Andreas B.
Grand Master of Rocketry

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Zitat: Original geschrieben von Arnd
Wir sollten froh sein, das es noch Leute wie Ernst gibt, die so einen T2 Schein Lehrgang anbieten. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich.
Hallo Michael, ich denke du hast da wirklich eine völlig falsche herangehensweise. Du darfst nich vergessen das es sich hier um ein Hobby handelt und alles ehrenamtlich organisiert wird. Wir sind in diesem Fall die Bittsteller und wollen etwas haben! So ein Lehrgang kostet, genau wie ein Flugtag, nun einmal Geld, die Größenordnung können die meisten leider überhaupt nicht einschätzen! Du musst akzeptieren das wir eine sehr kleine Szene sind und offenbar "der Markt" gedeckt ist, wer wirklich Interesse hatte, hat bereits einen entsprechenden Lehrgang in den vergangenen Jahren besucht und mehr Leute haben offenbar kein Interesse! Und wie Hagen und Arnd schon schrieben, wer wirklich will, findet einen Weg (z.B. Sprengschule Dresden) und muss dann eben die für 20 Teilnehmer kalkulierten Kosten als Einzelperson tragen. Wärst du wirklich dazu bereit? Wenn plötzlich trotz kostendeckenden Kalkulatzionen keiner mehr fliegen oder Bahn fahren will, kannst du doch auch nicht auf den Anbieter schimpfen. Ich bin mir sicher wenn du die Kosten für die Mindestteilnehmerzahl übernimmst würde sogar z.B. ein ICE mit dir alleine von München nach Hamburg fahren oder einer Flieger von Berlin nach Mallorca fliegen..... Übrigens, es steht dir natürlich auch frei dich aktiv in die Organisation eines T2-Lehrgangs mit einzubringen z.B. durch aktive Werbung in allen Modellraketenforen, in Modellraketenvereinen, an Schulen und Uni's, ganz einfach nur Interessenten "sammeln"! Hast du wirklich Zeit und Lust dazu? Würdest du das machen oder erwartest du das einfach von einer anderen Privatperson das diese seine Freizeit dafür aus reinem Idealismus opfert? Andreas
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studdy
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Hallo Andreas,
vielleicht habe ich nur eine andere sichtweise.
Gruß Michael
Es geht immer weiter.
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Neil
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Zitat: Im Prinzip kannst Du die T2-Schein Prüfung bei deinem dir zuständigen Beamten ablegen. Allerdings muß sich dieser erst einmal in die Materie einarbeiten und die entsprechenden Lehrgänge machen damit er als Lehrgangsträger anerkannt ist.
Das ist so nicht ganz richtig. Du kannst zu deinem Beamten gehen und ihn darum bitten dir den T2-Schein auszustellen. Es liegt dann bei diesem Beamten dein Fachwissen zu kontrollieren. Einfachste Variante für ihn wäre ein Zeugnis eines anerkannten Lehrganges zu akzeptieren. Der Beamte kann aber auch einfach mal die dicke Schwatte aus dem Regal ziehen und dich nach ein paar Paragraphen befragen. Kann er im übrigen nach dem Zeugnis immer noch. Er muss dir ja die Thematik nicht beibringen sondern nur prüfen. Er prüft ja auch ob du körperlich ung geistig in der Lage bist so einen Schein zu bekommen. Er trainiert dich aber nicht in z.B. Ausdauersport. Gruß Neil
Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.
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studdy
Raketenbauer

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Hallo,
Ernst Maurer hatte mir schon vor längerer Zeit den Rat gegeben mich mit dem Gewerbeaufsichtsamt oder dem Amt für Arbeitsschutz in Verbindung zu setzen und nach einer Einzelprüfung zu fragen. Vom zwingenden Besuch eines Lehrgangsträgers so wie die Pflichtfahrstunden beim Autoführerschein steht meines Wissens nichts im Gesetz.
By the way: Wieviel Personen außer Ernst gibt es eigendlich in Deutschland die diese Inhalte vermitteln könnten ? Also speziel für Raketen.
Ganz wichtig ist zu bemerken das vor dem Gesetz niemand ein Bittsteller ist ! Und die Sache mit dem "Hobby" kann auch durchaus anders gesehen werden. Halt eine Sache der Sichtweise :-)
Auch wurde nach den Kosten in der Vergangenheit gar nicht gefragt sondern "das Amt" bestand (!) auf eine Teilnehmeranzahl von mindestens 13 Personen.
Du kannst Dir für Geld zwar einen ICE mieten aber scheinbar (?) keine einzelne Fachkundeprüfung für Modellraketen.
Gruß Michael
Es geht immer weiter.
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Arnd
Raketenbauer
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Zitat: Ernst Maurer hatte mir schon vor längerer Zeit den Rat gegeben mich mit dem Gewerbeaufsichtsamt oder dem Amt für Arbeitsschutz in Verbindung zu setzen und nach einer Einzelprüfung zu fragen.
Michael, dann hast Du ja bereits einen guten Rat bekommen. Also hau in die Tasten, frag bei deinem zuständigen Amt wegen einer Enzelprüfung nach, und informier uns bitte ausführlich darüber was dabei rausgekommen ist. Ich sprech sicherlich im Interesse aller Raketeure die einen T2-Schein machen wollten welche Vorleistungen zu für so eine Einzelprüfung zu erbringen sind, wohin man sich wenden muß, welche Gesetze und Verordnunungen greifen, und vor allen Dingen was das ganze kostet. Was mich Persönlich interessieren würde, ist wie die vom Amt das mit der praktischen Prüfung händeln wollen. Eventuell können wir die ganze Sache mit dem T2-Schein vereinfachen und die T2-Schein Lehrgänge in Zukunft einsparen. Cu Arnd
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Hans R
Raketenbauer

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Hallo Michael, das von Arnd in seinem vorherigigen Posting angeführte, würde mich dann schon auch sehr interessieren. In meinem Zweithobby, welches ebenfalls mit "Sprengstoffen" zu tun hat ist es so, daß ich um die Erlaubnis nach § 27 SprG zu bekommen, Eine Sachkundeprüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger absolvieren muß. Mitglied in einem entsprechenden Verein/Verband sein muß, der mir dieses auch bestätigt Selbverständlich keinerlei Eintragungen im Zentralregister haben darf . Wenn ich eine dieser Voraussetzungen nicht erfülle werde ich von der Behörde einen negativen Bescheid bekommen. Dagegen kann ich dann Widerspruch einlegen und klagen, das kostet dann zunächst viel Geld , Nerven und der Ausgang ist sehr ungewiss. Dass die Erlaubnis nach § 27 für Raketenantriebe wieder eine andere ist als die Erlaubnis nach § 27 zum Erwerb von Nitro und Schwarzpulver zum Sportschiessen oder Jagen versteht sich von selbst. Wir leben in der Bürokratenrepubik Deutschland. .......Wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder Untertan einfach......
Grüßle aus dem wilden Süden, Reiner
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osmadie
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Hallo alle,
zum Thema, wie der Lehrgang auszusehen hat möchte ich gerne ein paar Worte schreiben:
So ein Lehrgang fällt nicht vom Himmel. Der Inhalt des Lehrgangs muss erst erarbeitet werden. Der thematische Umfang muss definiert werden, der zeitliche Rahmen muss festgelegt werden sowie Form und Inhalt der Prüfungen. All diese Dinge sind schon vor Jahren definiert worden. Dieser "Lehrgangsplan" wurde zusammen mit den entsprechenden Behörden entwickelt, so dass diese anschließend bereit waren, die staatliche Anerkennung für den Lehrgang zu erteilen. Somit sind also in diesem Lehrgangsplan u.a. festgelegt: - wie lange der Lehrgang mindestens zu dauern hat (Anzahl der Tage), - wieviele Unterrichtsstunden bei dem Lehrgang abzuhalten sind, - Wie lange die theoretische Prüfung zu dauern hat, - Wie die praktische Prüfung aussieht, - Wieviele Teilnehmer mindestens vorhanden sein müssen, - Welche Inhalte zu vermitteln sind, - ...
Ernst ist an diese Vorgaben gebunden. Was die Teilnehmeranzahl angeht, so liegen die hier kursierenden 13 Personen schon unter dem amtlich festgelegten Limit, d.h. hier waren die Behörden schon zu Verhandlungen bereit. Die Vorschläge, die hier teilweise schon unterbreitet wurden, würden bedeuten, dass der Rahmen des gesamten Lehrgangs neu mit den Behörden zu verhandeln wäre. Wenn jemand da ist, der das gerne machen möchte, wird es ihm keiner verbieten.
Diese Vorgaben sind nicht aus dem Gesetzestext abgelesen, aber die ergeben sich, wenn man mit den Behörden zusammen das Gesetz anwenden will. Da ist es dann auch möglich, dass - je nach Bundesland oder Zuständigkeitsbereich - die Lehrgänge unterschiedlich aussehen, da jeder Beamte andere Schwerpunkte legen wird.
Der Lehrgang, den Ernst anbieten kann, wird sich daher kaum von denen unterscheiden, die er bisher gehalten hat.
Noch was zu den Kosten und dem organisatorischen Aufwand: wie bereits geschrieben wurde, bedeutet die Durchführung eines solchen Lehrgangs für mehrere Personen einiges an Vorbereitung. Ernst hält den Lehrgang ja nicht alleine ab. Da sind noch 2 bis 4 andere Referenten, dazu mehrere Mentoren, die bei den Übungen unterstützen, während der Prüfung assistieren und beim Korrigieren der Prüfungen helfen. Da sind die 1 bis 2 Personen vom Amt, die bezahlt werden wollen. Da muss ein Raum für mehrere Tage gemietet werden. Für die Prüfungsflüge muss die Aufstiegsgenehmigung eingeholt werden.
Die Organisatoren machen die Sache ehrenamtlich (die müssen sich auch schon Wochen vorher auf den Lehrgang vorbereiten) aber ich denke, es ist selbstverständlich, dass sie nicht auch noch für ihre Fahrtkosten und Unterbringung aufkommen müssen. Übrigens: Die Organisatoren müssen sich auch für den Lehrgang Urlaub nehmen und teilweise über mehrere Hundert Kilometer anreisen, denn sie wohnen nicht alle in Ingolstadt...
Somit hoffe ich weiter auf Euer Engagement, dass Ihr Werbung für diesen Lehrgang macht. Aus meiner Rundfrage bei den 5 Personen vom Frühjahr 2010 habe ich von zweien eine positive Rückmeldung bekommen. Derzeit stehen auf meiner Liste also 11 Personen.
Ich weiß nicht, ob sich alle Interessierten aus dem Münchner Raum schon bei mir gemeldet haben.
@O Shovah: Martin, wenn Du diese Personen kennst, würdest Du diese bitten, sich bei mir per PN zu melden, falls nicht schon geschehen?
Viele Grüße Oliver
Der erste Schluck aus dem Becher der Wissenschaft führt zum Atheismus, aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott. Werner Heisenberg
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Hans R
Raketenbauer

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Hallo Oliver, Klasse und Danke!!!!! mehr ist eigentlich dazu nicht mehr zu sagen.
Grüßle aus dem wilden Süden, Reiner
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studdy
Raketenbauer

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Hallo,
O.K. ich sehe es ein. Um zunächst (!) meine Nerven zu schonen schau ich mal wen ich noch zur Teilnahme am Lehrgang motivieren kann. Rüdiger wird sicherlich auch mitmachen. Nebenbei werde ich mich in Geduld üben :-)
Gruß Michael
Es geht immer weiter.
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studdy
Raketenbauer

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Hallo Oliver,
welcher frühste Zeitraum wäre ab jetzt gesehen realistisch - Spätsommer/Herbst 2011 ? Falls jemand fragt. Wenn es "neue" Leute sind müssen die ja noch ggf. eine Schulungsrakete bauen.
Gruß Michael
Es geht immer weiter.
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