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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7648876 [Alter Beitrag20. Dezember 2020 um 11:12]

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Hier überlappen sich die Geltungsbereiche der Vorschriften gerade etwas ...

Die EU-DVO 2019/947 gilt seit dem 1. Juli 2020.
Die Registrierungspflicht nach Art. 14 der DVO wurde wegen der Corona-Pandemie (oder anderer Gründe, die nicht öffentlich genannt werden ...) auf den 31. Dezember 2020 verschoben.
Laut Artikel 21 der EU-DVO darf
Zitat:
(3) Unbeschadet des Artikels 14 der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022 fortgeführt werden.

Dieser Termin hat m. W. weiterhin Bestand.

Aktuell wird an einer Anpassung der Luftverkehrsbestimmungen in Deutschland gearbeitet (LuftVG, LuftVO, LuftVZO ...), die die EU-DVO abbilden soll. Bis dahin hat auch der §19 LuftVZO zumindest theoretisch Gültigkeit:
Zitat:
(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.

Das Luftfahrtbundesamt schreibt in seinen FAQ zum Betrieb von Drohnen jedoch:
Zitat:
Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich z.B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.

Ob man sich jetzt an die FAQ des LBA oder die Gesetze halten soll sei jedem selbst überlassen.

Was den Betrieb an sich angeht, würde ich erstmal bis zum 1. Juli 2022 oder bis zur Gültigkeit neuer nationaler Vorschriften (je nachdem was früher eintritt) nach den aktuell geltenden Regeln fliegen; für Flüge über 100 m brauchst Du also den Kenntnisnachweis.

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 20. Dezember 2020 um 11:13

Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7648887 [Alter Beitrag22. Dezember 2020 um 20:24]

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Die Registrierungspflicht ist bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Verbandsmitglieder werden trotzdem so bald wie möglich registriert und dürfen dann natürlich auch die ID statt wie bisher das Schild am Modell anbringen.

Oliver
morning

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morning

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Beitrag 7648905 [Alter Beitrag02. Januar 2021 um 11:46]

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Hallo Leute,

und ein frohes neues Jahr an alle!

Die Registrierung ist seit gestern online und auch die Prüfung für den Kompetenznachweis konnte ich gestern schon ablegen.
Auf den Lehrmaterial-Seiten des LBA werden unter 'Luftrecht und Sicherheit' auch die UAS-Klassifizierungen behandelt (klick ), aber natürlich wird hier nur auf die offene Kategorie eingegangen.

Hat vieleicht jemand einen guten link zu mehr Infos zur Kategorie Speziell?

Grüße
Morning


edit: hier die entsprechende FAQ von der EASA- da muss ich mich erst mal durchquälen... big grin

Geändert von morning am 02. Januar 2021 um 12:03

Marxi

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Beitrag 7648907 [Alter Beitrag03. Januar 2021 um 21:22]

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Hallo in die Runde,

ich habe zugegebenermaßen die letzten 3 1/2 Stunden geopfert, um die Registrierung vorzunehmen und den Kompetenznachweis auf der Seite des LBA abzulegen (bei überschaubarem Vorwissen, was Drohnen bzw. UAS betrifft).

So aufwendig und umfangreich wie die Vorbereitungsunterlagen, Testmodi und der Prüfungsmodus gestaltet wurden, würde es mich nicht wundern, wenn der Kompetenznachweis früher oder später kostenpflichtig (wie der alte Kenntnisnachweis) wird.

Mit etwas Vorbereitung absolut machbar und der Kompetenznachweis gilt taggenau fünf Jahre. Also ran, Männer - erledigt ist erledigt!

VG Marxi
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Beitrag 7648908 [Alter Beitrag05. Januar 2021 um 10:55]

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Hallöchen an alle,

Ist der Kenntnisnachweis eigentlich schwer, oder bekommt man ihn mit ein bissche Übung vorher gut hin?

Gruß,
Felix.

Flüge sind schön,
Vorsicht ist besser.
Dirty

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Beitrag 7648909 [Alter Beitrag05. Januar 2021 um 11:13]

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erstmal Haken für die nächsten 5 Jahre dran smile

@Felix:
die Videos der Foliensätze anschauen und anhören ... 1h ... Foliensätze zur Vertiefung runterladen
Trainingsprüfungen machen ... Lücken kurz mal in Foliensätzen nachschlagen
nicht üben ... Wissen (wo es steht und interpretieren) wink

... wer lange fliegt ist ganz schön hoch ...
2011: 26 Flüge mit 6592 Ns Gesamtimpuls
2012: 35 Flüge mit 5666 Ns Gesamtimpuls
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2016: 10 Flüge mit 846 Ns Gesamtimpuls
2017: oh Mann ... das muß besser werden ... 2018 ...2019....2020 ... tztztz...
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Beitrag 7648910 [Alter Beitrag05. Januar 2021 um 21:53]

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Ich hab gerade mal die Übungsprüfung probiert,

Auch ohne Vorbereitung waren 75% mit gesundem Menschenverstand möglich. Morgen wir gebüffelt und registriert. Welche Klasse brauchen wir als Raketenflieger eigendlich? Ich hätte gesagt A2/C3.

Gruß,
Felix.

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Beitrag 7648911 [Alter Beitrag05. Januar 2021 um 22:15]

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Die Klassen C* greifen m. E. für uns grundsätzlich nicht, da alle Raketenmodelle ein »privat hergestelltes UAS« sind.

Privat gebaute UAS können nur in den folgenden Unterkategorien betrieben werden:

  1. A1: Abflugmasse maximal 250 g, kein Kompetenznachweis erforderlich
  2. A3: Abflugmasse maximal 25 kg, Kompetenznachweis erforderlich
Dazu noch einige Abstandsregelungen etc., von denen wir beim Fliegen auf dem Acker oder an Flugtagen aber sehr weit weg sind.

Unglücklicherweise gilt in der offenen Kategorie ohne Betriebsgenehmigung immer eine maximale Flughöhe von 120 m über Grund.

Oliver
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Beitrag 7648912 [Alter Beitrag05. Januar 2021 um 22:48]

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Danke Oliver für deine Antwort,

Das bedeutet also, dass wir auch auf den Flugtagen 120m einhalten müssen? Das wäre ja wirklich nicht schön. Für meinen Quadrocopter brauche ich aber sowieso C1.

Gruß,
Felix.

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Beitrag 7648913 [Alter Beitrag06. Januar 2021 um 11:07]

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Zitat:
Das bedeutet also, dass wir auch auf den Flugtagen 120m einhalten müssen? Das wäre ja wirklich nicht schön.

Deshalb arbeiten Verbände und Vereine daran, eine Betriebsgenehmigung zu bekommen, so dass auch größere Flughöhen möglich sind.

Ohne Verein wird das allerdings schwierig.

Oliver

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