heißt zwar allgemein „Drohnenverordnung“. Es bezieht sich aber auf Luftfahrzeuge.
Einerseits gibt es einen Konsens, dass es auch für Modellraketen gilt, andererseits gibt es eine E-Mail (also nicht zitierbar) von einer Stuttgarter Behördenmitarbeiterin an die Raketfued-Leute, dass die Drohnenverordnung nicht für WaRas gelte; das meintest du wohl.

Das zeigt das Dilemma der deutschen Gesetzgebungs- und Vorschriftenwut, dass nicht einmal bei den Behördenmitarbeitern klar ist, was nun wofür gilt. Dieses Dilemma zeigt sich immer wieder vor allem auch, wenn es um die Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz geht.

Gruß Achim du

Geändert von AchimO am 15. Mai 2020 um 14:48


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
NewWaterRockets

Wasserraketenbauer

NewWaterRockets

Registriert seit: Mär 2020

Wohnort: Südwestpfalz

Verein:

Beiträge: 111

Status: Offline

Beitrag 7646927 [Alter Beitrag15. Mai 2020 um 12:43]

[Melden] Profil von NewWaterRockets anzeigen    NewWaterRockets eine private Nachricht schicken   NewWaterRockets besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von NewWaterRockets finden

Hallo Achim,

Genau das wollte ich damit sagen. Bei mir in der Südwestpfalz gilt die Regelung genauso wie beim Team Raketfued (hab selbst schon mal nachgefragt).

Gruß Felix.

Flüge sind schön,
Vorsicht ist besser.
Lschreyer

Grand Master of Rocketry

Lschreyer

Registriert seit: Nov 2006

Wohnort: Zeven

Verein: AGM, L3

Beiträge: 2022

Status: Offline

Beitrag 7646929 [Alter Beitrag15. Mai 2020 um 15:22]

[Melden] Profil von Lschreyer anzeigen    Lschreyer eine private Nachricht schicken   Lschreyer besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Lschreyer finden

Unsere Gesetzgeber arbeiten sehr schlampig, wie man immer wieder sieht, aktuell im neuen Bußgeldkatalog, wo wenige Wochen nach Inkrafttreten schon nachgebessert werden muss weil die Strafen unverhältnismäßig waren. Siehe auch unsere 20g-Grenze und dann den Vergleich zu den Mengen die jeder 18-Jährige ohne jede Erlaubnis zu Silvester in die Luft schicken darf. Beim Waffengesetz sieht es ähnlich aus. Wir verbieten Wasserstoffperoxid und Salpetersäure, aber können an 2 Abenden einen Vorderladerlehrgang absolvieren und dann 5 Kg SP ganz legal kaufen. Viele Gesetze sind so schwammig formuliert dass die Gerichte Jahre brauchen um Dinge klar zu stellen, zu lasten der Bürger die das alles bezahlen müssen und den Ärger vor den Gerichten haben. Der Drohnenführerschein ist ein einziger Witz, wer den gemacht hat lacht sich schlapp und fragt sich was der ganze Aufwand soll. Das ist reiner Aktionismus.

Always keep the pointy side up!
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben