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Lschreyer

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Lschreyer

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Beitrag 7644072 , Achtung mit Multitool in der Kiste [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 10:14]

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http://knife-blog.com/2017/09/multitools/

Wer ein Multitool (Leatherman usw,.) in der Kiste hat und damit öffentlich angetroffen wird könnte jetzt Ärger bekommen. Das ist jetzt eine Waffe, deren Führung in der Öffentlichkeit verboten ist. Jawoll.

Bald werden auch Löffel verboten, die könnten ja durch Abnutzung scharf geworden sein. Und Kugelschreiber und Bleistifte gibts demnächst ab 25, denn die sind spitz vorne.

Letzteres war Satire, ersteres leider nicht.

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7644073 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 11:27]

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Das scheint schon seit 2008 so zu sein.

Details unter
https://www.leatherman.de/fileadmin/de/pdf/WaffG_42a_Stellungnahme_Okt.2017.pdf?utm_source=Leatherman&utm_campaign=43c4e9bccd-EMAIL_CAMPAIGN_2017_10_17&utm_medium=email&utm_term=0_fbeb488ae8-43c4e9bccd-34718225

Da wird das deutlich genauer eingeordnet (kann von hier leider nicht auf den Knife-Blog zugreifen), und ich weiß nicht wie viele von uns wirklich eine einhändig ausklappbare Klinge an ihren Multitools haben?

Oliver
RalfB

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RalfB

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Beitrag 7644075 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 13:52]

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Hi,

das Verbot betrifft nur einhändig zu öffnende Messer, also auch Multitools, mit Klingenverrieglung.
Bei mein altes Leatherman z.B. bin ich froh, wenn ich die Klinge unverletzt mit zwei Händen öffnen kann.

Wenn Ihr also ein Messer (oder Multitool, Cutter o.a.) habt, bei dem es nicht vorgesehen ist die Klinge einhändig zu öffnen, ist die Verrieglung OK. Ist das Messer mit einer Hand zu öffnen aber nicht zu verriegeln( Friction-Folder oder Slipjoint) , ist es auch OK. Alternativ dürft Ihr ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge vom bis zu 12cm öffentlich am Gürtel tragen, es sei denn es handelt sich um ein "Kampfmesser".

Um meinen Beitrag zu einer besseren Welt zu bringen, habe ich mich von meinem Messer mit Linelock getrennt und statt dessen ein Taschenmesser Einhandbedienung und Slipjoint-Mechanismus (Wie früher mit einer Feder, ohne direkte Verrieglung) entschieden. Wenn die Rückenfeder stark genug ist kann man auch mit so einem Messer gefahrlos arbeiten.

Wer gegen §42a WaffG verstößt, verliert evtl. auch seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Ob das auch gegen Inhaber eines "Pyroschein" eingesetzt wird weiß ich allerdings nicht. Ich bin auf jeden Fall vorsichtig und vermeide Diskussionen bevor sie entstehen.



Gruß Ralf



Geändert von RalfB am 19. Februar 2019 um 13:53


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bully

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Beitrag 7644078 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 16:01]

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Da kann ich nur sagen 'armes Deutschland' wohin soll das denn noch alles führen? Irgendwann werden auch noch die elektrischen Brotmesser als Waffe deklariert. Was machen denn nun die Profiköche von denen keiner seine Messer in einer verschließbaren Box Transportiertconfused

Aber nur mal so am Rande bemerkt: als Waffe läßt sich so ziemlich alles einsetzen und sei es nur der Schlüsselbund den ein jeder von uns in der Tasche so hat.

Das mußte ich jetzt mal loswerden.



VG
Michael




Aus jedem Versuch wird man etwas mehr kluch!?
RalfB

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RalfB

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Beitrag 7644079 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 16:24]

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Hallo Michael,

das ist wie bei allem in Deutschland. Es werden immer neue Gesetze erlassen und der eheliche Bürger hat den Schaden. Wenn ich daran denke, wie man z.B. den Umsatzsteuerbetrug verhindern will. Immer mehr Auflagen und Gesetze die vom gesetztes treuen Bürgern zu beachten sind und denen das Leben mehr als schwer machen. Den USt-Betrüger juckt das nicht, da er sich ja sowieso nicht an Regeln hält.
Hast aber Du das falsche Messer in der Tasche kann das neben dem Bußgeld/ Anzeige noch ganz andere gerichtliche Konsequenzen haben. Den Vollhörnchen, die sich bewaffnen und durch die Gegen laufen war das vorher schon egal und wird es wohl auch bleiben.
Deutschland geht langsam an seiner eigenen Bürokratie und den unterbesetzten Strafverfolgungsbehörden kaputt. Wenn man die Mittel zur Verfügung stellen würde, die jetzt bestehenden Gesetze durch zu setzen, brauchten wir keine neuen und könnten bestimmt die Hälfte der alten streichen.
Schau Dir mal die Drohnenverordnung an. Wer von Euch ist schon einmal kontrolliert worden?
Wie viel Arbeit hat man damit rechtskonform Modellbau zu betreiben?
Die ganze Nummer hat nicht einen "illegalen" vom Flugfeld genommen. Aber alle Anderen hatten die Arbeit.

Also, immer schön Rechtskonform bleiben und im stetigen Dialog mit Euren Abgeordneten stehen, damit die die schlimmsten Gesetzesentwürfe verhindern.

Gruß Ralf

Gruß Ralf

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bully

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Beitrag 7644080 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 18:25]

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Hallo Ralf,

im Großen und Ganzen stimme ich dir ja auch zu. Da ich nun auch ein Flächenflieger bin und einige spezielle Werkzeuge dabei habe, z. B. mehrere Schraubenzieher mit Längen von 20-30cm, ist es wohl nur eine Frage der Zeit das auch dafür von irgendeinen Politiker ein Mitführverbot per Gesetz verabschiedet werden wird. Manchmal glaube ich das diese neuen Gesetze nur ausgedacht werden damit gewisse Damen und Herren ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen wollen.

Das mit der Kennzeichnung von Flugmodellen ist eh kein großes Ding und auch schnell und kostengünstig zu erledigen gewesen. Das sehe ich auch ein und kann es nachvollziehen. nur das mit den Multitools nicht. Wir betreiben nun mal Modellsport in der (noch) freien Natur. Müssen wir nun wirklich anfangen zu überlegen und vlt. auch zu recherchieren welche Werkzeuge in unseren Servicekoffern Rechtskonform sind?

Ich habe auch schon des öfteren mit "meinen" Abgeordneten in Dialog gestanden aber mit viel Worten wurde rein gar nichts gesagtmad


VG
Michael




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Andreas B.

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Beitrag 7644082 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 19:54]

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Letztens hatte ich mir im Baumarkt ein neues Beil und eine Astsäge/Stichsäge mit ca. 25cm
feststehender "Sägeklinge" (ich weiß nicht ob man das jetzt neuerdings so nennt) gekauft um die Bäume im eigenen Garten etwas zu stutzen...
Da hat mich der Typ an der Kasse doch tatsächlich komisch vollgequatscht: wie, machen sie aber keinen Blödsinn damit und fahren sie jetzt aber ganz schnell auf direkten Weg nach hause....
He, wie war der denn drauf und was hat der genommen.....
ruhe

Jetzt wird mir einiges klar....roll eyes (sarcastic)

Andreas

PS.: Ich frage mich gerade, ob ich unseren bekannten AGM-Bergungskoffer ( mit Beil, Klappspaten,
Stichsäge und Wurfanker) noch im öffentlichen Straßenverkehr unbedenklich zu Flugtagen mitführen darf.....frown
Wer in Bundeswehr oder NVA gedient hat, weiß das ein Klappspaten durchaus als Waffe eingestuft wird und in beiden Armeen das töten damit zur Grundausbildung gehörte...
Verstößt der Besitz eines Klappspatens also jetzt vielleicht sogar gegen das Kriegswaffengesetz...???

Geändert von Andreas B. am 19. Februar 2019 um 20:16


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RalfB

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RalfB

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Beitrag 7644085 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 20:13]

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Es kommt auf die primäre Funktion an. Eine Machete zB. ist ein Werkzeug und unterliegt meines Wissen nicht der Beschränkung. Mit Beil und Säge ist das genau so. Ein Werkzeug bleibt ein Werkzeug. Wenn man sich selbst allerdings als Verhaltensauffällig einstuft sollte man trotz dem eine gute Begründung für das Mitführen haben, sonst läuft man gefahr, das nicht das Werkzeug sondern man selbst aus dem Verkehr genommen wird big grin big grin

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Andreas B.

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Beitrag 7644088 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 20:27]

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Zitat:
Original geschrieben von RalfB

Wenn man sich selbst allerdings als Verhaltensauffällig einstuft....



Was muss man denn dafür tun....roll eyes (sarcastic) fg

Geändert von Andreas B. am 19. Februar 2019 um 20:28


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Oliver Arend

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Beitrag 7644091 [Alter Beitrag19. Februar 2019 um 20:35]

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> Wer in Bundeswehr oder NVA gedient hat, weiß das ein Klappspaten durchaus als Waffe eingestuft wird und in beiden Armeen das töten damit zur Grundausbildung gehörte...

2001 war das meiner Erinnerung nach nicht mehr so. Da durfte man aus Naturschutzgründen keine Stellungen mehr mit dem Klappspaten buddeln, konnte aber noch Beine damit schienen ;-)

Was ist eigentlich mit schlichten

(Quelle: Wikipedia)
Die kann man ja mit einer Hand "ausfahren"?


Oliver
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