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herb_xp1

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Beitrag 7645905 , Noch eine Chance für das Hobby...? [Alter Beitrag16. Januar 2020 um 21:13]

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Hallo,

irgendwie habe ich als "Wildflieger" die letzten gesetzlichen Neuerungen, insbesondere die des § 20 LuftVO, irgendwie "verpennt". In Kenntnis der Neuerungen suche ich nun einen Platz im südlichen münchner Landkreis - und ein wenig darüber hinaus - mit Aufstiegserlaubnis > 100 m und auf dem auch Raketen-Starter als Gäste gerne gesehen sind. Wenn jemand einen solchen Platz kennt wäre ich für einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar. Andernfalls werde ich mich schweren Herzens von dem Hobby wohl verabschieden müssen.........

Grüsse
Herbert

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Beitrag 7645906 [Alter Beitrag16. Januar 2020 um 23:17]

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Warum gleich die Flinte ins Korn werfen? Es gibt doch Flugtage, z. B. den in Manching oder die von der RMV in der Nähe von Nürnberg. Klar, vor der Haustür ist das nicht. Dafür findet man auf Flugtagen immer viele Gleichgesinnte, mit denen man fachsimpeln kann, usw.

Gruß Achim

laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7645912 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 10:05]

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Frag mal bei der RAMOG nach, die könnten Fluggelegenheiten im Raum Augsburg haben. Das ist für Raketenfliegerverhältnisse im Prinzip schon Landkreis München.

Ansonsten brauchst Du für Flüge mit weniger als 20 g Treibstoff (also Klima D-Motoren und kleiner) keine Aufstiegserlaubnis und für Flüge über 100 m nur den Kenntnisnachweis, der nun wirklich nicht schwer zu bekommen ist. Das heißt, in der Praxis sollte das Fliegen für Dich genau so leicht oder schwer wie vor der Neuerung sein – Du brauchst nur eine Fläche mit geeigneter Luftraumstruktur und die Erlaubnis des Grundstückseigenstümers.

Viel Erfolg!

Oliver
herb_xp1

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Beitrag 7645914 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 11:39]

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Da sind wir wieder beim § 20 (1) Pkt. 4 der LuftVO. In der mir vorliegenden Fassung ist der Aufstieg von ungesteuertern Flugkörpern prinzipiell erlaubnispflichtig. In einer rechtlichen Darlegung von NRW wird insbesondere hierzu auf Modellraketeb verwiesen!

Sind diese Informationen nun falsch bzw. mittlerweile überholt?

Andernfalls bitte ich die Quelle zu nennen, wonach der Aufstieg von P1-getriebenen Raketen mit Kenntnisnachweis erlaubnisfrei ist. Den Kenntnisnachweis besitze ich nämlich ...........

Herbert


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AchimO

Poseidon

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Beitrag 7645915 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 11:50]

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Da wäre es natürlich interessant zu wissen, was denn das für eine „rechtliche Darlegung von NRW“ sein soll.
Im juristischen Sinne sind Begriffe wie „prinzipiell“ und „grundsätzlich“ nicht gleich „immer“.
Und nicht Feuerwerk mit Modellraketen gleichsetzen.

Gruß Achim

Geändert von AchimO am 17. Januar 2020 um 11:53


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herb_xp1

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Beitrag 7645920 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 12:18]

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Ich muss mich korrigieren: Es war das Land Niedersachsen. Hier der Link: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/luftverkehr/besondere_benutzung_des_luftraums/besondere-benutzung-des-luftraums-78492.html#B3 -> Ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb.

Jetzt könnte man bei unseren Raketen natürlich argumentieren, daß diese sich durch entsprechende bautechnische Voraussetzungen und und Ausstattung mit Fins "selbst steuern". Ob diese Spitzfindigkeit jedoch einer rechtlichen und gar gerichtlichen Prüfung stand hält....? Andererseits habe ich auf die Schnelle keine Definition gefunden, die "Steuerung" hier mit "Steuerung durch Piloten am Boden"gleichsetzt.

Damit bleibt für mich momentan alles sehr in einer recht vagen rechtlichen Situation. - Auch wenn auf der Seite von Ramog etwas anderers - und für mich momentan nicht nachvollziehbares - steht.

Ich wäre deshalb für Aufklärung/Klarstellung sehr dankbar.

Herbert
RalfB

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Beitrag 7645922 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 12:55]

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In §21a seht m.E. die Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Treibsätzt <20g

#Don’t Look Up
herb_xp1

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Beitrag 7645924 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 14:20]

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Vielen Dank für die Hinweise! - Hatte zwischenzeitlich auch ein Telefonat mit dem Luftamt Südbayern. Der §21a regelt das Raketenthema abschließend. Es bleibt alles wie gehabt. Selbst ein Kenntnisnachweis (vorliegend) bei Aufstiege über 100m sei lt.meinem Ansprechpartner nicht notwendig.

So gesehen alles paletti!
Herbert

Geändert von herb_xp1 am 17. Januar 2020 um 15:21

AchimO

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Beitrag 7645926 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 16:45]

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Zitat:
Selbst ein Kenntnisnachweis (vorliegend) bei Aufstiege über 100m sei lt.meinem Ansprechpartner nicht notwendig.



Da hat er wohl angenommen, dass auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegsgenehmigung gestartet wird, siehe hier

Aber die Kennzeichnungspflicht bei Modellen über 250 g ist zu beachten!

Gruß Achim

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herb_xp1

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Beitrag 7645928 [Alter Beitrag17. Januar 2020 um 17:58]

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Sehe ich auch so! Mein Gespräch mit dem Ansprechpartner beim Luftamt Südbayern war nur kurz. Ich möchte dazu nicht ausschließen, daß es dabei evtl. zu einem Verständnisfehler meinerseits gekommen ist. Grundsätzlich habe ich mich jedoch versichern können, daß ich als Kenntnisnachweisinhaber mit meinen "beschilderten"-P1-Rockets weiterhin keine Probleme werden habe, sofern natürlich die weitere Regelungen zu Abständen, Grundstückeigentümererlaubnis etc. beachtet werden.

Herbert
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