Du kannst keine neue Antwort schreiben


Autor Thema 
Anno

Anzündhilfe

Registriert seit: Mai 2022

Wohnort:

Verein:

Beiträge: 2

Status: Offline

Beitrag 7652600 , Neuling in Rostock & rechtliche Fragen [Alter Beitrag29. Mai 2022 um 17:47]

[Melden] Profil von Anno anzeigen    Anno eine private Nachricht schicken   Anno besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Anno finden

Hallo und ein freundliches Moin in die Runde.

Ihr scheint hier ja ein recht aktives Forum zu haben big grin
Ich bin momentan in Rostock und suche Gleichgesinnte aus der Region oder Hilfe aus der Ferne bei den Vorbereitungen zum Start einer Modellrakete.

Als angehender Student der Raumfahrttechnik möchte ich mich, um dem Thema vorab schon ein bisschen näher zu kommen, mit dem Raketenmodellbau und -flug beschäftigen.
Wir sind hier ja aber in Deutschland… ,:|

Nachdem ich mich ein bisschen durch die “Rechtliches” - Sektion gelesen habe, habe im mal bei der Landesluftfahrtbehörde angefragt, in welchem Rahmen das denn so machbar wäre - kurze Fassung: Nach §20 Absatz 1 Nummer 4 der LuftVO sei der Start eines solchen ungesteuerten (!) Gefährts erlaubnisbedürftig.
Das steht allerdings im Widerspruch zu dem Meisten, das ich bislang so im Web gelesen habe. (Ergänzung: Ich möchte mit der Pegasus von Klima, < 20g Treibstoff und unter 300m fliegen, also nach dem, was ich gelesen habe, erlaubnisfrei…)
Wurde dahingehend die LuftVO kürzlich verändert?

Weiterhin teilt man mir mit, dass die Verwaltungskosten bei Stellung eines solchen Antrags 30,-€ betragen.

Wie macht ihr Erfahrenen das so?
Stellt ihr für jeden Start einen Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde?
Nach §20 Absatz 5 der LuftVO kann eine solche Erlaubnis ja nicht nur für den Einzelfall, sondern auch allgemein erteilt werden. Habe ich da als Neuling eine Chance, eine solche allgemeine Erlaubnis zu bekommen?

Desweiteren bin ich momentan noch auf der Suche nach einem geeigneten Verein zwecks Versicherung, Austausch und Gemeinschaft. Da habe ich an die AGM gedacht, die scheint ja verhältnismäßig nahe an Rostock zu agieren. Oder habt ihr da bessere Vorschläge?

Ich freue mich, wenn ich mir hier ein paar Tipps geben könnt smile
Vielen Dank im Voraus!

Edit: Ergänzung, s.o.

Geändert von Anno am 29. Mai 2022 um 18:53

DennisP

SP-Schnüffler

DennisP

Registriert seit: Mär 2010

Wohnort: Gießen

Verein: AGM, Solaris, Tripoli Rocketry Association (L2)

Beiträge: 800

Status: Offline

Beitrag 7652601 [Alter Beitrag29. Mai 2022 um 18:32]

[Melden] Profil von DennisP anzeigen    DennisP eine private Nachricht schicken   DennisP besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von DennisP finden

Hi, Anno!

Herzlich Willkommen.
Hier im Forum bekommst du auf jeden Fall jede Unterstützung für dein Projekt.

Also, die LuftVO §20 regelt tatsächlich vieles, was wir als Raketenflieger beachten müssen. Die letzten uns betreffenden Änderungen sind aber auch schon +/-2 Jahre alt (Raketen sind UAS, Kompetenznachweis usw.)
30.- € Verwaltungskosten sind wohl sogar das untere Ende der Skala.

Ja, für jeden erlaubnisbedürftigen Start/Veranstaltung müssen wir die Erlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen. Eine allgemeine Starterlaubnis gibt es für verschiedene Gelände (Eilenburg, Zülpich, Bremen, ua.). Ein neues Startgelände für unsere Zwecke zu finden ist leider eine der größten Herausforderungen.

Quasi alle aktiven Raketenflieger in D sind in der AGM und/oder SOLARIS engagiert. Hier gibts Versicherung, Austausch und Gemeinschaft, nach dem Motto: Endlich normale Leute.


Viele Grüße
Dennis



Zitat:
Original geschrieben von Anno

Hallo und ein freundliches Moin in die Runde.

Ihr scheint hier ja ein recht aktives Forum zu haben big grin
Ich bin momentan in Rostock und suche Gleichgesinnte aus der Region oder Hilfe aus der Ferne bei den Vorbereitungen zum Start einer Modellrakete.

Als angehender Student der Raumfahrttechnik möchte ich mich, um dem Thema vorab schon ein bisschen näher zu kommen, mit dem Raketenmodellbau und -flug beschäftigen.
Wir sind hier ja aber in Deutschland… ,:|

Nachdem ich mich ein bisschen durch die “Rechtliches” - Sektion gelesen habe, habe im mal bei der Landesluftfahrtbehörde angefragt, in welchem Rahmen das denn so machbar wäre - kurze Fassung: Nach §20 Absatz 1 Nummer 4 der LuftVO sei der Start eines solchen ungesteuerten (!) Gefährts erlaubnisbedürftig. Das steht allerdings im Widerspruch zu dem Meisten, das ich bislang so im Web gelesen habe.
Wurde da die LuftVO kürzlich verändert?

Weiterhin teilt man mir mit, dass die Verwaltungskosten bei Stellung eines solchen Antrags 30,-€ betragen.

Wie macht ihr Erfahrenen das so?
Stellt ihr für jeden Start einen Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde?
Nach §20 Absatz 5 der LuftVO kann eine solche Erlaubnis ja nicht nur für den Einzelfall, sondern auch allgemein erteilt werden. Habe ich da als Neuling eine Chance, eine solche allgemeine Erlaubnis zu bekommen?

Desweiteren bin ich momentan noch auf der Suche nach einem geeigneten Verein zwecks Versicherung, Austausch und Gemeinschaft. Da habe ich an die AGM gedacht, die scheint ja verhältnismäßig nahe an Rostock zu agieren. Oder habt ihr da bessere Vorschläge?

Ich freue mich, wenn ich mir hier ein paar Tipps geben könnt smile
Vielen Dank im Voraus!



Geändert von DennisP am 29. Mai 2022 um 18:48

DennisP

SP-Schnüffler

DennisP

Registriert seit: Mär 2010

Wohnort: Gießen

Verein: AGM, Solaris, Tripoli Rocketry Association (L2)

Beiträge: 800

Status: Offline

Beitrag 7652609 [Alter Beitrag29. Mai 2022 um 19:03]

[Melden] Profil von DennisP anzeigen    DennisP eine private Nachricht schicken   DennisP besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von DennisP finden

(Ergänzung: Ich möchte mit der Pegasus von Klima, < 20g Treibstoff und unter 300m fliegen, also nach dem, was ich gelesen habe, erlaubnisfrei…)
Wurde dahingehend die LuftVO kürzlich verändert?

so wie ich das sehe sind nur 120 m drin

Geändert von DennisP am 29. Mai 2022 um 19:53

Anno

Anzündhilfe

Registriert seit: Mai 2022

Wohnort:

Verein:

Beiträge: 2

Status: Offline

Beitrag 7652654 [Alter Beitrag31. Mai 2022 um 07:36]

[Melden] Profil von Anno anzeigen    Anno eine private Nachricht schicken   Anno besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Anno finden

Hallo Dennis,

vielen Dank für deine Antwort und das Willkommen smile

Nun ist es eigentlich so, dss ich gerne erlaubnisfrei starten würde. Zumal das mein erster Kontakt mit dem Hobby ist ^^

Aus dem §20 ergibt sich für mich allerdings keine Möglichkeit, eine Modellrakete erlaubnisfrei zu starten - da steht ja nur, dass der "der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb" erlaubnisbedürftig ist.
Wie schafft ihr das denn, erlaubnisfrei zu starten?

Ich freue mich, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt, eigentlich wollte ich ungern 30€ pro Start(-versuch), egal welche Höhe, ausgeben :|
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8317

Status: Offline

Beitrag 7652683 [Alter Beitrag31. Mai 2022 um 17:13]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Das hängt offenbar von der Landesluftfahrtbehörde ab, ob eine Modellrakete als "Flugmodell mit Raketenantrieb" oder "ungesteuerter Flugkörper mit Eigenantrieb" angesehen wird -- die Bremer sehen das auch so, allerdings kann man da innerhalb der Landesgrenzen sowieso nicht vernünftig fliegen.

Leider habe ich auf die Schnelle in LuftVO, LuftVG und LuftGerPV keine Definition von Flugmodell gefunden, aber ich meine in einer der EU-DVO steht was von Sport und Freizeitgestaltung, von daher sollte "Flugmodell" gelten.

Nun ist der einzige §, der sich mit Raketenantrieben auseinandersetzt, §21f LuftVO:
Zitat:
(1) Der Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder von Modellflugvereinen ist abweichend von den in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 festgelegten Anforderungen an den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zulässig, sofern er unter Einhaltung einschlägiger verbandsinterner Verfahren erfolgt, auf deren Grundlage eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g erteilt worden ist.
(3) Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden bedarf der Erlaubnis, sofern es sich um Flugmodelle handelt
2. mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,

Allerdings gibt es eine solche Betriebsgenehmigung bislang gar nicht, daher darf in einer Übergangsphase bis Ende des Jahres im Rahmen von Verbänden und Vereinen nach den bisherigen Regeln geflogen werden (die 120 m statt Obergrenze Luftraum G greifen m. W. trotzdem schon).

Man könnte nach §21f LuftVO Abs. (1) auch argumentieren, dass außerhalb von Vereinen ja die 2019/947 gilt, und dort werden Raketen ebenfalls nirgends erwähnt, und da sie auch national nicht weiter geregelt sind (wenn man "Flugmodell" sagt und nicht "ungesteuerter Flugkörper"), dann gelten 250 g Abflugmasse und 120 m (was de facto in etwa einer 20-g-Grenze gleichkommt).

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 31. Mai 2022 um 17:14

[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben