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Oli4
Überflieger Registriert seit: Sep 2000 Wohnort: Fulda Verein: AGM e.V., TRA #9082 L2 Beiträge: 1567 Status: Offline |
Beitrag 7640903
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![]() Zitat: Aehm, wie ist denn das hier zu verstehen: Lt. LuftVO §21b ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen über 25kg Startmasse verboten. ![]() Gruß Oli4 Geändert von Oli4 am 29. August 2017 um 00:01 AGM e.V., TRA #9082 L2 http://www.t-rocketry.de - "Speak low, speak slow and don´t talk too much." - John Wayne |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Leinfelden Verein: RMV / TRA #8311 L1 / Solaris Beiträge: 7992 Status: Offline |
Beitrag 7640905
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Das liest Du falsch, da steht nur
Zitat: (https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21b.html) Im § 21a bspw. steht immer ganz deutlich Zitat: Dass Flugmodelle über 25 kg betrieben werden können geht deutlich aus §1 (1) 8. LuftVZO hervor: Zitat: (https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__1.html) Ab 150 kg wird eine Verkehrszulassung benötigt (https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__6.html).* Die Prüfung von Flugmodellen über 25 kg Startmasse ist in den § 2 und § 13 LuftGerPV (https://www.gesetze-im-internet.de/luftgerpv_2013/BJNR029310013.html) geregelt, die Lizenzen dafür in § 115 LuftPersV (https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/BJNR000530976.html). Oliver *: Die Änderungen der LuftVZO vom 30.3.2017 sind bei gesetze-im-internet.de leider noch nicht berücksichtigt. Nnach Aussage des BMJV ist das "Bundesamt für Justiz (Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes)" dafür zuständig. Geändert von Oliver Arend am 29. August 2017 um 09:35 |
Lschreyer
Überflieger Registriert seit: Nov 2006 Wohnort: Zeven Verein: AGM, L3 Beiträge: 1969 Status: Offline |
Beitrag 7642701
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Ich habe den Nachweis gerade mal gemacht, das ist ja wohl der Witz des Jahrhunderts oder? Deswegen haben die Jungs da oben so einen Aufwand gemacht? Am besten waren die Fragen "Haben Sie den Text da oben verstanden" und man konnte nur "ja" ankreuzen
![]() Always keep the pointy side up! |
Prefect123
Epoxy-Meister Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Darmstadt Verein: AG-M, TRA 10915, NSWRA Beiträge: 220 Status: Offline |
Beitrag 7642702
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Ähem.
Monty Python "Die Ritter der Kokosnuss" Willst über diese Brücke Du gehen musst Du Rede und Antwortstehen. Der Fragen Drei... Wart mal ab was da noch irgendwann kommt. Zitat: ----- TRA L3 TAP-Member Viele Leute sterben mit 25, werden aber erst mit 75 beerdigt. (B. Franklin). --- Ich bleibe lieber 15 ---- Bei Facebook fehlt unter dem Eingabefeld “Was machst du gerade?” noch ein weiteres für: “Und was solltest Du eigentlich machen?”. |
RalfB
Überflieger
Registriert seit: Apr 2004 Wohnort: Verein: AGM, Tripoli L2 Beiträge: 1811 Status: Offline |
Beitrag 7642703
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Na ja, wer ja angekreuzt hat und sich nicht an die Regeln hält kann sich nicht raus reden er hätte von nichts gewusst. Ich denke mal, das würde einem vor Gericht ans Bein laufen.
Da ist wahrscheinlich derjenige der sich um nichts kümmert besser dran. Gruß Ralf Glauben ist einfacher als Denken. |
AchimO
Wasserratte Registriert seit: Jul 2014 Wohnort: Berlin Verein: AGM Beiträge: 921 Status: Offline |
Beitrag 7642704
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Ich will ja hier keine Verschwörungstheorie in die Welt setzen, aber wenn man die Frage stellt:
"cui bono?" (lat. "wem nützt es?") gibt es eigentlich nur eine Antwort: Der Versicherungswirtschaft. Gruß Achim Schneiden, schleifen, schrumpfen, kleben: das ist Wara-Bauers Leben, Danach schleifen, laminieren: So kann dem Drucktank nichts passieren! Oder wie die Lateiner sagen: laminare necesse est! |
studdy
Drechsel-Lehrling Registriert seit: Mai 2009 Wohnort: Engelskirchen Verein: RMV82 / FAR / AGM / TRA#13475 L1 Beiträge: 94 Status: Offline |
Beitrag 7642713
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es wird deswegen gemacht damit es die Judikative leichter hat mit dem verurteilen wenn es zu einem Schaden kommt. Die sind ja sehr überlastet und dann ist es eindeutiger. Ist doch OK. die könnten sich ja auch einfallen lassen einen teuren Schein zur Pflicht zu machen.
Da wird noch einiges kommen ![]() Es geht immer weiter. |
