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Erwin Behner

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Beitrag 22241 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:09]

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Zitat:
Original geschrieben von Erwin Behner
Ich für meinen Teil finde es jedenfalls nicht sinnvoll, wenn man sich selber "kastriert" (um es mal krass auszudrücken) nur damit man verbissen die Begriffe der TRA irgendwie unterbringt.


Diese begriefliche Entgleisung meinerseits bitte ich zu entschuldigen. Ich sollte bei diesem Thema wohl doch mehr Zeit für's Posten verwenden.

Viele Grüße
Erwin

P.S.: Ich hätte es nachträglich rauseditiert, aber es wurde schon verwendet...
Erwin Behner

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Beitrag 22242 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:11]

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Zitat:
Original geschrieben von Erwin Behner
für die USA reicht mit das mal...


Nachdem ich es jetzt gelesen habe, muß ich mich leider korriegieren. Hast du auch die entsprechenden §§ die die Begriffe explizit erwähnen?
Erwin Behner

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Beitrag 22244 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:20]

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Zitat:
Original geschrieben von Stefan W
Wo ist denn bitte die Selbstkastration, wenn man versuchte - so wie in den USA - hier bei uns für "Modellraketen" mit eben dieser Spezifikation (Gewicht, Antrieb) eine allgemeine Aufstiegserlaubnis in §16 LuftVO für ungesteuerte Modellraketen reingeschrieben zu bekommen? Ich hielte dies gegenüber den derzeitigen 20g Treibstoff für einen gewaltigen Fortschritt, der dazu auch noch argumentativ sehr gut zu untermauern wäre.


Verstehe ich jetzt nicht. "Modellraketen" sollen doch nur noch bis 20g Treibstoff gehen, wo liegt der Vorteil?

Außderdem die bevorstehenden Änderungen betreffen doch das SprengG nicht die LuftVO, oder hab ich da etwas falsch im Hinterkopf? Und da gibt es wie Tom schon sagte derzeit die Grenze 20g. Für das TRA-Modell wären weitere Unterteilungen also Beschränkungen nötig und da frage ich mich wozu?
Oliver Arend

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Beitrag 22246 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:26]

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Es geht Stefan bei der Aufstiegserlaubnis wohl um Raketen generell. Ob das nun Modellraketen, Raketenmodelle, Medium-Power-, High-Power, Experimental-, Amateur- , einfach nur Raketen, Flugmodelle mit Raketenantrieb, Flugkörper mit Raketenantrieb oder aufgepumpte Wasserflaschen sind, ist sicherlich egal.

Und es geht auch nicht darum, im Bereich über 20 g weiter zu reglementieren, sondern die 20 g Grenze weiter nach oben verschieben, um weniger Reglementierung in mittleren Bereichen zu erreichen.

Oliver
Erwin Behner

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Beitrag 22247 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:36]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
Wo besteht die Mehr-Regulierung, wenn wir Treibsätze bis 160 Ns Gesamtimpuls (oder 100 g Treibstoff, oder wie man es definieren will) ohne weiteres fliegen können, also keinen T2-Schein brauchen und keine Aufstiegserlaubnis nach §16 LuftVO? Ich hielte das für eine ganz erhebliche Erleichterung!


Also entweder verstehe ich da etwas falsch oder du. Soweit mir bekannt, gilt bei Stefan's ab 20g nach wie vor T2!

Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
Und ein Level-Zert.-System auf Vereinsbasis (was in Deutschland wohl eher undurchsetzbar ist) ist definitiv weniger Regulierung als ein T2-Schein mit Lehrgang, Antrag beim Ordnungsamt und hohe Kosten.


Was sag ich? Level-Zert. auf Vereinsbasis aber nicht ins Gesetz!

Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
Und Erwin, die Luftfahrtbehörde musst Du mir zeigen, wo man "kurz anruft" und sagt: "Ich hab n T2-Schein und geh jetzt fliegen".


Wenn du "jetzt" durch "in zwei Tagen" ersetzt kommt das bei Herbert mittlerweile fast hin. Aber ich hab's geahnt, auf was es mir ankam wurde mal wieder nicht verstanden. frown Irgendjemand der mich versteht ?

Viele Grüße
Erwin
Oliver Arend

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Beitrag 22248 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:42]

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Selbst wenn noch T2 gilt ist zumindest die ganze luftrechtliche Seite erschlagen. Da liegt nämlich die zweite Krux, sobald man einen T2-Schein sein eigen nennt. Und wenn ich fliegen gehe, dann meist nachdem ich aus dem Fenster gekuckt und Thomas angerufen habe ("Haste mal ausm Fenster gekuckt? -- Jo. Inner Viertelstunde aufm Feld. -- Ok, bis dann.") ;-) Und wenn ich zwei Tage vorher anrufe, bringt mir das auch nicht wirklich viel.

Dass man einen I284W nicht einfach so fliegen sollte, sehe ich ja ein. Aber eine Bündelung mit drei oder vier Held 5000 müsste doch ebenso "einfach so" wie ein einzelner C6-3 möglich sein.

Oliver
Erwin Behner

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Beitrag 22249 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:49]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend
Es geht Stefan bei der Aufstiegserlaubnis wohl um Raketen generell. Ob das nun Modellraketen, Raketenmodelle, Medium-Power-, High-Power, Experimental-, Amateur- , einfach nur Raketen, Flugmodelle mit Raketenantrieb, Flugkörper mit Raketenantrieb oder aufgepumpte Wasserflaschen sind, ist sicherlich egal.

Und es geht auch nicht darum, im Bereich über 20 g weiter zu reglementieren, sondern die 20 g Grenze weiter nach oben verschieben, um weniger Reglementierung in mittleren Bereichen zu erreichen.

Oliver



Lies mal nochmal bei in den entsprechenden Fred's in der Rubrik "Gesetzliches" nach. Abropo kannst du mal das Thema teilen und den letzten Teil auch dorthin verschieben?

Viele Grüße
Erwin
Erwin Behner

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Beitrag 22250 [Alter Beitrag20. November 2002 um 19:56]

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Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, dass zumindest im SprengG keine Unterteilung in Richtung TRA notwendig/sinnvoll ist?

Viele Grüße
Erwin
Johannes (Axe) Haux

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Beitrag 22252 [Alter Beitrag20. November 2002 um 20:33]

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Zitat:
Original geschrieben von Erwin Behner

Verstehe ich jetzt nicht. "Modellraketen" sollen doch nur noch bis 20g Treibstoff gehen, wo liegt der Vorteil?

Außderdem die bevorstehenden Änderungen betreffen doch das SprengG nicht die LuftVO, oder hab ich da etwas falsch im Hinterkopf? Und da gibt es wie Tom schon sagte derzeit die Grenze 20g. Für das TRA-Modell wären weitere Unterteilungen also Beschränkungen nötig und da frage ich mich wozu?




Hi Erwin,

sorry, ich war einen Tag offline.

Modellraketen gehen AFAIK bis G.
Das waehre fuer uns schon ein grosser Fortschritt.

Das T2-Aequivalent gibt es in USA auch. Dort ist es die LEUP (low explosives user permission (aus dem Kopf!)).
Diese LEUP steht ganz unabhaengig vom Levelsystem der TRA/NAR.
Jeder der grosse Raketenmotoren lagern will braucht diese LEUP.
Um Motoren ueber die Staatengrenze zu bekommen braucht man die LEUP.

Die LEUP ist fuer den Staat die Bestaetigung, dass der Inhaber mit 'potentiell sprengfaehigen Gemischen' umgehen kann.

Wenn wir ein System entsprechend dem US-System einfuehren wueder das bedeuten:

Modellraketen bis zu einer bestimmten Grenze (anzustreben 'G') sind so frei zu fliegen wie heute '20g'.
Darueber hinaus will der Staat wissen, dass die Jungs das auch koennen und es ist ein §27 notwendig der <b>alleine Sprengstoffwissen</b> beinhaltet.
Diese grundsaetzliche Wissen kann ueber Schulen (wie z.B. Dresden) oder staatlich anerkannte Kurse (z.B. von Vereinen) vermittelt werden.
Das raketentechnische Wissen ist in Vereinshand und wird dort weitergegeben. Die Vereine verpflichten sich dem Gesetzgeber gegenueber entsprechende Kurse und Schulungen abzuhalten und den Zugang zu begrenzen.
Diese Grenzen sind natuerlicherweise H-I, J-L und M-.
Diese Stufen sind nicht aus 'Spass so' sondern vernuenftig.

H-I sind 161 - 640Ns, also Schub bis ca. 50Kg.
Dass das nicht so ohne weiteres zu beherrschen ist leuchtet ein - denke ich.
J-K sind 641 - 5120 Ns, das sind Schuebe im mehrere 100Kg Bereich, wirklich eine andere Klasse. Pappe ist hier z.B. absolut fehl am Platz. Metall ist Pflicht.
M- sind Schuebe von mehreren 100kg bis in den Tonnenbereich - ich denke, auch unstrittig, dass das eine eigene Klasse ist.

Das US-System ist eben zweigeteilt. Ein LEUP-Inhaber kann nicht K fliegen. Ein Level 2-Flieger ohne LEUP die Motoren nicht lagern.
AFAIK ist eine LEUP jedoch nicht notwendig wenn der Haendler den Motor auf das Flugfeld bringt und ihn bei 'Nichtverbrauch' wieder mitnimmt (das waehre auch eine schoene Sache, leider glaube ich kaum dem deutschen Gesetzgeber 'verklickerbar').

Dazu kommt noch das Flugrecht. Hier gehoert auch die 'G' Grenze rein. Darueber hinaus ist es (glaube ich) unstrittig, dass eine Luftfreigabe wirklich sinnvoll und notwendig ist.

Ich hoffe zu Klaerung beigetragen zu haben, Johannes

Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können. (Johann Nepomuk Nestroy)
Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird. (Ernest Hemingway)
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Otto Fürst von Bismarck)
Johannes (Axe) Haux

Poseidon

Johannes (Axe) Haux

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Beitrag 22255 [Alter Beitrag20. November 2002 um 20:57]

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Nachtrag,

es geht nicht darum etwas zu verlieren (unbegrenzte Motoren nur mit §27).

Es geht darum dem Gesetzgeber etwas anzubieten.
Das Angebot lautet: Wir geben unsere Freiheit her um uns selbst zu beschraenken in dem wir verschiedene Stufen des Zugang einfuehren.
Im Gegenzug dazu hebt der Gesetzgeber die 20g Grenze im SprengG und Flugrecht auf 160Ns Impuls an.

Ich denken jeder Raketenflieger mit Herz fuer die Sache geht diesen 'Deal' ohne grosse Bedenken ein.
Das Levelsystem stoert uns nicht, da wir als 'fitte' jederzeit den Level erwerben koennen den wir wollen.

Gruss Johannes

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