Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Ermittlungsverfahren #2
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Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 97856 [Alter Beitrag21. März 2006 um 20:05]

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Tja, früher galt mal sowas wie die Unverletzlichkeit der Wohnung als im Grundgesetz verankertes hohes Gut. Das scheint sich in den letzten Jahren irgendwie unbemerkt geändert zu haben.

Marxi: Hast Du denn von dem Durchsuchungsbefehl eine Kopie erhalten? Steht da der Name der Richters, der die angeordnet/genehmigt hat drauf? Mich würde ja schon mal interessieren, wie man aus dem Kauf von Schwefel (wird z.B. bei Gärtnern gerne zur Pilzabwehr bei Pflanzen eingesetzt, kann man aber auch an die Hausecke streuen, damit Nachbars Fiffi da nicht mehr dranpinkelt und Mauerschäden verursacht) und Kupferoxid (nimmt man z.B. als grüne Farbe beim Töpfern/Glasieren) einen dringenden Tatverdacht und/oder eine Lebensgefahr für Einzelpersonen oder gar die Allgemeinheit herleitet.

Falls Du einen Anwalt einschalten solltest: frag' den mal nach dem Begriff "Fachaufsichtsbeschwerde".

Ansonsten scheinen die Kommentare HIER aktueller denn je...

Geändert von Stefan Wimmer am 21. März 2006 um 20:12


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Tom

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Tom

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Beitrag 97857 [Alter Beitrag21. März 2006 um 20:06]

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Es ist wirklich unglaublich.

Ich warte auf den Tag, an dem jeder Autofahrer der einen 5 ltr. Kanister mit Benzin, eine leere Wasserflasche,
sowie Klopapier und ein Feuerzeug im Auto dabei hat, als mutmaßlicher Attentäter verfolgt wird...
Man könnte ja daraus einen Brandsatz zum Werfen bauen ...

Wenn man nicht heulen soll, dann muss man sich totlachen um das zu ertragen.

Tom
Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 97861 [Alter Beitrag21. März 2006 um 20:18]

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Genau:
Und wehe wenn die Frau des Richters in ihrem Haushalt gleichzeitig Nagellackentferner und H2O2 als Desinfektions/Blondierungsmittel hat und sie dann jemand wegen des Besitzes der zur Herstellung von Sprengstoff (Vdet = 5500m/s) notwendigen Chemikalien denunziert/anzeigt. Dann möchte ich mal sehen was dann passiert...
(Na ja: wahrscheinlich nichts. Wie war das mit den Krähen und den Augen?)

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Oli4

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Beitrag 97869 [Alter Beitrag21. März 2006 um 21:46]

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Ja, der Artikel in Heise ist spitzenklasse und stellt mal ziemlich objektiv dar, wie schlimm es hier in Deutschland mit der (unrechtmäßigen) Überregulierung steht. Da muss man sich wirklich nicht wundern, dass es hier zulande mit PISA & co. nicht weit her ist, wenn jeglicher Forscherdrang schon im Keim erstickt wird.

Mich würde aber auch mal interessieren, ob die einen Durchsuchungsbefehl hatten und wenn ja, mit welcher Begründung. Und wie läuft das denn: Die kommen da einfach rein, stellen Deine Bude auf den Kopf und die Nachbarn bekommen das brühwarm mit. Anschliessend tun die so als sei nix gewesen und ziehen ab? Prima, so bringt man ungescholtene Bürger in Mißkredit - das ist ja Rufmord! angry Dazu fällt mir der Film "Staatsfeind No.1" ein - auch aktueller denn je!

cheers
Oli4

Geändert von Oli4 am 21. März 2006 um 21:51


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Stefan Wimmer

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Stefan Wimmer

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Beitrag 97872 [Alter Beitrag21. März 2006 um 22:25]

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Hallo Oli4,

sicher hatten die einen Durchsuchungsbefehl. Ist ja auch leicht genug zu bekommen: siehe HIER

Und falls sich Marxi oder sonst jemand aus dem Forum hier an folgender Aktion beteiligen möchte: hier ein Link auf einen offenen Brief zu dem Thema.

Armes Deutschland!

Geändert von Stefan Wimmer am 21. März 2006 um 22:25


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tr0815

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Beitrag 97879 [Alter Beitrag22. März 2006 um 09:42]

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@Marxi
Zitat:

Mittlerweile bin ich sehr auf den erneuten Besuch gespannt, da ich insbesonders auf die Frage, ob ich nun als Unschuldiger dennoch aktenkundig geworden bin, Klärung möchte!




Im polizeilichen Führungszeugnis stehen Vorstrafen:
- rechtskräftige Verurteilungen
- Strafbefehle
- offene Ermittlungsverfahren

Genaueres siehe Bundeszentralregistergesetz (BZRG)!

Wenn das "Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz"
eingestellt wird, dann kann diese Sache auch nicht in Dein Führungszeugnis.

Christoph
robby2001

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Beitrag 98087 [Alter Beitrag26. März 2006 um 14:28]

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Moin Marxi!

Ich hab mir diesen Fred auch mit größtem Interesse durchgelesen und hab deine Story
gestern mal einem Freund erzählt. Der gab mir sogleich ein ziemlich interessantes PDF
mit (siehe Anhang). In der Datei stehen so einige Ratschläge und Tipps drin, denn man
hat während der Hausdurchsuchung auch noch so einige Rechte.

Zum Beispiel hast du geschrieben, dass du während der Durchsuchung die Zimmer nicht
betreten durftest. Das Recht hast du aber! Die Beamten haben in dem Fall unrechtmäßig
deine Freiheitsrechte eingeschränkt, das war ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung!
Du darfst dich während einer Durchsuchung in deiner Wohnung frei bewegen!

In der Datei stehen auch noch einige andere interessante Sachen. Zum Bleistift fragen
die Beamten gerne: "Sie haben doch nichts dagegen, wenn wir uns mal da und dort
umschauen?", obwohl sie für diese Räume/Wohnungen keinen Hausdurchsuchungsbefehl
haben. Wenn man diese Frage verneint gibt man automatisch sein Einverständnis welches
nachher juristisch nicht mehr angefochten werden kann.

Also mal aufmerksam durchlesen, auch wenn´s in etwas schlechtem deutsch geschrieben ist.
Für die Richtigkeit übernehme ich natürlich keine Haftung.
Anhang: was_tun_bei_einer_hausdurchsuchung.pdf

Gruß Robert
Beniko

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Beitrag 98376 [Alter Beitrag30. März 2006 um 18:10]

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Hallo Ihr Mitbetroffenen,
auch ich hatte Besuch - vom LKA - 5 Männer und eine Frau, die aus dem gleichen Grund eine Hausdurchsuchung durchführten. Leider war ich zum Zeitpunkt von deren Eintreffen beim Arzt. Als meine Frau die Tür öffnete, fiel sie aus allen Wolken!!!
Als sie die Dienstausweise und danach den Durchsuchungsbeschluß von den "Zivilisten" verlangte (schaut viele Krimis), wurde ihr gesagt: "wenn Sie uns nicht 'reinlassen verschaffen wir uns gewaltsam Einlass". (!!!!!!! "Grundrechte" ???) - Sie verständigte mich dann über Händi, damit ich keinen Herzkasper erleide, wenn ich Heim komme.
Nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe, erklärte dieser mir, daß es heutzutage überhaupt kein Problem sei, einen Durchsuchungsbeschluß zu bekommen, da kein Richter sich die Zeit nehmen würde, die Begründung zu lesen. Folglich leben wir heute in den Resten der Demokratie von 1949, zum Teil durch gesetzgeberische Reaktionen auf die Bader-Meinhoff-Verbrecher. Die daraus resultierenden Änderungen (Verschärfungen) des Sp-Gesetzes wurden nie mehr auf ein Niveau, vergleichbar den Sp-Gesetzen in unseren europäischen Nachbarländern, zurückgenommen.

M. f. G.
Benedikt
Tom

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Beitrag 98381 [Alter Beitrag30. März 2006 um 18:58]

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Zitat:
Original geschrieben von Beniko

Die daraus resultierenden Änderungen (Verschärfungen) des Sp-Gesetzes wurden nie mehr auf ein Niveau, vergleichbar den Sp-Gesetzen in unseren europäischen Nachbarländern, zurückgenommen.



Das ist eine sehr gute Kernaussage.
Wenn man erstmal reguliert wird, dann immer im verschärfteren Sinne.
Nichts wird irgendwie in irgendeiner Richtung mehr "zurück" liberalisiert.
Wenn man bedenkt, was man vor ein paar Jahren alles in einer Drogerie ganz offiziell und frei zu kaufen bekam...
...heute bekommt man schon bald Probleme beim kauf von Grillholzkohe, man könnte ja SP draus herstellen wollen.

Die einzige liberale Lösung ist NOCH unser T2 Schein... doch wie lange noch ?

Gruß
Tom

Neil

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Beitrag 98383 [Alter Beitrag30. März 2006 um 20:17]

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Zitat:
"wenn Sie uns nicht 'reinlassen verschaffen wir uns gewaltsam Einlass". (!!!!!!! "Grundrechte" ???)



und was ist aus den netten Menschen geworden? Haben sie das gefunden wonach gesucht wurde, haben sie nachher ein Verfahren oder ähnliches bekommen wegen dem eindringen?

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


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