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Brzelinski

Überflieger

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Beitrag 130826 [Alter Beitrag20. Oktober 2007 um 17:15]

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Warum schreibt hier keiner mehr. Ich habe doch gerade erst den Sinn verstanden.
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 130960 [Alter Beitrag22. Oktober 2007 um 14:17]

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T1 und T2 haben mit Luftrecht nichts zu tun. Der §16 LuftVO ist da sehr klar, 20 g. Die alte Grenze von T1 und T2 (Sprengstoffgesetz), die auch bei 20 g liegt, betrifft uns ja kaum noch. Wichtig wäre eine allgemeine Aufstiegserlaubnis (abgesehen von Luftraumfreigaben und Grundstücksbenutzungserlaubnissen) für >20 g die so "einfach" zu erhalten ist wie ein T2-Schein...

Oliver
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