Juerg
SP-Schnüffler
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Zitat: nur reinen Spaß ohne Sport, Lehre, Forschung darfst Du (aufs Raketenfliegen mit Motoren >160 Ns Impuls in Deutschland jedenfalls) nicht haben.
Na, wenn ich so viel Spass habe, dass sich meine Mundwinkel nach oben ziehen, dann strenge ich doch meine Gesichtsmuskeln an, ich treibe also Sport! (Man kann Probleme auch schaffen wo keine sind...) Gruss Jürg
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Peter
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Zitat: Original geschrieben von Erwin Behner Es gibt künftig also drei Grenzen: T1 bis 19,99 Gramm - Erwerb ab 18 Jahren (wie gehabt) T2 ab 20 bis 124,99 Gramm - Erwerb nur mit Erlaubnis nach §7 bzw. §27 (bis zu dieser Grenze kann die BAM eine Ausnahmegenehmigung erteilen, die jedoch strickter Reglementiert wird als bisher) RG ab 125 Gramm - Erwerb nur mit Erlaubnis nach §7 bzw. §27 (Explosivstoff)
An dieser Stelle würden wohl viele gerne wissen, was das genau für Auswirkungen hat. Nämlich der Unterschied zwischen "pyrotechnischen" Motoren bis 75/125g Treibstoffgewicht und den "explosionsgefährlichen" Motoren ab 125g Treibstoffgewicht. (Mal abgesehen davon, daß die Unterteilung hanebüchener Blödsinn ist und nur jemandem einfallen kann, der fachlich überhaupt nicht durchblickt. Als ob die Motoren mit dem 126. Gramm anfangen zu explodieren, und darunter nicht. Wobei Raketentreibstoff chemisch kein Sprengstoff ist, usw. ) Konkret gefragt: wenn z.B. ATs oder andere zugelassen werden, beschränken sich die neu zugelassenen Motoren dann auf <75/125 Gramm Treibstoff? Und wenn es zugelassene ATs über 125g mit EU Baumustergenehmigung gibt, was können wir damit anfangen? Genügt ein T2 Schein um sie zu erwerben? Wie sieht es mit Transport/Lagerung/Handel aus?
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Rolf
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Zitat: Konkret gefragt: wenn z.B. ATs oder andere zugelassen werden, beschränken sich die neu zugelassenen Motoren dann auf <75/125 Gramm Treibstoff?
Unter 125 Gramm kommt er nach T2, drüber RG. Haste den Fachkundelehrgang nach RG besucht, darfste (vielleicht) beides verwenden, T2 eben nur T2, aber auch kein T2 Bühnenfeuerwerk ( da beschränkt auf den Aufstieg von Raketen). Da könnte man unendlich drüber diskutieren. Zitat: Original geschrieben von Peter Quartier Und wenn es zugelassene ATs über 125g mit EU Baumustergenehmigung gibt, was können wir damit anfangen? Genügt ein T2 Schein um sie zu erwerben? Wie sieht es mit Transport/Lagerung/Handel aus?
Na ja, so kompliziert wäre das nun wirklich nicht. Mit dem banalen T2 Schein gings natürlich nicht mehr, da würde man dann einen "RG"-Schein benötigen (eigentlich ja kein Schein, sondern eben nur die entsprechend nachgewiesene Fachkunde für derartige Raketen. So ein Lehrgang wäre sicherlich interessant). Handel, na ja...wohin? in den Osten? (Scherz) Transport: Wenn sich da einer eine Änderung der GGVS parallel einfallen läßt, gehts vielleicht mit einem zugelassenen Fahrzeug mit "Beflaggung"... Lagerung: Bestimmt nicht mehr unter dem Kopfkissen als Kleinmenge, sondern in einem zugelassenen Lagerbunker etc. (was auch nicht so dumm wäre). Nun ja, wird aber eben alles doch komplizierter, wies eben bisher ist und eigentlich völlig unnötig. Vielleicht sollte man die Leute mehr mit Kleinstraketen beschäftigen, dann bleibt weniger Zeit für was anderes.
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Peter
alias James "Pond"
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Im Klartext:
1) T2 wird in Zukunft auf maximal 75 bzw. 125 Gramm pro Motor beschränkt sein.
2) Motoren über 125g Treibstoff können zwar eine EU Baumusterzulassung haben, doch im richtigen Leben ist das genauso, als wären sie verboten.
3) Die Auflagen für Transport und Handel sind so scharf, daß es selbst mit RG Erlaubnis einem Verbot der Motoren gleichkommt.
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Peter
alias James "Pond"
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Nachbemerkung: hier ging es anfangs um "Qualifizierungsstufen". Da hat wohl im Lichte dieser Einschränkungen die Kennzeichnung "Satire" gefehlt. Denn wenn ich einen T2-Schein gemacht habe, dann besitze ich ganz zweifelsohne die fachliche Eignung, um einen Motor mit bescheidenen 125g Treibstoff richtig einsetzen zu können.
Obwohl, vielleicht sehe ich das zu eng. Nein, ich nehme alles zurück. Wenn schon Level, dann aber richtig, nämlich Level 21-125. Pro Gramm zusätzlichen Treibstoff eine neue Fachkundeprüfung. Ab dem 75. Gramm werden die Prüfungsmotoren im "Schwertransport, der nicht überholt werden darf" unter strenger GSG 9 Bewachung direkt an den Startplatz gefahren.
Dort muß man sich dann aber damit begnügen, eine Computersimulation des möglichen Prüfungsfluges anzusehen. Denn inzwischen ist eine weitere Behörde auf die Idee gekommen, das Anzünden von Motoren > zwei Unzen als Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz zu bewerten.
Und wer diesbezüglich eine Ausnahmegenehmigung beantragt, wird vorsorglich in Schutzhaft genommen..
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Rolf
Epoxy-Meister
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Zitat: Original geschrieben von Peter Quartier Wenn schon Level, dann aber richtig, nämlich Level 21-125. Pro Gramm zusätzlichen Treibstoff eine neue Fachkundeprüfung.
Volle Zustimmung. Ich werde dann gleich die Zulassung als Ausbilder beantragen (wie Mr. Hummig im süddeutschen Raum). Ein riesen Geschäft: 500 Euro pro Lehrgang, vielleicht noch praktische Ausbildung a 100 Euro pro Start... Natürlich gibts nen Lehrgang von > 20 bis < 75 Einen von 75 bis 125 und den großen ab 125. Zulassung nur, wenn man die Lehrgänge drunter hat Sorry, aber wollt IHR das wirklich? Die Zertifiziererei ist der Alptraum (oder die Geschäftsidee) schlechthin. Wie mit dem Führerschein: Wer ihn heute macht, hat morgen weniger Ärger.
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Tom
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Zitat: Original geschrieben von Rolf
Sorry, aber wollt IHR das wirklich?
Hi Rolf, ich weiss momentan gar nicht mehr ich mit diesen ganzen Aussagen ><=<> 125 gr. anfangen soll. Was heisst das jetzt im Klartext ? Ist der T2 Schein jetzt für die Füsse oder ... ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeiner nen T2 Schein macht um auf 125gr begrenzt zu werden. Kann da einer mal Licht ins Dunkel bringen, oder muss ich bis zum WoE in Haid warten ? Tom *der momtentan überhaupt nicht mehr durchblickt*
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Andreas H.
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Ich glaub', ich such mir doch ein anderes Hobby!
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Rolli
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und wenn ich dann erst mal Rentner bin, ziehe ich sowieso nach Florida. Kannst mich dann besuchen Andreas, vielleicht starten wir da eine etwas kleinere Rakete, nur so zum Spaß natürlich. Grüße nach dem Vogtland, Rolli
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Herbert
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Hallo Tom,
Du hast Dich aber ganz schön ver .... äh, auf den Arm nehmen lassen.
Ganz einfach: Den T2-Schein, wie er hier bezeichnet wird, gibt es nicht bzw. hat es nie gegeben. Er war nur eine Wortvereinfachung für "Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesesetz", für manche "Erlaubnis nach § 7 SpG" (für gewerblich Tätige). In die Erlaubnis schreibt das Gewerbeaufsichtsamt bzw. Ordnungsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz usw. das rein was im Lehrgang und zur Prüfung bescheingt wird und was Du beantragst. (Natürlich nicht mehr als nach der Prüfung bescheinigt wird). Wir, die RAMOG als Lehrgangsträger, können zur Prüfung jeweils nur das bescheinigen, was zur Zeit gesetzlich aktuell ist, das waren mal Motoren der Klasse T 2, dann gab es nur Motoren der Klasse RG, dann wieder T2 und morgen vielleicht XXY. Also nicht kopfscheu machen lassen. Vielleicht bringt Haid ein bißchen mehr Klarheit, wenn wir in gemütlicher Runde darüber reden können.
Herbert
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