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Andreas H.

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Beitrag 89070 [Alter Beitrag12. November 2005 um 16:17]

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Zitat:
Original geschrieben von Hendrik

meine "Allgemeine personenpezogene Aufstiegserlaubnis für T2" macht bei mir, wie auch für Michael, die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg und Detmold für uns zu einem einzigen T2-Startgelände.....



Ihr Glücklichen!

Wer kann einen Rat geben, was ich noch tun kann, um mein Recht auf eine solche Genehmigung durchzusetzen? Ich möchte aber nicht unbedingt gegen den Freistaat Sachsen klagen!

Gruß Andreas
Achim

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Achim

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Beitrag 89089 [Alter Beitrag12. November 2005 um 19:53]

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Was soll ich da erst sagen? ich kann inzwischen überhaupt nicht mehr fliegen. Mittelfranken ist total überbevölkert.

Nur mal ein Beispiel wie in der Gegend hier jedes geeignete Gelände an einem schönen Tag aussieht.


Der größte Feind des Erfolges ist die Perfektion
J.Boegel

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Beitrag 89100 [Alter Beitrag12. November 2005 um 21:23]

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Zitat:
Original geschrieben von Andreas Hader
Wer kann einen Rat geben, was ich noch tun kann, um mein Recht auf eine solche Genehmigung durchzusetzen? Ich möchte aber nicht unbedingt gegen den Freistaat Sachsen klagen!





Entweder Du belaberst Deinen Sachbearbeiter solange das er sagt:"Ok, kann ich machen".

oder

Verklagen und Dein Recht halt durchsetzen.


Alternativ eben Schwarzfliegen, wovon ich selbstverständlich nur abraten.
Starten ohne Aufstiegserlaubnis ist eine OWi und kann mit bis zu 50€ geahndet werden.

Gruß Jens

Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen.
Neil

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Neil

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Beitrag 89104 [Alter Beitrag12. November 2005 um 21:39]

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Hi,

waren das nicht 50.000€?

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


Tom

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Tom

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Beitrag 89130 [Alter Beitrag13. November 2005 um 09:09]

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Zitat:
Original geschrieben von J.Boegel

Alternativ eben Schwarzfliegen, wovon ich selbstverständlich nur abraten.
Starten ohne Aufstiegserlaubnis ist eine OWi und kann ...





Davon kann ich auch nur abraten !
Überlegt mal, was macht die Versicherung wenn was passiert und man keine Aufstiegserlaubnis hat ?

cold
Tom
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Beitrag 89158 [Alter Beitrag13. November 2005 um 15:41]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil


..waren das nicht 50.000€?





Das war das mit dem Grundstück und dem Betretungsrecht.

Zitat:
Original geschrieben von Tom

Davon kann ich auch nur abraten !
Überlegt mal, was macht die Versicherung wenn was passiert und man keine Aufstiegserlaubnis hat ?




Genau, deshalb bleibt einem unterm Strich nix andere übrig als zu Klagen oder eben nicht zu fliegen.

So war das gemeint wink

Gruß Jens

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Oliver Arend

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Beitrag 89210 [Alter Beitrag13. November 2005 um 23:43]

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Dir hat niemand Dein Recht auf Deine Aufstiegserlaubnis verweigert. Du musst nur eben bestimmte Voraussetzungen erfüllen (was Du bisher wohl nicht getan hast). Auch wenn Du klagst, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass Du Dein Recht durchgesetzt bekommst. Bei der Tragweite einer solchen Erlaubnis könnte ein Richter Dich dazu verpflichten, die Voraussetzungen alle zu erfüllen, ohne Dir dabei Deine Rechte zu beschneiden.

Schreib doch mal ne Mail an Walter Felling (?), was er dazu sagt.

Oliver
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Beitrag 89260 [Alter Beitrag14. November 2005 um 17:03]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend


1)Dir hat niemand Dein Recht auf Deine Aufstiegserlaubnis verweigert. Du musst nur eben bestimmte Voraussetzungen erfüllen (was Du bisher wohl nicht getan hast).

2)Auch wenn Du klagst, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass Du Dein Recht durchgesetzt bekommst.

3)Bei der Tragweite einer solchen Erlaubnis könnte ein Richter Dich dazu verpflichten, die Voraussetzungen alle zu erfüllen, ohne Dir dabei Deine Rechte zu beschneiden.

4)Schreib doch mal ne Mail an Walter Felling (?), was er dazu sagt.

Oliver




1)
Geb mal acht,Schnuckiputz: Wenn ein Antwortschreiben mit "...Aufstiegsgenehmigung für Modellraketen lehnen wir grundsättzlich ab." sagt das aus das man sich auch eher wenig bis gar nicht um etwaige Vorraussetzungen scheert.
btw.: Gut das wenigstens Du zu wissen meinst was ich meinem Beitrag alles beigefügt habe und was nicht wink

2)
Da habe ich einen gesetzlichen Anspruch drauf denn es ist ja meinersteits ein Bedürfnis da.
Im Zweifel würde es drei Instanzen geben. Außerdem ist das Risiko kalkulierbar, sonst würde es auch keine versicherung geben die sich bereit erklären die Schadensregulierung zu übernehmen; ich denke das die Abwägen können was ein Verlust- od. Profitgeschäft ist.

3)
Hab ich was gesagt das ich nicht bereit wäre sochlchen Auflagen nicht nachzukommen?
Ich habe mich selber schon auf 1000N/s reglementiert, hätten auch 5000N/s sein können.

4)
Schon erledigt, sagt selber das er mit Raketen u.dgl. keinen Ahnung hat, habe seinerzeit die Kontaktadresse von einem Kollegen bekommen der zwar auch auf dem gebiet nicht fit war, sich aber wenigstens drum kümmern wollte.

...und ich bin sogar noch einen Schritt weioter gegangen: Die RAMOG hat sich seinerzeit dazu bereit erklärt eine "Schulung" für meine zuständigen Sachbearbeiter hier in Kassel durchzuführen damit die Jungs wisen mit was sie da eigentlich zutun haben und was sie da beurteilen und abwägen sollen.
Das Ganze fand auch statt, bedauerlicherweise glänzten aber die Sachbearbeiter durch Abwesebheit während des Vortrags.




Deshalb sehs mir nach wenn ich auf Deine ersten zwei Zeilen etwas allergisch reagiere big grin



gruß Jens

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 89309 [Alter Beitrag14. November 2005 um 19:20]

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Sorry, der Post war auf Andreas' Posting bezogen, in dem das alles aufgelistet war, und er wohl aber nicht versucht hatte dem nachzukommen. Was ich ihm nicht übelnehmen kann.

> Aufstiegsgenehmigung für Modellraketen lehnen wir grundsättzlich ab.

Was schlicht und ergreifend nicht rechtens ist. Gegen den Satz alleine könnte man wiederum klagen...

Oliver
Andreas H.

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Beitrag 89315 [Alter Beitrag14. November 2005 um 19:58]

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Naja, mit einer allgemeinen, personenbezogenen Aufstiegsgenehmigung im Sinne von §16 Abs. 6 hat das, was die da von mir wollen ja nicht mehr viel zu tun. Das Gelände und das ganze andere Gedöns spielt dafür eigentlich keine Rolle. Deshalb heisst sie ja "allgemeine" Aufstiegsgenehmigung. Was alles notwendig und zu veranlassen ist, wie geeignetes Gelände, Genehmigung des Grundstückseigentümers, Anmeldung beim Ordnungsamt u.s.w., liegt ja normalerweise in meiner Verantwortung. Deshalb heisst sie "personenbezogen". Ich weiss nicht, ob der Herr im Amt das alles überhaupt verstanden hat.
Seine Auflagen dürften sich meiner Meinung nach nur auf die Flughöhe, ab welcher die Flugsicherung eingeschaltet werden muss (normalerweise örtliche Höhe des unkontrollierten Luftraumes), die Masse des Flugobjekts, meinetwegen auch die Stärke der Antriebe (was ihn aber eigentlich auch nichts angeht) beschränken.
Ich werde demnächst mal einen neuen Antrag stellen und versuchen, mit seiner Kollegin zu verhandeln. Die soll etwas aufgeschlossener sein.fg

Die Klage wäre das letzte Mittel!

Gruß Andreasroll eyes (sarcastic)
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