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Hendrik

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Hendrik

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Beitrag 42266 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 10:36]

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Zitat:
Original geschrieben von Achim


Hi Rolf,
ich war der Meinung, bei Erlaubnisinhabern würde dies lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet? Oder wird beim Strafmaß och mal zwischen Verwendung und Lagerung unterschieden?
Gruß,
Achim




Hallo Achim,

die OWI ist Vergangenheit, dank der neuesten Novellierung des SprengGes.

Im Zuge der Europäisierung des SprengGes ist nun jeglicher Verstoß gegen die Lagerrichtlinien "Kleine Mengen" definitiv eine Straftat!

Dies bedeutet, jeglicher Verstoß führt zu einer rechtskräftigen Verurteilung, einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, der jedoch nach 5 Jahren glaube ich verschwindet, jedoch ein lebenslanger Eintrag ins Bundeszentralregister, definitv zur Aberkennung der Unbedenklichkeit und definitiv damit zum Verlust des T2-Scheines.

Also, OBACHT!

Viele Grüße,

Hendrik

PS.: Grundsätzlich kann man fast sagen, daß alles, was 2000 noch eine OWI war, nun eine Straftat ist. Da wir jedoch nichts zu verbergen haben, berührt uns diese Verschärfung absolut nicht!

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Rolf

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Rolf

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Beitrag 42271 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 12:49]

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Zitat:
Original geschrieben von Achim


Hi Rolf,
ich war der Meinung, bei Erlaubnisinhabern würde dies lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet? Oder wird beim Strafmaß och mal zwischen Verwendung und Lagerung unterschieden?
Wenn ja, wäre das ja auch für die Wettbewerbe problematisch. Die Genehmigung erstreckt sich auf das Verwenden, incl. Einführen. Aber bis zum Wettkampf, bzw. Training muss dann doch zwischengelagert werden...




Jeder braucht die schriftliche Genehmigung von seinem GAA bzw. einen entsprechenden Eintrag in der Erlaubnis für Ausnahmen, also auch Sportler! Ohne einen solchen Eintrag würde ich mich nicht darauf verlassen, dass man nicht zugelassene Gegenstände (=Klasse IV) besitzen darf, egal welcher Art. Sowas würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen, was nicht in unserem Sinne wäre. Eine Allgemeinausnahmeregelung kann daher nur für Sportveranstaltungen gelten, für welche ja auch eine haftbare Person genannt ist. Diese hat dann die Verantwortung. Wenn allerdings ein Sportler Gegenstände zuhause rumliegen hat, für welchen Zweck auch immer, so hat die oben genannte Person ja nicht mehr die Kontrolle über die Dinge, also DARF sie auch solche Gegenstände nicht anderen (ohne entsprechender Genehmigung = Eintrag) überlassen. Eigentlich logisch und einwandfrei nachvollziehbar. Bei einem Klasse IV Lehrgang bekommt man dies so oft und so intensiv eingetrichtert (zurecht), dass man das im Schlaf aufsagen kann.

Strafmaß: Denke, da ist Hendrik gut informiert. Seit Emschede kann glaube ich keiner mehr Scherze zu diesem Thema mit ruhigem Gewissen machen.

@Brzelinski:
Zitat:
Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt: Beim Umgang auf Aufbewahren und Verwenden von Kaketenantriessätzen der Klasse PT2.


Eben wies da steht: Klasste PT2 (haben dann den Aufdruck). Ohne ists Klasse IV und da ists egal wie groß. Hier hätte nur eine Erweiterung für eine Ausnahme nicht zugelassener Motore für Prüfzwecke o.ä. geholfen (geht auch als "T2"-Schein). Natürlich mit einer entsprechenden Größenbeschränkung, z.B. max. 20gr; oder mit US-Zulassung oder sonst irgendeine Einschränkung. Je eingeschränkter, um so leichter ist der Eintrag möglich. Die Sache wurde allerdings auch schon wieder verschärft, so dass für jeden Artikel der Klasse IV ein Prüfzeugnis eines europäischen, zertifizierten Prüfers vorliegen muß (Losabnahme)! Also wieder nix mit Grauimporten, selbst mit einem erweiterten "T2"-Schein.
Achim

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Achim

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Beitrag 42273 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 13:50]

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Hi Rolf,
bei mir steht drin:
Die Erlaubnis umfasst die statische und dynamische Erprobung nicht zugelassener Raketenmotoren. (ohne Grössenbeschränkung)
Beeinhaltet dies nun auch die Erlaubnis zur Lagerung? Würde sonst ja keinen Sinn machen?

Einzige Einschränkung: Die Erprobung muss im Auftrag des Herstellers erfolgen.
Kann man von diesem Auftrag ausgehen, wenn der Hersteller die Motoren überlässt?
Oder bräuchte ich von Sauer einen schriftlichen oder mündlichen "Auftrag" um die Sauermotoren dann legal für Trainingsflüge zu nutzen?

Gruß,
Achim

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Brzelinski

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Beitrag 42279 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 15:43]

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Danke Rolf,

so komme ich weiter. Der BC-360 hat das Zulassungskennzeichen: BAM - PT2 - 0024. Den darf ich also verwenden. Kannst Du mir noch weitere Motoren >D nennen?

Viele Grüße, Gert.
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 42282 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 16:38]

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Wie bereits geschrieben wurde, BC125 und Held 5000. Der Estes D-12 ist/war ebenfalls BAM-zugelassen, ist aber momentan mW nicht erhältlich.

Das wars auch schon...

Oliver
Brzelinski

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Beitrag 42289 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 17:24]

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Danke Oliver,

das ist nicht gerade viel. An Motoren >D, die man als T2ler in Deutschland zur Zeit ohne Ausnahmegenehmigung kaufen und verwenden darf, gibt es also nur


Held 5000, BC 125 und BC 360.


Das sind alle, oder ????
Oliver Arend

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Beitrag 42290 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 18:26]

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Ja.

Oliver
unicorn

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Beitrag 42293 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 18:34]

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Hi,

Zitat:
Original geschrieben von Brzelinski
Danke Oliver,

das ist nicht gerade viel. An Motoren >D, die man als T2ler in Deutschland zur Zeit ohne Ausnahmegenehmigung kaufen und verwenden darf, gibt es also nur

Held 5000, BC 125 und BC 360.

Das sind alle, oder ????




Man bedenke das man die in (fast) beliebiger Menge und Mischung
in die Raketen bauen darf. Damit hat man schon ein ganz schoenes
Spektrum. 4xH5k+1xBC125 oder 1xH5k+6xH1k :-)

Clustern ist Clusse (von MikeHB)

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"Auf diesen Tag habe ich 12 Jahre lang hingearbeitet", Zitat J. Eisele vor dem Empfang seiner Goldmedaille am CNW2004
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Beitrag 42298 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 19:03]

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Hi Gert!

Auch wenn ich T1ler....

Neben dem Clustern (ne tolle Klasse für sich ! Und die Zündung stellt man sich so theoretisch eigtl. viel komplizierter vor, als sie in Wirklichkeit ist - in den meisten Fällen genügt da etwas Alufolie, SP und bestenfalls beschichteter Zünder (bis auf die Alufolie big grin alles T2), schlechter ist da ein SN0 oder ähn., weil er das SP in der Alufolie auf eine Seite schleudern kann (die "Plastik-Kapsel" um den SN0 ist da der neg. Grund dafür) und mit Pech dann nur eine Seite an Motoren angeht.

Da lässt sich schon viel machen - da ist man zwar in der Regel höhenmäßig nicht so gut bedient wie mit nem starken Motor, aber das entschädigt der Rauch.

Meine Noris Jumbo2 (4* D7 aka Selbstmörder big grin fg big grin) in Haid - komplett alles unter Aufsicht nicht nur eines T2lers !
(s. Haid Thread *lol*)

Folgende Datei wurde angehängt:

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Beitrag 42299 [Alter Beitrag09. Januar 2004 um 19:11]

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Zitat:
Neben dem Clustern...


*ei* auf das wollt`ich eigtl. hinaus... tinysmile stick out tongue
tut man dem BC 125 Unrecht, ihn so abzustempeln...

Man kann als T2ler nämlich durch die Art der Grains und der Zündung von diesen dann aus dem BC125 mind. 4 Motoren rausholen.

Zum einen der Stirnröhrenbrenner mit einer Sekunde Brenndauer --> hebt bis über 1,5kg !
zum anderen der normale Stirnbrenner mit 6 Sekunden ! Brenndauer, oder auch die Variante mit dem steilen Peak, wo ne Brenndauer von 4 Sekunden resultiert und dann noch der BC 125 mit breitem Peak und etwas über 3 Sekunden Brenndauer.

Also innerhalb des Namens BC125 ein sehr schönes Sprektrum an vers. Motoren versteckt !

Viele Grüße,
Marxi
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