Autor | Thema |
---|---|
Blackpuma
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2006 Wohnort: Graz Verein: Beiträge: 374 Status: Offline |
Beitrag 130528
, Motoren in Österreich
[15. Oktober 2007 um 08:26]
Hallo liebe Modellraketenflieger in Österreich!
Ich hatte am WE das überarbeitete Pyrotechnikgesetzt in der Hand samt allen Erläuterungen. Dabei kamen das erste mal Modellraketen vor. So wie es dort niedergeschrieben ist, ist es seht gut für uns! Ich habe den Text leider nicht mehr Vollständig im Kopf aber das was interessant ist ist dieser Ausschnitt: "..... Modellbauraketen fallen nicht unter das Pyrotechnikgesetzt...." Das bedeutet soviel wie: In Österreich dürfen alle Motoren verwendet werden!! Von A bis M ist alles erlaubt. Die einzige Grenze ist die Höhe von 150m. Diese kann mit einer Ausnahmegenehmigung der Austrocontrol überschritten werden. Weitere Infos folgen .... LG Blackpuma Einmal Weltraum und zurück! http://www.modellraketen.at http://wiki.modellraketen.at |
Reinhard
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Österreich Verein: TRA #10691, AGM Beiträge: 1186 Status: Offline |
Beitrag 130535
[15. Oktober 2007 um 12:28]
Hi,
das hört sich sehr gut an. Ist das ein Entwurf oder schon eine beschlossene Sache? Ich vermute mal das pauschale Verbot der nichtgewerbsmäßigen Herstellung besteht weiterhin (also kein Ex). Online gibts das aber noch nicht, oder? Gruß Reinhard |
Blackpuma
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2006 Wohnort: Graz Verein: Beiträge: 374 Status: Offline |
Beitrag 130536
[15. Oktober 2007 um 12:51]
Das mit der Herstellung gilt noch immer. Du musst ja trotzdem einen Pyrotechnischen Satz herstellen... Ich werde das aber mit dem Sprengstoffexperten der Polizei nochmal diskutieren.
Online hab ich das nicht gefunden. Es gibt ein "Buch" so A5 mit 150 Seiten da steht das gesamte Pyrotechnikgesetz drinnen inkl. den Erläuterungen. LG Blackpuma Einmal Weltraum und zurück! http://www.modellraketen.at http://wiki.modellraketen.at |
Reinhard
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Österreich Verein: TRA #10691, AGM Beiträge: 1186 Status: Offline |
Beitrag 130542
[15. Oktober 2007 um 14:33]
Ich habe beim googlen bisher auch noch nichts gefunden. Das führt mich zu Vermutung dass das Gesetz noch in der Entwurfsphase ist. Falls dem so ist, wäre es auf jeden Fall ein Vorteil wenn man es sich vorher noch gründlich durchließt. Dann besteht immer noch die Möglichkeit dass man die Verantwortlichen auf mögliche Knackpunkte hinweißt. Ob die das interessiert ist eine andere Frage.
Ich denke aber dass ein derartiges Unterfangen nicht aussichtslos ist. Als Präzedenzfall könnte man ja z.B. §18 d. Waffengesetzes Abs. 2 und 3 zitieren (die wurden da sicher "hineingelobbyt"). Dort steht, vereinfacht gesagt, drinnen dass Privatpersonen mit Ausnahmegenehmigung des Verteidigungsministers Kriegswaffen besitzen können. So eine Ausnahmegenehmigung ist zwar sicher nicht sehr einfach zu bekommen, aber besser als ein Verbot wäre es. Ein wenig Treibstoff zu mischen, und sich seine eigenen Zünder zu bauen, ist imho harmlos im Vergleich zum Besitz von Kriegswaffen. Noch besser wäre natürlich eine liberalere Lösung wie sie in div. anderen Ländern zu finden ist. Gruß Reinhard Geändert von Reinhard am 15. Oktober 2007 um 14:34 |
Blackpuma
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2006 Wohnort: Graz Verein: Beiträge: 374 Status: Offline |
Beitrag 131036
[23. Oktober 2007 um 08:50]
Soooooo endlich hab ich das Pyrotechnikgesetzt bekommen.
Hier der auszug der uns interessiert (unterer Absatz): Aus dem Pyrotechnikgesetzt. Stand 1. Aug. 2007 aus dem Prolibris Verlag. http://www.prolibris.k-austria.at/Shop/pi17/pd38.html LG Andreas Geändert von Blackpuma am 23. Oktober 2007 um 08:52 Einmal Weltraum und zurück! http://www.modellraketen.at http://wiki.modellraketen.at |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8328 Status: Offline |
Beitrag 131055
[23. Oktober 2007 um 12:06]
Klingt ja gut. Aber da muss es doch eine de-jure-Höchstgrenze geben, oder haben nur wir Deutschen so detaillierte Gesetze und Vorschriften?
Oliver Geändert von Oliver Arend am 23. Oktober 2007 um 12:06 |
Blackpuma
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2006 Wohnort: Graz Verein: Beiträge: 374 Status: Offline |
Beitrag 131057
[23. Oktober 2007 um 12:09]
Sorry.... Eine was? de-jure-Höchstgrenze?
Nachtrag: OK... laut Gesetz.... Da Modellraketen nicht in das Pyrotechnikgesetz fallen gibt es keine Grenze ausser der welche die Höhe betrifft. Das fällt in das Luftfahrtgesetz hinein. Du kannst also einen N Motor auch fliegen. Klingt komisch.... Is aber so. Also so fasse ich das auf und der Polizist mit dem ich das diskutiert habe. Dachte vielleicht fällt das dann irgendwann in das Sprengstoffgesetz aber da die Motoren ja nicht zum Sprengen verwendet werden trifft das auch nicht zu. Geändert von Blackpuma am 23. Oktober 2007 um 12:12 Einmal Weltraum und zurück! http://www.modellraketen.at http://wiki.modellraketen.at |
Reinhard
Überflieger Registriert seit: Sep 2003 Wohnort: Österreich Verein: TRA #10691, AGM Beiträge: 1186 Status: Offline |
Beitrag 131069
[23. Oktober 2007 um 13:31]
Hi,
das ist kein neues Pyrotechnikgesetz, sondern ein neues Buch zum bestehenden Pyrotechnikgesetz von 1974. Das erklärt auch wieso ich keinen Hinweiß auf ein neues Gesetz finden konnte. Im Grunde genommen steht da nichts Neues drinnen. Meist wird der Fehler gemacht, Modellraketen in die Kategorie "Pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke" aka Feuerwerk zu stecken. Dort gibt es Gewichtsgrenzen, z.B. 50gr für Kl II Gegenstände. Was aber noch viel schlimmer wäre - zumindest für mich - bei den Klassen III und IV existieren Flughöhenbegrenzungen, die so gut wie alles was nur irgendwie nach HPR aussieht, de facto illegal machen würden (100m und 200m). Zum Glück ist das aber nicht der Fall, weil die Antriebe in die Kategorie "Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke" fallen. In Deutschland gibt es dafür die Klassen T1 und T2. Bei uns gibt es nichts dass uns (von dieser Seite) explizit einschränkt. Meines Erachtens ist das auch gut so, da einem niemand große Motoren (weder BC noch AT oder CTI) große Motoren ohne gewisse Auflagen verkauft. So wird das m.W. auch in der Schweiz gehandhabt. Ich bin aber froh dass du den Link zu diesem Buch gepostet hast, dort steht das nämlich deutlich drinnen, was im Falle des Falles eine wertvolle Argumentationshilfe darstellen dürfte. Der Jurist vom Innenministerium mit dem ich seinerzeit telefoniert hatte bestätigte mir zwar dass es diesbezüglich keine Einschränkungen gibt, er konnte/wollte mir aber auch keinen "Persilschein" ausstellen dass das alles vollkommen legal wäre. Gruß Reinhard Geändert von Reinhard am 23. Oktober 2007 um 13:32 |
Neil
99.9% harmless nerd
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Delft Verein: SOLARIS Beiträge: 7776 Status: Offline |
Beitrag 131077
[23. Oktober 2007 um 13:45]
Hi,
ich finde den Punkt witzig, das Ballone mit Radarreflektor nicht gestartet werden dürfen. Da stellst sich mir folgende Frage: Was ist besser, ich sehe den Ballon nicht und Düse da rein, oder der erscheint auf dem Radar und ich kann drumherum fliegen? Auch ist die Frage, was mehr stört, eine Traube mit 49 4m Ballonen oder 51 normale 50cm Ballone? Darf ich micht dann an die 49 Traube dran hängen? Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Blackpuma
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2006 Wohnort: Graz Verein: Beiträge: 374 Status: Offline |
Beitrag 131079
[23. Oktober 2007 um 13:56]
Naja. Das kommt eben heraus wenn wenn Leute Gesetzte machen die keine Ahnung von den Dingen haben.
Ja das ist schon von 1974 aber der Scan zB. taucht hier das erste mal in der Form auf. Also sozusagen das erste Auftreten von Modellraketen. 2008 od. 2009 kommt allerdings ein neues Pyrotechnikgesetz. Also komplett überarbeitet. Hoffe nur das sie sich nicht das Deutsche zur Hilfe nehmen. Einmal Weltraum und zurück! http://www.modellraketen.at http://wiki.modellraketen.at |