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PetBurki

Wasserträger

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Beitrag 129905 , Wasser und Luft betriebene Raketen [Alter Beitrag05. Oktober 2007 um 19:46]

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Kann mir jemand sagen, wie es mit der Gesetzes lage aussieht? Brauch ich ne startgenehmigung, muss irgendwas an der Rakete vorhanden sein(Fallschirm, ...), wie viel Abstand zum Wohngebiet muss ich haben und auch noch alles andere, wenns da noch was gibt.
Vielen Dank im Vorraus
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 129906 [Alter Beitrag05. Oktober 2007 um 19:59]

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Ich glaube, die Luftrechtslage in Bezug auf Wasserraketen kennt hier (fast) keiner. Wie wärs wenn Du mal bei der für Dich zuständigen Behörde anrufst und nachfragst?

Oliver
FalkE

Wasserratte

FalkE

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Beitrag 129907 [Alter Beitrag05. Oktober 2007 um 20:03]

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Jap, aber bitte das Gespräche mitschneiden und hier postenfg

mfg
Dennis

Aus Egoismus handeln wir zum Nachteil der anderen und er bringt es mit sich, das unser gegenwärtiges Glück, unser gegenwärtiger Wohlstand auf Kosten der weniger Glücklichen gehen. Das sollten wir uns vor Augen halten.
PetBurki

Wasserträger

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Beitrag 129908 [Alter Beitrag05. Oktober 2007 um 20:16]

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jo, mach ich. Vielen Dank.
confused Was ist denn die behörde dafür? (ich wohne in mainz, falls das dafür wichtig ist)
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 129911 [Alter Beitrag05. Oktober 2007 um 20:43]

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PetBurki

Wasserträger

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Beitrag 129969 [Alter Beitrag06. Oktober 2007 um 17:15]

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cool, vielen dank!
Scorpion_XIII

Poseidon

Scorpion_XIII

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Beitrag 6730905 [Alter Beitrag11. Februar 2008 um 14:55]

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Hallo,

in letzter Zeit habe ich mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt ob und wie die rechtliche Lage aussieht beim Start von Wasserraketen.
Es ist alles etwas verzwickt... wink

In der LuftVO sind Wasserraketen nicht explizit angegeben.
Es gibt nur den Punkt von Modellraketen mit einem Treibsatz mit mehr als 20g (§16 Abs.1 Nr.1 Buchstabe b)
Aber Wasserraketen haben eine Treibmasse von deutlich mehr als 20g. Ist das ein Treibsatz? Meiner Meinung nach Nein.

Ebenso könnten Wasserraketen eventuell auch ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb sein (§16 Abs.1 Nr.5) Meiner Meinung nach ist aber der obere Punkt zutreffender!

Es ist somit nicht klar, ob Wasserraketen darunter fallen oder nicht. Also ob sie eine Aufstiegsgenehmigung benötigen.

Leider wissen die zuständigen Behörden/Ämter fast nichts über Wasserraketen und können keine genaue Auskunft geben.
LBA bzw. LBM (also auf Länderebene) sind sich nicht sicher wie sie es einstufen sollen und verweisen nach Bonn. Auf Bundesebene (Referat in Bonn), also ganz Deutschland betreffend, ist die LuftVO der Bezugspunkt. Dort kann man aber auch keine Auskunft geben, weil es nun mal nicht klar geregelt ist. Da müsste man wohl eher die Verordnungen umschreiben und das ist für die noch kleine Sparte Wasserraketen ein viel zu großer Aufwand.

Um das ganze Mal auf den Punkt zu bringen, nach zig Telefonaten und etwas Mail/Briefverkehr:
Wer eine Wasserrakete über 30m steigen lässt bewegt sich im rechtlichen "Graubereich". Wasserraketen sind explizit nicht verboten, aber auch nicht explizit erlaubt.
Sollte ein Nachbar, Fußgänger, ... sich beschweren könnte es Ärger geben.
Wenn etwas passiert ( Rakete schlägt irgendwo ein...) wird keine Versicherung zahlen (auch keine Modellhaftpflicht)!

Meines Wissens nach gibt es zwei Lösungen.
Man kann eine Aufstiegsgenehmigung beantragen, aber das bedeutet Arbeit für das Land und Kosten.
Oder:
Das Land hat die Möglichkeit selbst zu bestimmen wie Details der LuftVO ausgelegt werden, es könnte also auch Wasserraketen mit speziellen Richtlinien und Bedingungen genehmigen. Das regelt dann aber jedes Bundesland für sich.


Wie man sieht ist das alles etwas kompliziert, aber es gibt Hoffnung smile
Falls ihr noch weitere Tipps habt sagt Bescheid.

Gruß
Scorpion_XIII

Geändert von Scorpion_XIII am 11. Februar 2008 um 18:42


t(h)rust in GARDENA
MarkusJ

Gardena Master of Rocketry


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Beitrag 6730913 [Alter Beitrag11. Februar 2008 um 18:34]

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Danke, dass du dich darum kümmerst! Find ich echt clusse!

mfG
Markus

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