Oliver Arend
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Aus einer Antwort des BMVI an den DAeC, die ich Euch nicht in voller Länge antun will, geht hervor, dass Inhaber eines Luftfahrerscheins oder Ausweises für Steuerer von Flugmodellen über 25 kg Startmasse keinen zusätzlichen Kenntnisnachweis benötigen.
Betrifft hier leider glaube ich niemanden.
Oliver
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Oliver Arend
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Die Bundeskommission Modellflug des DAeC teilt mit: Zitat: Hinweis: Online-Kenntnisnachweis
Die Arbeiten an der Homepage, der notwendigen Datenbank sowie der Abstimmung z.B. mit dem Ministerium laufen weiter auf Hochtouren. Wir müssen alle betroffenen Modellfliegerinnen und Modellflieger noch um Geduld bitten.
Oliver
Geändert von Oliver Arend am 12. Juni 2017 um 15:46
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Oliver Arend
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Ich habe heute die Bestätigung von der Landesluftfahrtbehörde in Bremen bekommen, dass als Kenntnisnachweis nur eine gültige FCL- oder UL-Lizenz notwendig ist, aber keine aktuelle Klassenberechtigung. Betrifft hier im Forum außer mir selbst m. W. auch niemanden, aber immerhin haben wir damit z. B. für Manching die Möglichkeit, die Anforderungen der LuftVO zu erfüllen.
Oliver
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Lschreyer
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Reicht da nicht die Aufstiegsgenehmigung aus?
Always keep the pointy side up!
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Oliver Arend
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Schwer zu sagen ... für Flüge unter 20 g Treibstoff, für die man keine Aufstiegserlaubnis braucht, wäre der Kenntnisnachweis zumindest nach LuftVO auf jeden Fall nötig.
Nach Ansicht der Bremer liegt es im Ermessen der die Aufstiegserlaubnis ausstellenden Behörde, ob sie den Kenntnisnachweis verlangt oder nicht.
Oliver
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Oliver Arend
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Das mit der Kürze ist relativ wenn man sich mit dem BMVI weitgehend einig ist und dann das LBA plötzlich komplett andere Forderungen stellt. Dazu die Bundeskommission Modellflug des DAeC im Extrablatt Juli/2017: Zitat: Auf den vom DAeC entwickelten Entwurf zur Erlangung des Kenntnisnachweises Ende Mai/Anfang Juni kam vom Verkehrsministerium (BMVI) nur die Bitte, eine Kleinigkeit noch zu ändern. Dies wurde umgehend vom DAeC erledigt, doch nun möchte das Luftfahrtbundesamt (LBA), welches Anfang Juli vom BMVI zum Abschluss der DAeC-Beauftragung mit eingebunden wurde, plötzlich einen grundsätzlich anderen Aufbau der Informationen und Lehrinhalte zur Erlangung des Kenntnisnachweises haben.
DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt hat dazu unmittelbar beim BMVI sein Unverständnis zum Ausdruck gebracht und um Klärung der Hintergründe und Notwendigkeiten des vom LBA vorgenommenen Richtungswechsels gebeten.
Oliver
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MikeHB
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Was für ein behördliches Trauerspiel.... VG Michael
"Clustern? Find' ich Clusse!" (Von mir)
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AchimO
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Was hast Du denn erwartet?
Gruß Achim
laminare necesse est!
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
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Oliver Arend
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Es gibt mal wieder etwas neues vom DAeC, aus dem Extrablatt August 2017 der Bundeskommission Modellflug: Zitat: Auch wenn noch ein neues Problem ausgeräumt werden muss, die Online-Version für den Kenntnisnachweis ist auf der Zielgeraden. Die zusätzlichen Anforderungen seitens der Behörden konnten von der Bundesgeschäftsstelle des DAeC in Braunschweig erarbeitet und nachgereicht werden. Geplant sein in einem zweiten Schritt auch Seminare für Modellfliegerinnen und Modellflieger, die mit dem Internet nicht so vertraut sind. Weiter ist eine App vorgesehen, die es ermöglicht jederzeit vor Ort die nötigen Luftraum-Informationen einzuholen. Da der DAeC auf Aktualität und Seriosität Wert legt, laufen dazu Gespräche mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) und kommerziellen Anbietern.
Oliver
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AchimO
Poseidon
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Sollte damit etwa die "Drohnen-App der DFS" gemeint sein? Aber es ist ja noch von anderen Anbietern die Rede ... Achim
Geändert von AchimO am 18. August 2017 um 18:45
laminare necesse est!
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
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