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FabianH

Grand Master of Rocketry


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FabianH

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Beitrag 112565 [Alter Beitrag30. Januar 2007 um 16:09]

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Zitat:
Original geschrieben von Pyroflash

1. "Aber es gibt doch eine T2-Zulassung mit der Nummer BAM-PT2-0024 für den BC-360".

Ich habe das von der BAM prüfen lassen. Diese BAM-Zulassung ist zum 31.12.2002 erloschen und wurde versehentlich nicht aus der BAM-Liste gelöscht. Daher taucht sie auch noch im Internet auf. Beim nächsten Update wird dieser Fehler aber behoben werden. Der BC-360 bleibt also Explosivstoff.




Mich wundert, das es darüber hier nirgendswo eine Info gibt, das der BC keine BAM-Zulassung mehr hat. Wie schaut das denn mit dieser WIWEB Nummer aus? Ich habe das Thema nun nicht komplett verfolgt, aber heißt das nun, das der BC-360 nicht mehr geflogen werden darf, mit einem normalen T2-Schein?
Und warum ist die Zulassung erloschen, gibt es da Maximalfristen, wie lang eine Gegenstand zugelassen ist, oder muss da schon ein Grund vorhanden, sein, das man so etwas einfach löscht?

Mfg Fabian
Pyroflash

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Pyroflash

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Beitrag 112566 [Alter Beitrag30. Januar 2007 um 16:23]

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Zitat:
Original geschrieben von FabianH

Zitat:
Original geschrieben von Pyroflash

1. "Aber es gibt doch eine T2-Zulassung mit der Nummer BAM-PT2-0024 für den BC-360".

Ich habe das von der BAM prüfen lassen. Diese BAM-Zulassung ist zum 31.12.2002 erloschen und wurde versehentlich nicht aus der BAM-Liste gelöscht. Daher taucht sie auch noch im Internet auf. Beim nächsten Update wird dieser Fehler aber behoben werden. Der BC-360 bleibt also Explosivstoff.




Mich wundert, das es darüber hier nirgendswo eine Info gibt, das der BC keine BAM-Zulassung mehr hat. Wie schaut das denn mit dieser WIWEB Nummer aus? Ich habe das Thema nun nicht komplett verfolgt, aber heißt das nun, das der BC-360 nicht mehr geflogen werden darf, mit einem normalen T2-Schein?
Und warum ist die Zulassung erloschen, gibt es da Maximalfristen, wie lang eine Gegenstand zugelassen ist, oder muss da schon ein Grund vorhanden, sein, das man so etwas einfach löscht?

Mfg Fabian




Derartige Informationen bekommen natürlich nur die Hersteller, bzw. die Antragsteller der Zulassung mitgeteilt. Sowohl die Fa. Bayer als auch Herr Mauerer wurden von der BAM angeschrieben und über das Erlischen der T2-Zulassung informiert.

Ich habe auch nicht gesagt das der Artikel keine BAM-Zulassung mehr hat. Durch die europäische Harmonisierung des Sprengstoffrechts wurde ein Konformitätsnachweis für diesen Artikel erforderlich. Dieser ist vorhanden. Da der Artikel dadurch als Explosivstoff zugelassen ist, erlischt damit auch automatisch die Zulassung in der Klasse T2. Die BAM-Nummer wird dann durch die Identifikationsnummer für Explosivstoffe ersetzt. Mit was der BC-360 geflogen werden darf habe ich bereits hinreichend erörtert.
Brzelinski

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Beitrag 112573 [Alter Beitrag30. Januar 2007 um 17:01]

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Sehr geehrte Frau Th. Kuchinka,

vielen Dank für die sehr ausführlichen Ergänzungen zum Thema Erlaubnis nach $27 des Sprengstoffgesetzes. Sie haben damit viele unserer Fragen geklärt. Es freut mich allerdings auch zu hören, das selbst eine Fachfrau wie sie dabei noch etwas neues erfahren konnte.

Viele Grüße, Gert.



Geändert von Brzelinski am 30. Januar 2007 um 17:09

Pyroflash

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Pyroflash

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Beitrag 112578 [Alter Beitrag30. Januar 2007 um 17:25]

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Zitat:
Original geschrieben von Brzelinski
Sehr geehrte Frau Th. Kuchinka,

vielen Dank für die sehr ausführlichen Ergänzungen zum Thema Erlaubnis nach $27 des Sprengstoffgesetzes. Sie haben damit viele unserer Fragen geklärt. Es freut mich allerdings auch zu hören, das selbst eine Fachfrau wie sie dabei noch etwas neues erfahren konnte.

Viele Grüße, Gert.



confused Fachfrau? Oh Gott, ich glaub ich sollte doch ein anderes Foto wählen
Brzelinski

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Beitrag 112580 [Alter Beitrag30. Januar 2007 um 17:37]

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Oh, ist mir das peinlich. Entschuldigen sie vielmals. Aber ich habe nur die rote Kleidung gesehen und daraus voreilig geschlossen. Nochmals vielen dank Herr Th. Kuchinka.

Geändert von Brzelinski am 30. Januar 2007 um 17:39

Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 112605 [Alter Beitrag30. Januar 2007 um 20:53]

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Tja, jetzt bin ich mal gespannt was meine Erlaubnis nach §27 SprengG dazu sagt. Schwarzpulver und Nitropulver habe ich drinstehen. Dazu T2-Raketentreibsätze und andere Raketentreibsätze sowie Treibladungen (Reloads). Von "Explosivstoffen - beschränkt auf Raketenmotoren" steht da nichts drin (auch wenn man es ohne weiteres reininterpretieren könnte), da der Schein spätestens im Juli aber ohnehin verlängert werden muss, werde ich das auf jeden Fall nachtragen lassen.

Das klingt nun aber so als ob ich aus den Niederlanden CE-zugelassene Motoren einführen (nach Anzeige bei der BAM) und dank der entspr. Eintragung in meinem Schein sogar verwenden darf.

Oliver
Brzelinski

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Beitrag 112615 [Alter Beitrag31. Januar 2007 um 10:08]

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Oliver, machen wir das doch endlich. 100 Euro sind nicht alle Welt. Lassen wir endlich die Cesaroni Motoren in Deutschland zu. Bist du mit 50 Euro dabei? Vieleicht finden wir ja noch mehr?

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Endlich die Cesaroni Motoren verwender dürfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Ich glaube es erst, wenn es soweit ist.

Geändert von Brzelinski am 31. Januar 2007 um 10:11

AlexanderM

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Beitrag 112628 [Alter Beitrag31. Januar 2007 um 14:25]

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Hallo,
eines möchte ich noch anmerken: Unser T2-Schein (zumindest so, wie ich ihn kenne) verliert kein Wort über pyrotechnische Artikel. Es geht vielmehr ausschließlich um Raketentreibsätze für Modellraketen (mit > 20 g Treibladung) und um eine limitierte Menge an Schwarzpulver und NC-Pulver. Mir ist in diesem Zusammenhang explizit gesagt woden, daß dieser Schein eben nicht den Erwerb von Feuerwerksartikeln erlaubt, und es steht da ja auch nichts davon drin.

Wenn es jetzt aber so sein sollte, daß z.B. der BC360 als Explosivstoff gilt und nicht (mehr) als Modellraketentreibsatz, wird's leider eng. Denn was bleibt dann in der Praxis noch von unserer Erlaubnis nach §27?

- Zunächst einmal darf man damit (T1-Treibsätze) bündeln, d.h. mehrere Treibsätze gleichzeitig in einer Rakete verwenden. Dafür reichte es aber, wenn am Flugtag wenigstens einer anwesend ist, der einen solchen Schein hat, da der Erwerb, Transport, etc. von T1-Treibsätzen ab 18 Jahre erlaubt ist. Erst wenn man mehrere davon in die Rakete steckt und alle auf einmal startet, verwendet man ja die > 20g. Und das tut man normalerweise ja erst am Flugtag.

- Der Held 5000 enthält mehr als 20 g Schwarzpuler (kein Explosivstoff, nicht wahr?). Er wird aber meines Wissens nicht mehr hergestellt. Wir können also nur noch Restbestände aufbrauchen, dann ist's vorbei damit frown

- Ernst Maurers Motoren dürften wir dann auch nicht mehr verwenden, da sie als Explsivstoffe gälten. Stimmt das so? Und gilt das für alle, auch den BC80 und BC125, die angeblich einen Composite enthalten, was auch immer das genau für eine Mischung ist? Wenn es dafür einen zusätzlichen Eintrag im Schein bräuchte, muß man den erst einmal kriegen. Ich stelle mir das nicht so einfach vor. Beim Thema "Explosivstoffe" sind die Behörden heutzutage und hierzulande schließlich nicht umsonst sehr zugeknöpft.

- Tja, und der Import von Motoren aus dem Ausland ist auch weiterhin problematisch. Diese EU-Harmonisierung soll ja angeblich erst in >5 Jahren gelten (wenn denn überhaupt, ich bin da noch skeptisch). Und bis dahin heißt's sicher erst einmal: BAM-Zulassung oder Ausnahmegenehmigung und letztere muß für jeden Flugtag einzeln beantragt werden. Darf ich denn jetzt wenigstens in die Niederlande rüberfahren, dort zugelassene Motoren erwerben, mit zurück nach D. nehmen, sie bei mir aufbewahren, um sie dann bei einem Flugtag mit entsprechender Ausnahmegenehmigung zu verwenden? Alles andere macht ja keinen Sinn.

Alles in allem scheint imho der T2-Schein kaum noch die Anstrengung (und die Kosten!) wert zu sein, da es einfach praktisch keine Motoren (mehr) gibt, die man damit erwerben und verwenden darf.

Aber vielleicht habe ich das nur falsch verstanden (hoffentlich roll eyes (sarcastic) ).

CU,
Alexander

Geändert von AlexanderM am 07. Februar 2007 um 12:19

Brzelinski

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Beitrag 112632 [Alter Beitrag31. Januar 2007 um 14:36]

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Nach der neuen (schon viele Jahre geltenden) Rechtsprechung gibt es keinen T2 Schein mehr. Es gibt nur noch die Erlaubnis nach §27. Der BC-360 ist danach zugelassen. Ebenso die anderen BC's.

Geändert von Brzelinski am 31. Januar 2007 um 14:40

Peter

alias James "Pond"


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Peter

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Beitrag 112697 [Alter Beitrag31. Januar 2007 um 21:04]

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Zitat:
Original geschrieben von Brzelinski

Nach der neuen (schon viele Jahre geltenden) Rechtsprechung gibt es keinen T2 Schein mehr. Es gibt nur noch die Erlaubnis nach §27. Der BC-360 ist danach zugelassen. Ebenso die anderen BC's.

Das mit dem T2-Schein ist einerseits richtig, einverstanden. Andererseits sind sich die meisten Leute bewußt, daß das Ding halt bloß einen anderen Namen hat. Wir reden von "T2-Schein" weil das sich eingebürgert hat, und weil es griffiger ist als die holprige "Erlaubnis nach Paragraph Siebenundzwanzig des Sprengstoffgesetzes".

Ich denke, jeder der hier zum Thema gepostet hat, war sich des Unterschieds bewußt. Auf die Frage was zugelassen ist oder nicht hat der Namensunterschied keinen Einfluß.

Geändert von Peter am 31. Januar 2007 um 21:05

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